Zusammenfassung
Das Erbstatut bestimmt sich in Italien nach den Art. 46 ff. des italienischen IPRG, d. h. wie im deutschen Recht ebenfalls nach dem Heimatrecht des Erblassers, d. h. nach seiner Staatsangehörigkeit beim Erbfall. Die Erbfolge eines deutschen Staatsbürgers, der eine Immobilie in Italien vererbt, richtet sich demnach auch auf Grundlage des italienischen IPRG nach deutschem Recht (Art. 46 Abs. 1). Die nach italienischem Recht für Italiener mögliche Rechtswahl (Art. 46 Abs. 2) ist deutschen Erblassern verwehrt. Daneben finden auf alle mit der in Italien belegenen Immobilie verbundenen Rechte die nationalen italienischen Gesetze Anwendung.
Dieser Beitrag wurde unter freundlicher Mithilfe von Stephan Grigolli verfasst.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Editor information
Rights and permissions
Copyright information
© 2003 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Wigand, K. (2003). Vererbung und Schenkung von Immobilien in Italien. In: Wigand, K., Albert, S. (eds) Auslandsimmobilien. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90407-2_14
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90407-2_14
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-322-90408-9
Online ISBN: 978-3-322-90407-2
eBook Packages: Springer Book Archive