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Darstellung des Prinzips Nation: Grundlagen und Dimensionen der nationalen Frage

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Prinzip Nation

Part of the book series: Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ((FTWS))

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Zusammenfassung

Nachdem wir im ersten Teil einen Einstieg gefunden haben in den methodischen und begrifflichen Ansatz der Arbeit und die deutsche historische und gegenwärtige Lage unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für die Nationstheorie angesprochen haben, ist es nun das Ziel, eine allgemeine Grundlage für das Denken der Nation zu finden, den prinzipiellen Zugang zur nationalen Frage zu fundieren und die historischen und begrifflichen Erkenntnisse aus dem hinführenden Teil in die, wie zu sehen ist, multidimensionale nationale Frage, als Frage nach der wirklichen Nation, einzubringen.

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Anmerkungen

  1. In diesem Kapitel soll von politischer Gemeinschaft oder von politischen Gemeinwesen gesprochen werden, wenn der Polisbegriff umschrieben wird. Auch der Begriff des politischen Körpers wäre sinnvoll zu vertreten. In England entwickelte sich aus der älteren Vorstellung des „body politic“ der englische Nationsbegriff. Zu beachten ist auch die in England nahezu synonyme Verwendung von „Community“ und „society“ (vgl. HZ 198/1964/25 ff.) Dagegen soll die aristotelische Konnotation der Polis als koinonia politike nicht über die lateinische Begriffsrezeption als societas civilis sive civitas sive res publica geführt bzw. verstanden werden, gleichwohl dies der begriffsgeschichtliche Weg des Wortes von Cicero bis Kant war. Bei Albertus Magnus heißt die Reihe civitas sive communicatio civilis, sive politica; bei Suárez schiebt sich auch noch populus in die Synonymen-Reihe ein. Die englische und französische Rezeption von „political or civil society“ usw. ist bekannt. Das damit angedeutete Problem entsteht bei der deutschen Übersetzung. Manfred Riedel hat in mehreren Aufsätzen gezeigt, daß die Übersetzungslinie von politike koinonia zu societas civilis zu bürgerlicher Gesellschaft führe und führen müsse. Der gegenwärtige, maßgeblich und bleibend von Hegel geprägte und vom Marxismus weidlich benützte Begriff meint jedoch mit bürgerlicher Gesellschaft gerade nicht die, wie Böckenförde vermittelnd vorschlägt, Gesamtgeseilschaft (Gemeinwesen), sondern die Gesellschaft im engeren Sinne, d.h. das System der Bedürfnisse, oder „Sphäre privater Interesssen“ (O. Brunner, s.u.). Wenn Riedel gar von „bürgerlicher Polisgesellschaft“, „bürgerlicher… Gewalt“ spricht, so geht seine Anhänglichkeit an diese begriffsgeschichliche Herkunft doch etwas weit, zumal auch er dem Leser gelegentlich erläutern zu müssen meint, daß bürgerlich politisch meint. Die Tabuisierung des Gemeinschaftsbegriffs ist gerade nach dem lateinischen Übersetzungsangebot von civitas, (civilis) und societas (civitas) nicht hanz einzusehen, ganz zu schweigen von „gesellschaftswissenschaftlichen“ und „gesellschaftstheoretischen“ Konsequenzen für eine Wissenschaft, die nicht ohne Grund und Tradition politisch sich nennen darf Manfred Riedel: Der Begriff der ‚bürgerlichen Gesellschaft‘ und das Problem seines geschichtlichen Ursprungs, in: Staat und Gesellschaft, hrsg. von E. W. Böckenförde, (WdF 471) Darmstadt 1976, S. 77ff., bes. S. 78, 83f., 99 u.a. Manfred Riedel: Metaphysik und Mctapolitik. Studien zu Aristoteles und zur politischen Sprache der neuzeitlichen Philosophie, Frankfurt 1975, S. 29ff und 154ff; E. W. Böckenförde (Hg): Staat und Gesellschaft, Darmstadt 1976, Einleitung S. XI und XV; Otto Brunner: Vom Gottcsgnadentum zum monarchischen Prinzip, in ders.: Neue Wege der Verfassungs- und Sozialgeschichte, Göttingen2 1968, S. 183; G. W. F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, Frankfurt 1976, § 189 ff, vgl. auch § 303; Ferdinand Tönnies: Gemeinschaft und Gesellschaft, Grundbegriffe der reinen Soziologie, Darmstadt 1972, 3. durchgesehener und berichtigter Nachdruck d. A. v. 1963. Vgl. zu Tönnies Werner Cahnmann: Tönnies und die Theorie des sozialen Wandels: Eine Rekonstruktion, ZfSoz 10/1981/7-16; weiter Walter Heinrich: Dualistische Lehrgebäude in den Sozialwissenschaften. Zur Frage des Polaritätsdenkens in Soziologie und Nationalökonomie, Wien 1964 (= Österr. Ak. d. Wiss., Phil.-hist. Kl., Sitzungsberichte, 43. Band, 1. Abhdlg.) S. 8ff; vgl. zum Begriff der societas civilis im deutschen Sprachraum: Paul-Ludwig Weinacht: Staat. Studien zur Bedeutungsgeschichte des Wortes von den Anfängen bis ins 19. Jh., Berlin 1968 (= Beiträge zur Politischen Wissenschaft Bd. 2), S. 173ff., bes. 193ff.; vgl. zu Aristoteles (in kritischem Bezug auf Riedel) Eckhart Schütrumpf: Kritische Überlegungen zur Ontologie und Terminologie der „aristotelischen Politik“, in AZP 2/1981/26–47; vgl. ders.: Die Analyse der Polis durch Aristoteles (Studien zur Antiken Philosophie, Bd. 10), Amsterdam 1980, bes. S. 27–32

