Zusammenfassung
Der Zivilprozeß kennt folgende Rechtsmittel:
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1.
Die Berufung: Sie leitet den Prozeß in die zweite Instanz über, richtet sich also gegen das erstinstanzliche Urteil. In der Berufungsinstanz wird, wie in der ersten Instanz, die Sach- und Rechtslage überprüft.
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2.
Die Revision: Dieses Rechtsmittel ist nur in besonderen Fällen zulässig. Im Zivilprozeß findet hier nur (beim BGH) eine Überprüfung der Rechtslage statt. Mit der Revision wird das zweitinstanzliche Urteil angefochten.
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3.
Die Beschwerde: Dieses Rechtsmittel richtet sich nicht gegen ein Urteil, sondern gegen einen Beschluß des Gerichts.
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Roeser, K. (1997). Der Instanzenzug im Zivilprozeß. In: Abschlußprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_7
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-89457-9
Online ISBN: 978-3-322-92190-1
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