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Parteien: Zentrum der politischen Interessenvertretung?

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Bundesrepublik Deutschland

Part of the book series: Lehrtexte Politik ((LTP))

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Zusammenfassung

Als die 61 Verfassungsväter und die vier Verfassungsmütter des Parlamentarischen Rates in den Jahren 1948 und 1949 den Artikel 21 des späteren Grundgesetzes vorbereiteten und verabschiedeten, hatten sie den politischen Parteien eine ganz besondere Rolle im System der jungen Demokratie zugedacht. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte und nach Italien (1947) zum zweiten Mal in der Welt wurde den Parteien durch die ausdrückliche Würdigung ihrer Bedeutung im Organisationsteil einer Verfassung eine herausragende Funktion und eine Rolle für das Staatsganze übertragen (Mühleisen 1986: 7).

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Referenzen

  1. So der Jenaer Professor Onken auf dem Wartburgfest: „Euer Name sei, was Ihr allein und ausschließlich seid, Studentenschaft oder Burschenschaft. Hütet Euch aber, ein Abzeichen zu tragen und zur Partei herabzusinken; das bewiese, daß Ihr nicht wißt, daß der Stand der Gebildeten in sich den ganzen Staat wiederholt und also sein Wesen zerstört durch Zersplitterung in Parteien“ (n. v. Beyme 1978: 699).

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  2. Der Bezeichnung nach gab es durchaus ein scheinbar differenziertes Parteiensystem, das mit SPD, KPD bzw. SED, CDU, LDPD, DBD und NDPD die Strukturen des Parteienspektrums aus der Weimarer Zeit widerspiegelte.

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  3. (BVerfGE 73, 40 (95ff.)). Auf die Entwicklung des Parteienbegriffes, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Finanzierung der politischen Parteien ergibt, wird weiter unten noch genauer eingegangen.

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  4. In den meisten europäischen Demokratien besteht über das Vereinsrecht eine theoretische Verbotsmöglichkeit für Parteien, die aber sehr vorsichtig genutzt wird. In Frankreich hat der Staatspräsident nach Beratung mit dem Ministerrat das Recht zum Verbot, „falls Vereinigungen den Gebietsstand des Staates in Frage stellen, die republikanische Staatsform angreifen oder zu Haß und Gewalt gegen Minderheiten aufrufen“, wovon in mehreren Fällen in den 60er und 80er Jahren Gebrauch gemacht wurde (Niclauß 1995: 20). In Großbritannien ist mit dem „Prevention of Terrorism Act“ eine Möglichkeit geschaffen worden, die bisher ausschließlich gegen die IRA zum Einsatz kam (ebenda).

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  5. Die FAP wurde entsprechend am 24. Februar 1995 durch den Bundesinnenminister verboten, die „Nationale Liste“ am gleichen Tag durch den Hamburger Innensenator.

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  6. Nach Angaben des Verfassungsschutzberichtes 1993 hatte die FAP in diesem Jahr 430 Mitglieder. „Die Agitation der FAP richtete sich vornehmlich gegen Asylbewerber, Ausländer und politische Gegner, die als ‚Chaoten ‘bezeichnet wurden. Führende Funktionäre der FAP redeten von einer bevorstehenden ‚Machtübernahme‘. Andersdenkende wurden als Feinde bezeichnet, die nach der ‚Machtübernahme ‘zu erschießen seien“ (FAZ vom 25. Februar 1995). Die „Nationale Liste“ bestand 1995 seit sechs Jahren und hatte 30 Mitglieder. „Sie habe das Ziel verfolgt, das Grundgesetz zu beseitigen und eine staatliche Ordnung einzuführen, die sich in ihrer Struktur am nationalsozialistischen Deutschland orientierte“, begründete der Hamburger Innensenator das Verbot (ebenda).

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  7. Hier soll der Ordnung halber angemerkt werden, daß sich in der empirischen Wahlforschung eine Vielfalt von Gegenbeispielen und paradoxen Phänomenen finden läßt, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann; weiterführend dazu z.B. Schmidt 1995: 180ff.