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  2. „Der Rückgriff betrifft also die theoretische Gundlegung der Wissenschaft von menschlicher und gesellschaftlicher Ordnung, nicht etwa die besondere Form einer Theorie der Polis, die sie angenommen hat“. Erik Voegelin: Die neue Wissenschaft der Politik. Eine Einführung, Salzburg 1977, S. 15. Kritisch zum historischen Philosophieren B. Willms: Offensives Denken. Philosophie und Politik, Opladen 1978, S. 42f

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  3. NE 1135 a (Nikomachische Ethik = NE) zit. n. der Übersetzung von F. Dirlmeier, Darmstadt 1975 u. E. Rolfes, Hamburg 31972. Vgl. zu dieser Stelle Leo Strauss: On Aristotle’s Politics, in ders.: City and Man, Chicago u. London 1978, S. 17

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  4. Diese Unterscheidung ist grundlegend (Episteme/Doxai), sie grenzt die Politische Wissenschaft, wie sie Voegelin (ebd.) wiederbegründet hat von Meinungserhebungen ab.

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  5. H. Kuhn: Der Staat. Eine philosophische Darstellung, München 1967, S. 26, 28 u. 36. Der Staatsbegriff bei Kuhn ist eine Unternehmung, die der hier unternommenen in gewissem Sinne parallel läuft. Für das Kuhn’sche Unternehmen muß man allerdings voraussetzen, daß der Staat kein epochegebundener Begriff ist, sondern ein allgemeiner.

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  6. Kuhn, a.a.O., S. 29; L. Strauss bringt die Differenz exakt auf den Begriff: „Ursprünglich war das Angestammte die Autorität par excellence oder die Wurzel aller Autorität. Durch die Entdeckung der Natur wird dem Anspruch des Angestammten der Boden entzogen. Die Philosophie wendet sich vom Angestammten zum Guten, zu dem, was im Innersten, d. h. von Natur aus gut ist.“ (Naturrecht und Geschichte, Stuttgart 1956, S. 94). Natur ist für Strauss ein Ausdruck der Unterscheidung. Bei der Frage nach dem Guten wiederum muß zwischen dem guten Bürger und dem guten Menschen unterschieden werden (City and Man, a.a.O., S. 45f.).

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  7. O. Höffe; Ethik und Politik. Grundmodelle und Probleme der Praktischen Philosophie, Frankfurt 1979, S. 55

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  8. Höffe, a.a.O., S. 59

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  9. L. Strauss, a.a.O.

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  10. S. in diesem Kap. d. 4. Abschn.

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  11. S. 2. Abschn. hier im Anschluß. Es sei aber zugleich schon bemerkt, daß diese These notwendigen, nicht hinreichenden Charakter hat (s. These zur Komplexität)

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  12. S. Abschn. 3 u.

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  13. NE 1134 b

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  14. Pol. 1253 a 1, Politik (= Pol.) zit.n. O. Gigon, Zürich 21971

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  15. Pol. 1253 a 19ff.

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  16. Pol. 1253 a 29

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  17. NE 1169 b 18f. (Dirlmeier) u. NE 1097 b 11

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  18. Pol. 1253 a 2f.

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  19. Pol. 1253 a 1

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  20. Pol. 1253 a 31 f. Der autarkisch-höchsten Naturform entspricht der Sklave nicht, weil er „seiner Natur nach nicht sich selbst, sondern einem andern gehört“. Pol. 1254 a 14f Für Aristoteles gibt es also Sklaven von Natur, eine Position, die sogar bis ins 19. Jh. noch nicht allgemeine Ablehnung gefunden hat.

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  21. Pol. 1253 a27ff.

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  22. Pol. 1253 a 32f.

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  23. Pol. 1252 b 29, vgl. Pol. 1280 b 29ff

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  24. Pol. 1253 a 30f

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  25. Für die Frage des Zusammenhangs von Natur und Politik spielt die weitere Polisbetrachtung von Aristoteles, etwa daß man die Vielheit Polis nicht zu sehr vereinheitlichen soll (Pol. 1261 a 17ff. 1290 a 38ff.) und daß sie durch Erziehung, Gewöhnung, Gesetze oder Philosophie zu einer Gemeinschaft und Einheit gemacht wird (1263 b 36ff) eine „weniger“ wichtige Rolle. Vgl. auch das Problem des Wandels der Polis u. (Pol. 1276 b 39ff u. 1283 b 40ff u. 1293 b 4f.).

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  26. Vgl. J. Ritter: Metaphysik und Politik, Frankfurt 1967, S. 126–28 u. 175f.; A. Baruzzi, Aristoteles, in: H. Rausch, Politische Denker, Bd. 1, München 1977, S. 34f. Wenn H. Kuhn: Der Staat, a.a.O., die Staatlichkeit als Wesenszug des Menschen bezeichnet (S. 16 u. 28), so ist in anderer Terminologie das Nämliche ausgedrückt. Vgl. auch M. Reding: Politische Ethik, Freiburg 1972, S. 151, wo von der natürlichen Genese der Nation die Rede ist.

