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Zusammenfassung

Die Abbildungen zu den Formen politischer Begründungen (Abbildung 8, S. 123) und zu den Einflußfaktoren auf die politische Argumentation (Abbildung 9, S. 138) enthalten die Dimensionen, die für die empirische Umsetzung unserer Fragestellung relevant sind. Diese umfaßt zwei Aspekte: Erstens wollen wir generell untersuchen, in welchem Umfang und wie politisches Handeln in der politischen Massenkommunikation begründet wird. Zweitens wollen wir die Begründungsanstrengungen der politischen Akteure mit der Präsenz von Begründungen in der Medienberichterstattung vergleichen. Diese noch sehr allgemein formulierten Ziele gilt es nun zunächst zu konkretisieren (Kapitel 4.1). Anschließend sind die für die Durchführung angemessenen Methoden zu bestimmen (Kapitel 4.2) sowie das Forschungsdesign (insbesondere die Stichprobe) festzulegen (Kapitel 4.3). Schließlich gilt es, die theoretisch entwickelten Dimensionen der Begründung politischen Handelns im Rahmen der gewählten Methode zu opera-tionalisieren (Kapitel 4.4).

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Literatur

  1. Vgl. Lippert/Räder/Weiß 1980.

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  2. Vgl. ausführlich Sarcinelli 1987b.

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  3. Eine Studie von van Buiren legt die Hypothese nahe, daß von der Opposition konkretere Argumente zu erwarten sind als von der Regierung (vgl. van Buiren 1980, 72). Ferner kann man vermuten, daß im Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik aus Sicherheitsgründen viele Fragen dem Diskurs entzogen werden (vgl. Heiks 1982, 401 f.). Schließlich finden sich in der Literatur Anhaltspunkte für eine geringere Berichterstattung über Begründungen im Privatfernsehen (verglichen mit öffentlichen-rechtlichen Kanälen; vgl. Rudd/Fish 1989, 200).

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  4. Vgl. Merten 1983; Früh 1991b.

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  5. Drastisch findet sich dieses Vorurteil bei Gans (1983, 181): “…communication researchers have also been drawn into the worst kinds of statistical analysis currently popular in the social sciences. As a result, easily quantifiable but otherwise indefensible indicators of behavior or opinion are fed into a computer, its electronic massage is passed off as research, and the results are presented as empirical findings about the real world.”

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  6. Vgl. Gerhards 1992, 315.

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  7. Vgl. dazu auch Gerhards/Lindgens 1995, lOf.

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  8. So noch 1994 bei Castendyk (140).

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  9. Vgl. die Diskussion in Früh 1991b, 118 und 230f.

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  10. Vgl. Früh 1991b, 57.

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  11. Vgl. Früh 1989, 1994.

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  12. Dies kann nur insofern geschehen, als ermittelt werden kann, ob in einem Text verschiedene Akteure zu Wort kommen, ob sie kontroverse Illokutionen äußern etc. Nicht rekonstruieren lassen sich dagegen die direkten Bezüge zwischen verschiedenen Aussagen.

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  13. Ausnahmen wären Urteile, die den Geltungsanspruch des in Frage stehenden Urteils einschränken. Solche Einschränkungen haben wir aber in unserem Modell der Begründungsproposition als zum Kernurteil gehörig gefaßt, so daß diese Information bei der Analyse berücksichtigt wird.

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  14. An dieser Stelle ist der Hinweis angebracht, daß die vorliegende Arbeit auf keinerlei Drittmittel zurückgreifen konnte und deshalb sämtliche Arbeiten vom Verfasser durchgeführt wurden.

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  15. Vgl. dazu Köhler 1989.

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  16. Zur Bedeutung der “gut unterrichteten Kreise” in Bonn vgl. Kordes/Pollmann 1983, 46ff.

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  17. Vgl. Sigal 1973, 121f.

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  18. Vgl. Schnell/Hill/Esser 1993, 314.

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  19. Denkbar ist hier auch ein unterschiedliches Diskursverhalten ost- und westdeutscher Akteure, denn in DDR und BRD werden sich sicherlich auch zweierlei Argumentationskulturen entwickelt haben.