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  8. weiterführende Literatur zu dem Thema: Raschke, Joachim 1985: Soziale Bewegungen. Ein historischsystematischer Grundriß. Frankf./M.; Kaase, Max 1993: Zur Entwicklung von konventionellen und unkonventionellen Formen politischer Beteiligung in westlichen Demokratien. In: Kleinfeld, Ralf/Luthardt, Wolfgang (Hrsg.): Westliche Demokratien und Interessenvermittlung. Zur aktuellen Entwicklung nationaler Parteien-und Verbändesysteme. Marburg. S. 17-31; Roth, Roland 1994: Demokratie von unten. Neue soziale Bewegungen auf dem Weg zur politischen Institution. Köln.

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  9. weiterführende Literatur: Alemann, Ulrich von 1989: Organisierte Interessen in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen; Streek, Wolfgang (Hrsg.) 1994: Staat und Verbände. PVS-Sonderheft 25. Opladen; Abromeit, Heidrun 1993: Interessenvermittlung zwischen Konkurrenz und Konkordanz. Opladen.

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  10. Die Daten stammen aus der Internet-Seite des Bundestages: http://www.bundestag.de/info/ Stand: September 1996/gerundet.

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  11. Da hier aus Platzgründen leider keine Möglichkeit zu einer genauen Beschreibung der wichtigsten Parteien gegeben ist, sei auf eine Auswahl einschlägiger Darstellungen verwiesen: CDU: Schmid, Josef 1990: Die CDU. Organisationsstrukturen, Politiken und Funktionsweisen einer Partei im Föderalismus. Opladen./Perger, Werner A. 1992: Die CDU. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 5/ 92. 24. Januar 1992./Gabriel, Oscar W./Vetter, Angelika 1996: Die Chancen der CDU/CSU in den neunziger Jahren. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 6/96. 2. Februar 1996. CSU: Leersch, Hans-Jürgen 1992: Die CSU: eine neue Form der Bayernpartei? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 5/ 92. 24. Januar 1992/Jesse, Eckhardt 1996: Die CSU im vereinigten Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 6/96. 2. Februar 1996./SPD: Lösche, Peter/Franz, Walter 1992: Die SPD. Klassenpartei — Volkspartei — Quotenpartei. Zur Entwicklung der Sozialdemokratie von Weimar bis zur deutschen Vereinigung. Darmstadt/Miller, Susanne/Potthoff, Heinrich 1991: Kleine Geschichte der SPD. Darstellung und Dokumentation 1848—1990./Bouvier, Beatrix W. 1990: Zwischen Godesberg und Großer Koalition. Der Weg der SPD in die Regierungsverantwortung. Außen-, sicherheits-und deutschlandpolitische Umorientierung und gesellschaftliche Öffnung der SPD 1960–1966. Bonn./Fuhr, Eckhard 1992: Die SPD: Last der Vergangenheit und neuer Realismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 5/92. 24. Januar 1992,/Lösche, Peter 1996: Die SPD nach Mannheim: Strukturprobleme und aktuelle Entwicklungen. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 6/96. 2. Februar 1996./DIE GRÜNEN: Raschke, Joachim 1993: Die Grünen. Wie sie wurden was sie sind. Mit Beiträgen von G. Heinrich, Chr. Hohlfeld u.a. Köln/Vollmer, Antje/Templin, Wolfgang/Schulz, Werner 1992: Grüne und Bündnis 90. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 5/92. 24. Januar 1992./ F.D.P.: Dittberner, Jürgen 1987: F.D.P. — Partei der zweiten Wahl. Ein Beitrag zur Geschichte der liberalen Partei und ihrer Funktion im Parteiensystem der Bundesrepublik. Opladen./Vorländer, Hans 1992: Die F.D.P. nach der deutschen Vereinigung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 5/92. 24. Januar 1992/Falter, Jürgen, W./Wnkler, Jürgen R. 1996: Die F.D.P. vor dem Aus? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 6/96. 2. Februar 1996./Republikaner: Stöss, Richard 1990: „Die Republikaner“ — Woher sie kommen-Was sie wollen. Köln./Lepzy, Norbert/Veen, Hans-Joachim 1993: „Republikaner“ und DVU in kommunalen und Landesparlamenten sowie im Europaparlament. Interne Studien und Berichte der Konrad-Adenauer-Stiftung. Bd. 63/1993. Sankt Augustin./ PDS: Welzel, Christian 1992: Von der SED zur PDS. Eine doktringebundene Staatspartei auf dem Wege zu einer politischen Partei im Konkurrenzsystem. Frankfurt./Moreau, Patrick 1992: Die PDS: eine postkommunistische Partei. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 5/92. 24. Januar 1992./ Moreau, Patrick/Lang, Jürgen P. 1996: Aufbruch zu neuen Ufern? Zustand und Perspektiven der PDS. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 6/96. 2. Februar 1996.