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  27. L. Strauss: Naturrecht und Geschichte, a.a.O., S. 153

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  28. Pol. 1253 a7ff.

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  29. L. Strauss, a.a.O., ebd.

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  30. A. Verdross: Statisches und dynamisches Naturrecht, Freiburg 1971, S. 17ff.

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  31. Pol. 1253a 12f.

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  32. L. Strauss: City and Man, a.a.O., S. 1; Baruzzi, a.a.O., S. 35

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  33. J. Ritter: Politik und Ethik in der Praktischen Philosophie des Aristoteles (1967) in ders.: Metaphysik und Politik, a.a.O., S. 126f

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  34. H. Plessner: Macht und menschliche Natur, S. 312 (n. A.)

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  35. K. Meyer-Abich: Zum Begriff einer Praktischen Philosophie der Natur, in ders.: Frieden mit der Natur, Basel/Wien 1979, S. 240

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  36. ebd.

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  37. E. Bloch: Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt2 1975, S. 140

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  38. A. Verdross: Naturrecht, a.a.O., S. 81; vgl. weiter H. Krüger: Allgemeine Staatslehre, S. 191 u.f.; Böckle: „Das Grundanliegen der Naturrechtslehre war stets dasselbe, nämlich die objektive Begründung einer sozialen Ordnung“, in ders. u. E.-W. Böckenförde: Naturrecht in der Kritik, Mainz 1973, S. 204; vgl. weiter die methodologische Arbeit zum Naturrecht von P. Weingartner: Auf welchen Prinzipien beruht die Naturrechtslehre? In: Das Naturrechtsdenken heute und morgen. Gedächtnisschrift für René Marcic, hrsg. v. D. Mayer-Maly/P. M. Simons, Berlin 1983, S. 517ff. In diesem Band weiter zu empfehlen der Aufsatz von O. Höffe: Das Naturrecht angesichts der Herausforderung durch den Rechtspositivismus, S. 303ff

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  39. E. Bloch, a.a.O., S. 86; vgl. auch Blochs marxistische Kritik am Naturrecht, ebd.,.S. 223 u. 235. Die Nation zählt indes für Bloch bemerkenswerterweise zu den wahrhaft objektiven Figuren des Reichs der Freiheit: ohne Staat, S. 259

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  40. H. Welzel: Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, Göttingen4 1980, S. 238

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  41. H. Kuhn: Aristoteles und die Methode der Politischen Wissenschaft, in: M. Riedel (Hrsg.), Die Rehabilitierung der Praktischen Philosophie, Bd. 2, Freiburg 1964, S. 267

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  42. J. Habermas, in: R. Spaemann, Zur Kritik der politischen Utopie. Zehn Kapitel Politischer Philosophie, Stuttgart 1977, S. 127

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  43. R. Spaemann, in: NZZ Nr. 289 v. 10.12.1976, S. 38

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  44. Vgl. H. Kuhn: Der Staat, a.a.O., S. 147f. Die Literatur zu diesem Gegensatz ist sehr umfangreich. Immer noch wichtig ist H. Rickert: Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, 1929. Die amerkianischen Versuche, Brücken zu schlagen, sociobiology oder biopolitics, sind nur die neuesten Unternehmungen dieser Art. Vgl. weiter R. Spaemann: Naturteleologie und Handlung, in: Zeitschrift für philosophische Forschung 32/3-1978/481–493; E.-M. Engels: Teleologie ohne Telos? Überlegungen zum 19. Symposium der Gesellschaft für Wissenschaftsgeschichte zum Thema „Die Idee der Zweckmäßigkeit der Geschichte der Wissenschaften“ in: Zeitschrift für allgemeine Wissenschaftstheorie, Bd. 13 H. 1/1982/122–165; J. R. Pennock/J. W. Chapman: Human nature in politics, New York 1977 (= Nomos Bd. 17); K. Lorenz: Die Vorstellung einer zweckgerichteten Weltordnung, in: Österreichische Akademie der Wissenschaften Bd. 113, 1976, Phil.-hist. Klasse; R. W. Füßlein: Mensch und Staat. Grundzüge einer anthropologischen Staatslehre, München 1973; R. D. Masters: The biological nature of the state, in: World Politics 35/2-1983/161–193. Dort zahlreiche weitere Literaturhinweise.

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  45. Vgl. J. Rawls: Theorie der Gerechtigkeit, Frankurt 1975, S. 567ff.

