Zusammenfassung
Die bisher besprochene Zwangsvollstreckung dient der Befriedigung des Gläubigers, d. h. der Erfüllung seiner titulierten Ansprüche durch staatlichen Zwang. Das zum Vollstreckungstitel hinführende Erkenntnisverfahren nimmt jedoch häufig sehr lange Zeit in Anspruch. Ein böswilliger Schuldner könnte in diesem Falle durch Vermögensverschiebung oder sonstige Weise versuchen, die Durchsetzung des Anspruchs zu vereiteln. In solchen Fällen besteht für den Gläubiger ein Bedürfnis auf Sicherung der Durchsetzung seiner Ansprüche.
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Roeser, K. (1997). Arrest und einstweilige Verfügung. In: Abschlußprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_37
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-89457-9
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