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  20. Vgl.Baerns l981, 62.

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  21. Vgl. etwa die Studie zum §218 von Gerhards (1997).

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  22. Die zeitliche Eingrenzung inhaltsanalytischer Stichproben kann zum Politikum werden, wenn etwa durch eine zu enge Eingrenzung der Hauptabendsendezeit die Informationssendungen der Privatsender aus der Stichprobe herausfallen. Da es uns nicht um quantitative Vergleiche des Informationsangebots zu bestimmten Zeiten geht, lag für uns eine weite Definition nahe, durch die auch die Informationsmagazine der Privatsender erfaßt werden.

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  23. Für diesbezügliche Unterstützung habe ich meiner Familie zu danken.

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  24. Ein Problem stellte hierbei die gänzlich andere Programmstruktur des Informationssenders B5 dar. Dort finden sich im Viertelstundenrhythmus abwechselnd eine kürzere und eine längere Nachrichtensendung, zwischen denen längere Beiträge zu verschiedenen Themenbereichen geschaltet werden, die sich ebenfalls auf Dauer wiederholen. Zur Vermeidung von Redundanzen erschien es hier sinnvoll, aus einer vollen Stunde je eine lange und eine kurze Nachrichtensendung sowie alle in dieser Stunde gesendeten längeren Beiträge in die Stichprobe aufzunehmen.

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  25. Aufgrund des ‘Forschungsstandorts’ wurde die Ausgabe BILD-München erhoben.

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  26. Nur die Pressestelle der SPD-Fraktion sah sich zur Mitarbeit außerstande. Diese Texte wurden soweit möglich im Archiv der Presse- und Dokumentationsstelle des Bundestags nacherhoben, was aber zu keiner vollständigen Erhebung führte. Die Lücken konnten allerdings teilweise nachträglich ausgefüllt werden, weil manche Pressemitteilung im nachhinein bei der SPD-Pressestelle bestellt werden konnte.

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  27. Konkret: Während die F.D.P.-Fraktion anscheinend die Protokolle aller Bundestagreden ihrer Angehörigen als Pressemitteilung nachdruckt, verzichten die übrigen Fraktionen und die Ministerien hierauf fast völlig.

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  28. In diesem Fall stellte ein F.D.P.-Abgeordneter klar, daß er nicht identisch mit dem gleichnamigen Unterzeichner eines politischen Aufrufs ist.

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  29. Das Anschreiben enthielt nur den Hinweis, daß die Pressemitteilungen mit der Berichterstattung in den Medien verglichen werden sollten.

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  30. Aufgrund technischer Defekte scheiterte die Aufnahme von je einer Nachrichtensendung von Antenne Bayern und SAT.l, außerdem fiel eine etwa 10-minütige Passage einer Sendung von B5 menschlichem Versagen zum Opfer. Angesichts des großen Umfangs der Stichprobe können diese Lücken nur als unbedeutend bezeichnet werden, zumal quantitative Vergleiche des Berichterstattungsumfangs nicht beabsichtigt sind.

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  31. Auf einen Reliabilitätstest für die Transkription konnte aus mehreren Gründen verzichtet werden: Erstens wurden die Transkriptionsarbeiten ausschließlich vom Verfasser durchgeführt, so daß die Intercoderreliabilität ohnehin keine Rolle spielen konnte. Zweitens pflegen Mediensprecher im allgemeinen eine so klare Aussprache, daß die aus der Verschriftung von Alltagskommunikation bekannten Mißverständnisse (vgl. Mergenthaler/Stinson 1992) hier kaum möglich waren. Drittens hegt die größte Fehlerquelle bei Transkriptionen in den Satzzeichen (vgl. Ebd.), die aber für uns irrelevant ist, weil wir nicht auf einer syntaktischen Basis analysieren. Viertens wurde nach der Verschriftung jedes Textes ein Kontrollhör-Vorgang durchgeführt, wodurch die Réhabilitât der Transkriptionen ohnehin weitestgehend gesichert werden kann (vgl. Ebd.).