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  46. Vgl. zu dem Zusammenhang von Natur und Politik (insbes.: auch bei Aristoteles) W. Kullmann: Der Mensch als politisches Lebewesen bei Aristoteles, in: Hermes 108/1980/419f., B. Hassenstein: Biologische Teleonomie, in: Neue Hefte für Philosophie 20/1981/600ff.; F. Büchner: Aristoteles im Lichte moderner Biologie und Pathologie. Ein Beitrag zur Lehre vom Menschen, in: Freiburger Universitätsblätter 73/1981/33ff. (allerdings ohne Bezug zur Politik)

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  47. Eine der besten Darstellungen ist dabei H. E. Zmarzlick: Der Sozialdarwinismus als geschichtliches Problem, in ders.: Wieviel Zukunft hat die Vergangenheit? München 1970. Einen Sozialbiologismus, der auf biologisch-naturgesetzlicher Basis die kapitalistisch-antagonistischen Herrschaftsverhältnisse des bürgerlichen Staats angeblich zu rechtfertigen versucht, kritisiert von entsprechender Position H. G. Marten: Sozialbiologismus. Biologische Grundpositionen der Politischen Ideengeschichte, Frankfurt/New York 1983

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  48. vgl. Anm. 44 Lorenz u. Engels

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  49. „Da nun einmal das Verlangen, zu erwerben größer ist, als die Macht dazu, so entsteht daraus die Unzufriedenheit mit dem, was man besitzt, und die geringe Befriedigung, welche der Besitz gewährt. Hieraus entsteht der Wechsel der menschlichen Schicksale, denn da ein Teil der Menschen mehr zu haben begehrt, der andere das Erworbene zu verlieren fürchtet, so kommt es zu Feindschaft und Krieg“ Discorsi I, Kap. 37

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  50. Vom Menschen. Vom Bürger. Eingeleitet und hrsg. von G. Gawlick, Hamburg 1959, S. 76ff

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  51. Zwei Abhandlungen über die Regierung, hrsg. v. W. Euchner, Frankfurt 1977, S. 201f

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  52. J. J. Rousseau: Politische Schriften Bd. 1, Paderborn 1977. S. 210

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  53. Vgl. A. Gehlen: Anthropologische Forschungen, Reinbek 1971, S. 59 u. a.

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  54. B. Willms: Die deutsche Nation, 1982, S. 39 u. ö.

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  55. vgl. neuerdings O. Marquard, Verspielter Konservatismus. Thesen über einige geistesgeschichtliche Voraussetzungen der grünen Welle, in: FAZ/262/11.11.82, S. 11

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  56. J. Habermas: Die klassische Lehre von der Politik in ihrem Verhältnis zur Sozialphilosophie, in ders.: Theorie und Praxis, Frankfurt 1978, S. 57; A. Schmitt: Zum Begriff des Glücks in der materialistischen Philosophie, in: A. Möhler: Was ist Glück, München 1976, S. 94/95

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  57. J. Habermas: Naturrecht und Revolution, in: Theorie und Praxis, a.a.O., S. 105, vgl. ebd. S. 101. Vgl. die „kapitalistische“ „Ausdeutung“ des Naturrechts bei Th. Paine

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  58. H. Welzel: Naturrecht, a.a.O., S. 31 u. 33

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  59. In Darstellungen über den sog. „normativ-ontologischen“ Ansatz in der Politischen Wissenschaft kann man sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, als ob bewußt gegen diesen Ansatz immunisiert werde. Ohne dem Verf. damit einen Vorwurf machen zu wollen, sind folgende Etiketten doch schiere Worthülsen ohne jede Verständnismöglichkeit für den unvoreingenommenen Leser: „Das Sein als das Wahre“, „Das Sollen als das Gute“; es sei „Gesellschaft nicht nur gegeben, sondern aufgegeben“. „Im Sein der Gesellschaft verbirgt sich ihre Norm“. „Das Wahre ist auch das Gute“. „Das Gute ist Ursache und Ziel alles Seienden“ usw.: G. Göhler: Die Struktur von Begründungszusammenhängen, im normativ-ontologischen Verständnis von Politikwissenschaft, m ders.: (Hrsg.): Politische Theorie. Begründungszusammenhänge in der Politikwissenschaft, Stuttgart 1978, S. 138f

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  60. s. o. Anm. 6

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  61. Kuhn: Staat, a.a.O., S. 144

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  62. Kuhn, a.a.O., S. 145

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  63. ebd., S. 28; vgl. S. 154

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  64. L. Strauss: Naturrecht und Geschichte, S. 95. Bei Thomas von Aquin weist U. Matz auf das Maß der Natur hin: „Das Naturgesetz ist also das Maß sowohl des Handelns des Menschen in bezug auf sich (Ethik i. e. S.) wie auch des menschlichen Handelns in der sozialen Beziehung, insbes. der Politik. In dieser zweiten Herrschaft ist die lex naturalis also Wurzel der politischen und der Rechtsordnung …“ in:, Klassiker des Politischen Denkens“, hrsg. v. H. Maier, H. Rausch, H. Denzer, Bd. 1, München 1968, S. 132 (Das Maß des Naturrechts und das des Naturgesetzes ist jedoch auseinander zu halten).

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  65. E. Forsthoff: Zeitwende, 1948. S. 684, zit. n. A. Kaufmann: Rechtsphilosophie und Nationalsozialismus, in: PK 10/2-1983/33.

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  66. H. Kelsen: Reine Rechtslehre (1934), S. 130; vgl. M. J. Sattler: H. Kelsen, in: Staat und Recht. Die deutsche Staatslehre im 19. u. 20. Jh., hrsg. v. M. J. Sattler, München 1972, S. 100 u. 113. Das Zitat zum Naturrechtssystem stammt von A. Verdross: Zum Problem der völkerrechtlichen Grundnorm, in: Rechtsfragen der internationalen Organisation. FS f. H. Wehberg, hrsg. v. W, Schätzel und H. J. Schlochauer, Frankfurt 1956, S. 388

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  67. NE II 1. Anfang

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  68. ebd. Allerdings kann man keinem Lebewesen, „das von Natur in bestimmter Richtung festgelegt ist“, ein „anderes Verhalten angewöhnen“.

