Zusammenfassung
Das Eigentum an einer Immobilie kann in Italien entweder durch Vertragsschluss vor einem Notar oder durch einen privatschriftlichen Vertrag — mit notariell beglaubigten Unterschriften — erworben werden. Bis zum Übergang des Eigentums müssen verschiedene Etappen durchlaufen werden: der Vertrag mit dem Makler, der Kaufvorvertrag, der eigentliche Kaufvertrag und die Eintragung im Grundbuch. Festzuhalten ist schon an dieser Stelle, dass bereits mit Abschluss des Kaufvertrages, d. h. mit der Unterzeichnung, das Eigentum an der Immobilie auf den Erwerber übergeht, unabhängig von der nachfolgenden Bezahlung des Kaufpreises und der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch.
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© 2003 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Grigolli, S. (2003). Immobilienerwerb in Italien. In: Wigand, K., Albert, S. (eds) Auslandsimmobilien. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90407-2_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90407-2_9
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-322-90408-9
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