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  12. Allerdings hatte auch sie erheblichen Mitgliederschwund zu verzeichnen, der sich mehrheitlich als „natürlicher Abgang“ durch Tod erklären läßt: 1991: 172 579; 1992: 146 742; 1993: 131 406; 1994: 123 751) (Moreau/Lang 1996: 54).

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  13. weiterführende Literatur zum Themenbereich „politische Mentalitäten“ Ost und West: Veen, Hans-Joachim/Zelle, Carsten 1994: Zusammenwachsen oder Auseinanderdriften? Eine empirische Analyse der Werthaltungen, der politischen Prioritäten und der nationalen Identifikationen der Ost-und Westdeutschen. Interne Studien der Konrad-Adenauer-Stiftung. Nr. 78/1994. Sankt Augustin./Aus der Reihe der Veröffentlichungen der KSPW (Kommission zur Erforschung des politischen und sozialen Wandels in den neuen Bundesländern): Gabriel, Oscar W. (Hrsg.): 1996: Politische Orientierungen und Verhaltensweisen im vereinigten Deutschland. Opladen./Grönebaum, Stefan 1997: Wird der Osten rot? Das ostdeutsche Parteiensystem in der Vereinigungskrise und vor den Wahlen 1998. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen. H. 3. S. 407-425./Waschkuhn, Arno/Thumfart, Alexander (Hrsg.) 1999: Politik in Ostdeutschland. Lehrbuch zur Transformation und Innovation. München, Wien.

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  14. Vgl. dazu z.B. die Berichte der drei Sachverständigenkommissionen zur Parteienfinanzierung im einzelnen: den Bericht der Parteienrechtskommission aus dem Jahr 1958, den Bericht zur Neuordnung der Parteienfinanzierung aus dem Jahr 1983 und die Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung aus dem Jahr 1993 sowie die Gutachten, die Hans Herbert von Arnim 1982 und 1989 im Auftrag des Karl-Bräuer-Institutes des Bundes der Steuerzahler erstellt hat (von Arnim 1982 sowie 1989).

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  15. In seiner Entscheidung aus dem April 1992 empfiehlt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber daher auch, sich bezüglich der Neuordnung der Parteienfinanzierung des Rates von unabhängigen Sachverständigen zu bedienen (BVerfGE 85, 264 (190f.)). Die vom Bundespräsidenten berufene Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung formulierte entsprechend den Vorschlag, eine ständige Kommission einzurichten, die sich den Fragen der Parteien-, Abgeordneten-und Fraktionsfinanzierung widmen sollte (BT-Drucksache 12/4425: 45ff.). Die Novelle des Parteiengesetzes aus dem Februar 1994 ist diesem Rat in Form des neuen § 18 Abs. 6 gefolgt, der eine solche Kommission zur regelmäßigen Prüfung der Notwendigkeit von Anpassungen der neu eingeführten absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung an die Lebenshaltungskosten vorsieht.

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  16. Den ersten Fall einer öffentlichen Parteienfinanzierung stellte seit 1957 Puerto Rico dar (Naßmacher 1989: 29), in Europa folgte 1959 die Bundesrepublik Deutschland.

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  17. Abgezogen werden konnten nach § 10 EStG Beträge in Höhe von 5 von Hundert des Einkommens bzw. 2 von Tausend der Jahresumsätze einschließlich der aufgewandten Löhne und Gehälter.