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  69. O. Höffe: Das Naturrecht angesichts der Herausforderung durch den Rechtspositivismus. In: René Marcic zum Gedächtnis, Berlin 1983, S. 303–335, hier S. 323

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  70. L. Strauss: City and Man, a.a.O., S. 41.

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  71. NE 1094 b 7ff.

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  72. O. Höffe: Ethik und Politik, a.a.O., S. 57

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  73. H. Kuhn: Der Staat, a.a.O., S. 29

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  74. G. Bien: Aristotelische Ethik und Kantische Moraltheorie, in: Freiburger Universitätsblätter Nr. 73, S. 57ff., hier S. 68/69

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  75. Strauss, a.a.O., S. 41; „… nichts, was gegen die Natur ist, ist schön. Also nur wenn ein anderer überlegen ist in der Tugend und der Fähigkeit, das Beste zu vollbringen, so ist es schön, diesem zu folgen und gerecht, ihm zu gehorchen. Es muß freilich nicht die Tugend vorhanden sein, sondern die Fähigkeit zu handeln“ (Pol. 1325 b 9ff.)

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  76. J. Ritter: Metaphysik und Politik, a.a.O., S. 129

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  77. Pol. 1324 a 10ff.

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  78. vgl. zur Bedeutung der virtù in einer kämpferischen politischen Ethik: G. Ritter: Politische Ethik vom historischen Ursprung ihrer Problematik, in ders.: Vom sittlichen Problem der Macht, Bern 1948, S. 22–23.

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  79. „…ist Ethik letztlich nur als Metaethik, d. h. als deskriptive Wissenschaft von Normen, nicht aber als normative oder normbegründende Wissenschaft möglich“. Somit wäre Aristoteles’ Unternehmen von dieser Wissenschaftsrichtung her gesehen erledigbar. W. Gölz: Die Frage der Begründbarkeit moralischer Normen — Bestandsaufnahme nach dem Weltkonkgreß 1978, in: AZP 3/1981/S. 37ff, Zitat S. 58. Vgl. dazu N.Hoerster: „Wirksamkeit“, „Geltung“ und „Gültigkeit“ von Normen. Ein empiristischer Defmitionsvorschlag in: das Naturrechtsdenken heute und morgen, a.a.O., S. 585ff. u. weitere Arbeiten ebd. im Kap. II „Naturrecht und Positivismus“

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  80. W. Hennis: Politik und Praktische Philosophie, Stuttgart 1977, S. 53; vgl. weiter J. P. Plamenatz: Consent, Freedom and Political Obligation, Oxford 21968

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  81. O. Höffe, Frankfurt, a.a.O., S. 45

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  82. Chr. Meier: Die Entstehung des Begriffs Demokratie, Frankfurt 31977, S. 25, 15, 69

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  83. C. Schmitt: Der Nomos der Erde, Berlin 2 1974. Das „Sinnreich der Erde“ wird im ursprünglichen Nomos gesucht, in der aus der historischen Landnahme herrührenden Einheit von Ortung und Ordnung; der durch und durch historische Nomos, der dennoch Gesetzen begrifflich, historisch vorausgehen soll, gilt als „konstituierendes geschichtliches Ereignis“ aus dem, das ist das Kernanliegen, „Legitimität“ (S. 42) entspringen soll. Dies ist nicht als Einwand gegen die Deutung und Deskription der Landnahme oder gar des I us Publicum Europaeum mißzuverstehen. Es geht hier um die Begründung, die Grundlage.

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  84. vgl. Chr. Meier, a.a.O., S. 36 und früher; D. Sternberger: ‚Ich wünschte ein Bürger zu sein‘. Neue Versuche über den Staat, Frankfurt 2 1970, u. a. seiner Schriften. Sieg/Herrschaft (Kratos) des Bürgertums wird in Beziehung gebracht zur politischen Herrschaft

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  85. Es gilt der berühmte Satz (von 1932) noch immer: „Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus.“ Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen, Berlin 1963, S. 20. Die Definition oder Encadrierung des Problems des Politischen über die Begriffe Macht, Staat, Frieden u. a. sind bekannt. Das hier angedeutete und zentral wichtige Verständnis des Politischen geht davon aus, daß das Politische ein Sachgebiet hat, nämlich das Größtmögliche: die Sache aller, die öffentliche Sache, die Sache des Ganzen. Es kann damit also nicht nur ein Intensitätsgrad sein

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  86. Bis zur Machtstellung Ludwigs XIV. vergehen Jahrhunderte der Entmachtung, Entrechtung und damit der Entpolitisierung der Regierten in Frankreich. Otto Brunner zitiert dazu Theodor Mayer: „Das große und entscheidende Problem … war, wie es der monarchischen Gewalt gelingen würde, diese ‚Gesellschaft‘ von Hochadeligen und Freien mit ihren Herrschaften in den ‚Staat‘ des Königs einzugliedern (Smends’ Integration hat hier ihren Ort), die Adelsherrschaft zu zersetzen, aus dem Verband von eigenberechtigten Herren ein Volk von Untertanen zu machen. Es hat Jahrhunderte gedauert, bis aus dem Primus inter pares der Monarch, ein Herr seiner Untertanen geworden ist“ (wir setzten im Sinne von O. Brunner Staat und Gesellschaft in Anführungszeichen). Aus: O. Brunner: Die Freiheitsrechte der altständischen Gesellschaft, in ders.: Neue Wege der Sozial- und Verfassungsgeschichte, Göttingen 2 1968, S.187. Zu beachten ist, daß nur die König-Adel-Beziehung im wesentlichen aus dem politischen Ganzen segmentiert wird.