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  32. Bei den Fernsehbeiträgen wurde nur die Textebene transkribiert, da davon ausgegangen werden kann, daß auf der Bildebene kaum Begründungen vermittelt werden (können).

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  33. Der Verfasser war mit der Codierung der über 10000 Urteile etwa 70 volle Arbeitstage beschäftigt, was etwa drei Minuten pro Urteil bedeutet (incl. organisatorischer Arbeiten der Stichprobenverwaltung). Man kann sich leicht vorstellen, um wieviel dieser Aufwand anwachsen würde, wollte man zu jedem der 3418 Urteile in den Pressemitteilungen nach inhaltlich korrespondierenden Urteilen unter den 7227 Urteilen der Medienberichterstattung suchen. Dieser Aufwand ließe sich zwar durch eine zeitliche und inhaltliche Vorstrukturierung der Stichprobe verkleinern (wie es etwa Baerns durch die — sicher ebenfalls aufwendige — Erstellung von thematisch sortierten Quellenbänden getan hat, vgl. Baerns 1985), wäre aber angesichts unserer Stichprobe auch noch unvertretbar gewesen.

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  34. Ein vergleichbares Verfahren hat Früh in seiner umfangreichen Studie zur “Realitätsvermittlung durch Massenmedien” (Früh 1994) angewandt: Hier wurden Vergleiche zwischen Medienbeiträgen und deren Reproduktionen durch Rezipienten angestellt auf der Basis von übereinstimmenden Codes der Semantischen Struktur- und Inhaltsanalyse (SSI).

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  35. Ein Beispiel: Wenn ein Bundestagsabgeordneter an einem Tag in einer Pressemitteilung eine Forderung zum Thema Kindergeld an die Bundesregierung richtet und am selben Tag ein anderer Abgeordneter derselben Partei mit derselben Forderung in den Medien zitiert wird, würden diese zwei Urteile als übereinstimmend identifiziert, weil die Akteurscodierung nur Bundestagsabgeordnete allgemein, aber keine einzelnen Personen erfaßt. Solche Fälle dürften aber sehr selten sein.

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  36. Hinzu kommt, daß der Vorgang der Identifizierung übereinstimmender Urteile durch Codierer letztlich nichts anderes ist als der Vergleich der Akteure, Themen, Gegenstände, Illokutionen etc.

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  37. Mit der Rezeption eines thematisch strukturierten Textes (und dies sind fast alle informierenden Texte) wird beim Rezipienten ein kognitives Schema aktiviert, das in abstrahierter Form sein vorhandenes Wissen zum angesprochenen Gegenstandsbereich enthält und so seine Erwartungen an den Text strukturiert. Solange ein solches Schema aktiviert ist, wird der Rezipient offen sein für ihm angebotene Begründungen (und auch andere in das Schema passende Informationen) zum Thema. Mit einem Themenwechsel ist dann aber auch ein Wechsel des kognitiven Schemas verbunden, nach dem Begründungen zum vorherigen Thema nur noch schwer zu verarbeiten sind, weil sie nicht mehr in das dann aktuell aktivierter Schema passen. Dies schließt allerdings nicht aus, daß der Rezipient bei abrupten Themenwechseln das Schema nicht so schnell wechseln kann und Begründungen zum zweiten Thema dem ersten zuordnet. Solche Fehlleistungen können sich aus der aktiven Struktur der Informationsverarbeitung ergeben, bei der Informationen nicht notwendig in der “richtigen” Schublade landen (vgl. Früh 1994).

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  38. Bei unnumerierten Pressemitteilungen wurden die Texte vom Verfasser chronologisch durchnumeriert.

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  39. Befehle unterscheiden sich von Forderungen durch ihren Zwangscharakter, dürften aber in der politischen Kommunikation allenfalls in Form von Anordnungen eine Rolle spielen

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  40. Warnungen unterscheiden sich von Kritiken dadurch, daß sie keine Oppositionshaltung ausdrücken müssen, sondern auch “wohlmeinend” gemeint sein können. Da bei Durchsicht des Materials vorwiegend letztere Fälle auftraten, schien eine separate Erhebung sinnvoll.

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  41. Vgl. Eichhorn 1996.