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  18. Einzelplan 06-Innenministerium. Kap. 02 Titel 620. DM 5 Mio. „Zuschüsse zur Förderung politischer Bildungsarbeit der Parteien“. Erläutert: „Die Mittel sollen Parteien bei der Wahrnehmung ihres Auftrages, an der politischen Bildung des deutschen Volkes mitzuwirken, unterstützen (…)“. Ab 1962 wurde die Zweckbestimmung ergänzt durch den Untertitel 612a „Sondermittel für Aufgaben der Parteien nach Art. 21 GG“.

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  19. Gleichzeitig formulierte es zwei wesentliche Strukturmerkmale zur Mittelverteilung: 1. sollten alle Parteien profitieren, die am Wahlkampf teilnehmen (damit nun auch diejenigen, die nicht im Bundestag vertreten sind), 2. beauftragte es den Gesetzgeber, einen Modus zu finden, der entsprechend der Zielsetzungen der 5%-Klausel die Gruppe der Berechtigten einschränkte, wobei die Ausschlußgrenze unter 5% zu liegen habe (BVerfGE 20, 56 (117)). Die Quote wurde ab 1967 auf 2,5% der abgebenen Zweitstimmen festgelegt und im Anschluß an das Urteil von 1968 (BVerfGE 24, 300) auf 0,5% reduziert.

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  20. Drittes Gesetz zur Änderung des Wahlkampfkostengesetzes vom 9.10.1990: Erhöhung der Pauschale auf 6,25 DM und erstmalige Einführung von Sockelbeträgen auf Landesebene, die noch rückwirkend auf die Landtagswahl vom 13.5.1990 ausgedehnt werden sollte. Kostensteigerung insgesamt: + 40% (v. Arnim 1991: 15ff.)

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  21. Anders als die absolute Obergrenze, die ab 1994 eingeführt wurde und einen festzulegenden Geldbetrag meint, fordert die relative Obergrenze, daß der Anteil der Gelder, die die Parteien vom Staat bekommen, nicht höher sein darf als derjenige, den sie selbst erwirtschaften. Problematisch dabei ist, daß z.B. auch Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit der Parteien, die ja nicht den Förderungsvoraussetzungen nach Art. 21 GG und § 2 PartG entsprechen, in diese Einkommensermittlung einbezogen werden und damit die Grenze für die staatliche Parteienfinanzierung nach oben verschieben können. Andererseits werden Fraktions-und Stiftungsfinanzierung nicht miteingerechnet.

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  22. „Parteien, die mindestens 2 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erreicht haben, erhalten für die Bundestagswahl zusätzlich zu der Pauschale in Absatz 1 einen Sockelbetrag in Höhe von 6 vom Hundert des in Absatz 1 festgelegten Betrages. Der Sockelbetrag darf bei einer Partei 80 vom Hundert ihres Anteils an der Wahlkampfkostenpauschale (Absatz 3) nicht überschreiten“ (Art. 18 Abs. 6 PartG vom 22.12.1988).

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  23. Spenden und Beiträge konnten bis 1979 nur in Höhe von 600 DM, bis 1983 in Höhe von 1.800 DM jährlich vom Einkommen abgesetzt werden. Ab 1983 waren sie in Höhe von 5 v.H. des Einkommens bzw. 2. v.T. der Umsätze und Löhne sowie Gehälter absetzbar, als Ausgleich für Kleinspender wurden ein 50prozentiger Steuerabzug für Spenden bis 1.200 DM bzw. 2.400 DM bei Verheirateten und der Chancenausgleich eingeführt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1986 wurde die Abzugsfähigkeit vom Einkommen auf 100.000 bzw. bei Verheirateten auf 200.000 DM begrenzt, mit der Novelle des Parteiengesetzes aus dem Jahr 1988 wurden diese Beträge auf 60.000 bzw. 120.000 DM herabgesetzt. Ab 1988 wurde mit dem „Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen“ die Möglichkeit geschaffen, entsprechende Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zur Höhe von 1.200 bzw. 2.400 DM mit 50% von der Einkommenssteuer abzusetzen.