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  87. „Faßt man diesen Prozeß, der vom 12. bis zum 18. Jh. dauert, ins Auge, wird man als Ergebnis feststellen dürfen, daß Bürger und Bauern aus ihren lokalen, herrschaftüchen und genossenschaftlichen Bindungen herausgelöst und unmittelbar dem Königsstaat unterstellt wurden“. O. Brunner, ebd. S. 195. Vgl. zum Anspruch des Königs und zur Stellung der Untertanen als bloß privater, ebd. S. 178 (und dort besonders Anm. 46. und 49.), vgl. weiter die äußerst instruktive Darstellung O. Brunners: Sozialgeschichte Europas im Mittelalter, Göttingen 1978 und von R. Sprandel: Verfassung und Gesellschaft im Mittelalter, Paderborn 1978 (= UTB 461) Vgl. weiter K. Wolzendorf: Staatsrecht und Naturrecht in der Lehre vom Widerstandsrecht des Volkes, Aalen 2 1968, S. 80f. u. ö.; E. Lemberg: Wege und Wandlungen des Nationalbewußtseins, Münster 1934, S. 35

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  88. Vgl. E.-W. Böckenförde: Lorenz von Stein als Theoretiker der Bewegung von Staat und Gesellschaft zum Sozialstaat, in ders.: a.a.O., S. 131ff, insbes. aber S. 152, 157,162

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  89. Bei Gaetano Mosca: Die herrschende Klasse. Grundlagen der Politischen Wissenschaft, München 1950, S. 53–55, wird zwischen Masse und politischer Elite unterschieden, was als normales Kennzeichen aller Gesellschaften und Zivilisationen angesehen wird. Den Machteinheiten „legitimer“ Potentaten steht die historisch wechselnde Einflußnahme unterschiedlicher Eliten (alphabetischer, theologischer, juristischer, technischer usw. Provenienz) zur Seite, die nicht entpolitisiert werden können. Vgl. dazu insbes. Otto Hintze: Weltgeschichtliche Bedingungen der Repräsentatiwerfassungen, in ders.: Feudalismus — Kapitalismus, hrsg, v. G. Östreich, Götgingen 1970, S. 80f. Zur Neuzeit vgl.: H. H. Hofmann/E. Franz (Hrsg.): Deutsche Führungsschichten der Neuzeit, eine Zwischenbilanz, Boppard a. Rh., 1980

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  90. Bekanntlich hat höfisch auch mit Höflichkeit, frz. politesse, d. h. mit Politik zu tun. Dualistische Herrschaftsverhältnisse, zwischen Grundherrschaft und Landesherrschaft, lösen oligopole Herrschaftsstrukturen ab; am Ende steht die absolute Königsherrschaft, in der der König seinen Staat hat, der die altständischen Freiheiten, z. B. die der Selbsthilfe, abschafft, der also versucht, das Monopol der Gewaltsamkeit bei sich, seinem abolutistischen Staat, zu konzentrieren. (Zur Legitimitätsfrage s. u.) Unsere Thesen zum Politischen müssen sozialgeschichtlich belegt werden: vgl. für die soziale Seite der Herrschaftsverhältnisse: G. Lenski: Macht und Privileg. Eine Theorie der Sozialen Schichtung, Frankfurt 1977, S. 283ff; J. Kocka: Stand — Klasse — Organisation. Strukturen sozialer Ungleichheiten in Deutschland vom späten 18. Jh. bis zum frühen 20. Jh. im Aufriß, in: H.-U. Wehler (Hrsg.): Klassen in der europäischen Sozialgeschichte, Göttingen 1979, S. 137ff. Zum Abbau älterer Herrschaftsformen seit dem späten 18. Jh. als sozialem Strukturwandel s. O. Brunner: Bemerkungen zu den Begriffen „Herrschaft“ und „Legitimität“, in ders.: Neue Wege, a.a.O., S. 68, vgl. ebd. insbes.: Die Freiheitsrechte in der altständischen Gesellschaft, S. 190 zur Kontrolle der Selbsthilfe, die in Frankreich als protection et assistance einmal bei der Seigneurie lag, bevor sie der König als Aufgabe übernahm: „Die Innenpolitik mittelalterlicher Herrschaft war in hohem Maße ein Ringen um den Landfrieden, um Reglementierung und letztlich Ausschaltung der Selbsthilfe zugunsten der Rechtssprechung.“ Der oligopole Herrschaftsraum für eigenberechtigte, adlige, geistliche und genossenschaftliche Lokalgewalten blieb diesen sog. Herrschaftsständen (W. Schwer) lange erhalten. Vgl. zur Genese des Dualismus: G. Östreich: Das persönliche Regiment der deutschen Fürsten am Beginn der Neuzeit, in ders.: Geist und Gestalt des frühmodernen Staates, Berlin 1969. Grundlegend bleibt für den Dualismus von Land und Herrschaft Otto Brunners gleichnamiges großes Werk.