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  42. Eine Ausnahme stellt die Nachrichtenwertforschung dar, die mit dem Konzept der Nachrichtenfaktoren zumindest einige Dimensionen von Themen ermittelt hat, wenn auch zunächst nur aus der Perspektive der journalistischen Selektion. Wegweisend ist hier die Arbeit von Eilders, die Bezüge zwischen Nachrichtenfaktoren und Rezeption diskutiert und empirisch prüft (vgl. Eilders 1997).

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  43. Dies ist keine Einführung einer Themenklassifikation des Forschers durch die Hintertür, weil sie keinen Einfluß auf die Codierung hat, sondern nur ein Hilfsmittel zur schnelleren Codierung darstellt.

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  44. Vgl. Kapitel 3.4.4.

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  45. Hier bin ich meinen Studenten im Sommersemester 1996 zu Dank verpflichtet; besonders Michael Gerth und Peter Gallert verdanke ich hilfreiche Anmerkungen.

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  46. Ob ein Begründungselement in der zweiten (oder einer weiteren) Zeile (siehe Abbildung 10) zu einem Baum gehörte, kann datenanalytisch problemlos ermittelt werden, weil in solchen Fällen die erste Spalte der Zeile leer ist.

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  47. Bei Inhaltsanalysen über umfangreiche Textmengen, die einen großen zeitlichen Codieraufwand erfordern, ist es immer sinnvoll, alle Schritte, die im Rahmen der computergestützten Datenaufbereitung erfolgen können, aus der Codierung herauszunehmen. Ein in der Praxis häufig auftretendes Beispiel ist die Codierung von Umfangsmaßen für Zeitungsartikel oder -bilden Hier wäre es völlig unökonomisch, den Codierer aus Länge und Breite (womöglich vieltausendfach) den Umfang ermitteln zu lassen, wenn dies später durch einen simplen Multiplikationsbefehl nachgeholt werden kann.

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  48. Vgl. Flohr 1974, 113.

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  49. Hier ist sicher eine nähere Erläuterung notwendig: Plausibel dürfte sein, daß der Sprecher einer Begründung identisch ist mit dem Sprecher des begründeten Urteils. Dasselbe gilt für das Thema des Urteils bzw. der Begründung sowie den Adressaten des Urteils. Entscheidungen waren bei diesem Schritt dagegen bei folgenden Kategorien zu treffen: Da Begründungen keine konkreten Handlungsentscheidungen sein können und auch keine Stellungnahmen zu Stellungnahmen, wurden begründungsbedürftige Begründungen als direkte Stellungnahmen gewertet. Weil Details nur bei Handlungen vorkommen und begründungsbedürftige Handlungen keine möglichen Begründungen sind, wurden solche Begründungen prinzipiell als Einzelurteile behandelt. Nur für die Kategorie der Illokution mußte hier eine zusätzliche Ausprägung “Begründung” eingeführt werden: Denn wenn etwa eine Kritik an einer Handlung mit Verweis auf Interessen begründet wird, kann natürlich nicht unterstellt werden, daß auch dieser Interessenbezug kritisch ist. Für alle anderen Kategorien aber ist die Übertragung der Codes des begründungsbedürftigen Urteils auf seine wiederum begründungsbedürftige Begründung problemlos möglich.

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  50. Vgl. Früh 1991b, 170.

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  51. Die Berechnung von Brutto- und Nettowerten ist dann erforderlich, wenn eine Kategorie nicht für jede Codiereinheit codiert wird. Dann läßt sich nicht klären, wie viele der übereinstimmenden NichtCodierungen darauf zurückgehen, daß beide Codierer eine bewußte Entscheidung zur NichtCodierung getroffen haben, und wie viele daraus resultieren, daß die Kategorie gar nicht in Frage kam. Der “wahre” Reliabiltitätswert kann dann nur zwischen den Werten abgeschätzt werden, die sich bei Einbeziehung und bei Ausschluß der NichtCodierungen ergeben.

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Kuhlmann, C. (1999). Untersuchungsdesign und Methode. In: Die öffentliche Begründung politischen Handelns. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91625-9_4

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