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  24. Der Gesetzgeber hat die vom Bundesverfassungsgericht zunächst in den Raum gestellte Frage nach dem Modus der Anpassung dieser absoluten Obergrenze an die allgemeine Kostensteigerung dahingehend beantwortet, daß ab 1995 die vom Bundespräsidenten zu berufene Sachverständigenkommission Vorschläge für eine eventuelle Anpassung vorzulegen hat (PartG v. 4. Februar 1994 § 18 Abs. 6). Eine quasi automatische Indexierung und damit verbundene Anpassung wie sie von den Parteien gefordert worden war, ist abgelehnt worden.

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  25. Damit ist in die deutsche Parteienfinanzierung endgültig ein Verfahren eines “matching-funds” eingeführt worden (Düselder u.a. 1992: 181), das es z.B. in den USA schon lange gibt. Dies ist v.a. unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten von Bedeutung, da so ein direkter Zusammenhang zwischen der Parteienfinanzierung und dem Erfolg der Partei beim Bürger hergestellt wird. Eine andere Möglichkeit wäre hier die Einführung eines Bürgerbeitrags in Form eines an die Parteien zu gebenden Wertcoupons oder von Beitragsmarken gewesen, wie sie schon im Rahmen der Arbeit der Parteienrechtskommission 1957 diskutiert wurde.

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  26. Vgl. dazu auch die Vorschläge der Gemeinsamen Verfassungskommission des Bundestages und des Bundesrates zur Neuformulierung von Art. 23, 24, und insbes. 28 und 29 Abs. 2 GG.

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  27. Dieser Hinweis steht durchaus in Zusammenhang mit zuvor gegebenen, die in der Summe so etwas wie eine Linie in der Urteilssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Parteienfinanzierung erkennen lassen. Hier seien genannt: Die Urteile BVerfGE 69, 92 und BVerfGE 78, 350, in denen ausgeführt wurde, daß der Grundsatz der Chancengleichheit verletzt sei, wenn durch die Abzugfähigkeit von Parteispenden die Wettbewerbslage von Parteien gegenüber anderen Gruppen und Bewerbern deutlich verbessert würde.

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  28. Die Publizitätsgrenzen, d.h., die Grenze von der ab Name und Adresse der Spender im jährlich abzugebenden Rechenschaftsbericht der Partei erwähnt werden müssen, wurde von 40.000.-DM auf 20.000.-DM reduziert (§ 25 Abs. II PartG vom 4. Februar 1994). Die Spenden sind bis zu einer Höhe von 6.000 DM für Ledige und 12.000 DM für Verheiratete pro Jahr steuerlich abzugsfähig. Das bedeutet eine Reduzierung der Abzugsfähigkeit auf ein Zehntel des zuvor gültigen Betrages. Die Abzugsfähigkeit für Körperschaften wurde aufgehoben.

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  29. Die Daten stammen aus der Internet-Seite des Bundestages http://www.bundestag.de/info/Stand: Oktober 1997, Ergänzung 12.3.01.

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  30. ohne Berücksichtigung der Kürzungsbeträge wg. „Spendenaffäre“

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  31. Nicht miteingerechnet sind hier die Zuwendungen an die politischen Stiftungen. Sie betrugen z.B. 1994 170,2 Mio. DM (für die Stiftungen von CDU, CSU, SPD, F.D.P. und GRÜNE). Dazu auch: BT-Drucks. 13/1629 vom 6.6.1995: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS. — Druchsache 13/862.

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  32. Unter Bürgerbonus sind Möglichkeiten der Bürger und Bürgerinnen zu verstehen, den Parteien durch bewußte Entscheidungen Gelder zukommen zu lassen, z.B. durch „Finanzierungsbons“, die bei der Wahl mit abgegeben werden.

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  33. Das Verfahren der „matching funds“ bedeutet, daß von den Parteien selbst erwirtschaftete Mittel vom Staat nach festzulegendem Schlüssel aufgestockt werden, etwa um 50%. Ein solches Verfahren zwingt zunächst die Parteien zur Aktivität.

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Gerlach, I. (2002). Parteien: Zentrum der politischen Interessenvertretung?. In: Bundesrepublik Deutschland. Lehrtexte Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92257-1_9

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