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  91. vgl. zur nationbildenden Wirkung dieses Monopols Kap. I. 3. „Entstehung“. Sowohl der absolutistische Staat als auch der totalitäre suchen das Politische bei sich, d. h. in ihrer maßgeblichen, souveränen Machtzentrale zu monopolisieren. Im absolutistischen Staat ist das politische Feld daher erstmals auf die poli-cey reduziert, sie macht glauben, daß dem König allein der status politicus zukommt. Die „prinzipiell ständefeindliche“ (O. Brunner) Polizei konzentriert die Staatsgewalt beim König, dessen politisches Exekutionsinstrument sie ist. Sie privatisiert die feudale und korporative Gesellschaft und schafft eine absolut entpolitisierte „Gesellschaft“ von Privaten. Vgl. auch K. Wolzendorf: Der Polizeigedanke des modernen Staates, Breslau 1918. Vgl. auch weiter H. Maier: Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre, Neuwied 1966, S. 130ff., G. Östreich: Policey und prudentia civilis in der barocken Gesellschaft von Stadt und Staat, in ders.: Strukturprobleme der frühen Neuzeit, Berlin 1980, S. 367ff. Demgegenüber kann es sich der totale Staat leisten, die Gesellschaft von sich (z. B. der Einheitspartei) aus zu repolitisieren. Diese Fundamentalpolitisierung des starken Staates manipuliert dann auch das Politische z. B. zur Herrschaft der Klasse, oder der rassisch Besten usw. Der Staat ist hier das Ganze, weil er die Gesellschaft unterdrückt oder für sich akklamieren läßt, d. h. sie instrumentalisiert. Der geschwächte totale Staat oder der autoritäre Staat neigt dazu, die Gesellschaft als Privatsphäre außerhalb des politisch-öffentlichen Bereichs zu stellen. Z. B. wurde der pohlischen Gewerkschaft der pohtische Status seit 1980 vehement bestritten, und es wurde nach deren Unterdrückung von dessen Vorsitzenden Walesa behauptet, er sei nur noch Privatperson (vgl. Die Welt Nr. 261 v. 9.11.82, S. 6)

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  92. Selbst im vorrevolutionären Frankreich ist es dem Königsstaat nicht gelungen, eine einheitliche Gesellschaft von Untertanen zu bilden, d. h. der Absolutismus wurde nie zu einer schrankenlosen Despotie vgl. Brunner, a.a.O., S. 196f Für Preußen O. Büsch: Militärsystem und Sozialsystem im alten Preußen 1713 bis 1807. Die Anfänge der sozialen Militarisierung der preußisch-deutschen Geschichte, Frankfurt 2 1981; G. Griewank: Der neuzeitliche Revolutionsbegriff. Entstehung und Geschichte, Frankfurt 3 1973

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  93. vgl. u. die Hinweise auf die Theorie der Nation m diesem Kapitel

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  94. V. Blickte: Die Revolution von 1525, München 2 1981

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  95. Zu belegen, daß der Begriff des Politischen auch den Status des sog. Untertanen umfaßt, ist wesentliches An hegen dieser hier stark zusammengepreßten Theorieelemente. Die Intention ist nicht die eines „lesenden Arbeiters“ (B. Brecht), sondern die Erfassung des politischen Ganzen von Herrschenden und Beherrschten, Regierenden und Regierten. Es kann hier nur daran erinnert werden, daß die „deutlich ausgebildete Idee von der gegenseitigen Verpflichtung des Herrschers und der Untertanen im Gegensatz zu der Einseitigkeit von Herrscherrecht und Gehorsamspflicht“ („politische Herrschaftsverhältnisse“) Bestandteil der europäischen Geschichte gewesen ist (so O. Hintze: Weltgeschichtliche Bedingungen der Repräsentatiwerfassung, a.a.O., S. 76). Im Schwabenspiegel heißt es: „Wir sullen den herrn darumb dienen, daz sie uns beschirmen. Beschirmen sie uns nit, so sind wir ihnen nichts dientes schuldig nach rechts“ (H. Rittstieg, Eigentum als Verfassungsproblem, Darmstadt 1975 S. 4f.) Vgl. für die Neuzeit H. Maier: Der Bürger im Obrigkeitsstaat, in ders.: Politische Wissenschaft in Deutschland. Aufsätze zur Lehrtradition und Bildungspraxis, München 21969, S. 152ff; Auf P. Blickte, Deutsche Untertanen, sei nochmals nachdrücklich verwiesen; vom selben Verfasser auch sehr lesenswert: Aufruhr und Empörung? Studien zum bäuerlichen Widerstand im alten Reich, München 1980, S. 1–68; W. Schulze: Bäuerlicher Widerstand und feudale Herrschaft in der frühen Neuzeit, Stuttgart 1980; Kienast: Untertaneneid und Treuevorbehalt, in: Zs. f. Rechtsgesch., Germ. Abt. 66/1948/111ff.; viel zu wenig Beachtung findet Johann Benjamin Erhard: Über das Recht des Volkes zu einer Revolution und andere Schriften, München 1970. Zur wechselseitigen Treue von Herrschenden und Beherrschten vgl. F. Kern: Gottesgnadentum und Widerstandsrecht im frühen Mittelalter. Zur Entwicklungsgeschichte der Monarchie, Darmstadt 5 1970, S. 241 u. E. Reibstein: Volkssouveränität und Freiheitsrechte, Freiburg 1971, Bd. 1, S. 50. Den politischen Charakter des Untertanenverhältnisses betont schließlich auch Max Weber (W. u. G. S. 543). Er legt dort Wert auf den Unterschied zwischen der freiwilligen Verpflichtung für eine Herrschaftsbeziehung und dem unlösbaren Herrschaftsstatus des Sklaven. Politische und despotische Herrschaft sind neuzeitlich nicht mehr zu trennen, aber die Qualität politischer Herrschaft bleibt aristotelisch kritisierbar: diese Kritik ist aktuell, sie liegt der Konzeption des Politischen zugrunde. Der Ost-West-Gegensatz erhält damit eine weitere theoretisch verteidigungsfähige Grundlage. Vgl. K.A. Wittfogel: Die orientalische Despotie. Eine vergleichende Untersuchung totaler Macht, Frankfurt u. a. 1977 (zur Frage nach der politischen (bzw. entpolitisierten) Rolle des Untertanen: (der Kürze wegen) S. 26, 123f., 144., 182f., 188f., 199f., 203–206, 383ff, 402ff., 410, 413–7, 454f). Der sowjetrussischen Variante der Despotie, ihren weltpolitischen Folgen, geht die (parteiliche) Studie von Rudi Dutschke nach: Versuch, Lenin auf die Füße zu stellen. Über den halbasiatischen und den westeuropäischen Weg zum Sozialismus …, Berlin 1974, insbes. S. 316–32: „In welchem Sumpf sind wir gelandet — und wie raus?“ — Die früheste westliche Selbstkritik ist immer noch Tocquevilles „Demokratie in Amerika“ (II. 7. u. IV. 6. u. 7. insbes.)

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  96. Es gibt ein politisches Beteiligungsrecht, das dem menschlichen Zusammenleben natürlich eignet. Die latente oder manifeste Teilhabe am politischen Körper haben wir angesprochen. Die Beteiligungschance wird historisch nur selten geboten. Noch seltener ist die Freiheit der Wahl der Wahrnehmung oder Nichtwahrnehmung dieser Chance. Die Teil-habe leitet sich aus dem politischen Teil-sein natürhch ab. Hier ist das Problem lokalisiert, wer „Staatsbürger“ ist, ein Problem, das historisch gänzhch unterschiedhch geregelt wird. Dagegen ist die historisch und undifferenzierte natürhche Soziahtät mehr als evident: „Der Mensch bezieht sich bei jeder(!) menschhchen Handlung auf andere, oder vielmehr, er wird auf andere hingewiesen, gleichgültig, ob diese Handlung ‚sozial‘ oder ‚antisozial‘ ist.“ (L. Strauss: Naturrecht und Geschichte, S. 133). Jenseits optimistischer oder pessimistischer Anthropologien ist hier von Beteiligungsrecht die Rede, wobei ein Recht immer erst historisch erworben, d. h. praktisch werden muß. Erst die Aktualisierung der Natürlichkeit schafft die soziale und schließlich politische Praxis. Wird aber Teilnahme im politischen Gemeinwesen verweigert und nur sozial domestizierte Aktionsformen toleriert oder gewünscht, oder nur bestimmten Individuen (wegen ihres Standes, ihres Eigentums, ihrer Religionszugehörigkeit usw.) Partizipation erlaubt, so wäre es illusionär zu meinen, daß daraus, d. h. aus sozialer und politischer Ungleichheit unmittelbar ein Aufstand oder doch ein revolutionäres Bewußtsein entspringen könne: „Für uns mag eine weit verbreitete Ungleichheit den Gedanken an erbarmungslosen Zwang und an dauernden, latenten Aufruhr nahelegen. Aber die breite Masse des Volkes fand sich viele Jahrhunderte lang mit der gegebenen Ordnung ab — aus religiöser Scheu, aus der Sehnsucht nach Frieden und Sicherheit und weil sie unfähig war, sich zu gemeinsamem politischen Handeln zusammenzufinden. In jenen frühen Zeiten erschien das Regiment der privilegierten Wenigen den Vielen wie eine Naturgewalt; man mußte froh sein, wenn es gnädig war, und es ertragen, wenn es dies nicht war.“ (Reinhard Bendix in seinem großen Werk: König oder Volk. Machtausübung und Herrschaftsmandat, 1. Teil, Frankfurt 1980, S. 18, eigene Unterstreichung — T. M.). Dieser zitierte Satz sei gegenüber allen geschichtsfremden Utopismen im Gedächtnis behalten, denn das Politische ist, wie Hannah Arendt (Vita activa, a.a.O.) sagt, das Riskante und Teilhaben und Teilnehmen ist als Praxis das persönhche und politische Risiko. Partizipation ist im übrigen nicht mit unmittelbarem politischen Handeln der Subjekte zu verwechseln. Partizipation ist schon die Anerkennung des Teilseins, d. h. des status politicus der Regierten. Dabei ist jedoch nicht schon von Freiheit zu sprechen. Was mit dem Teilhabe- oder Beteiligungsrecht allgemein angesprochen wird, ist. z. B. darin zu erkennen, daß man einen Zustand als unerträglich beurteilt: „Dazu bedarf es des Maßstabes für das, was menschlicher Gemeinschaft gemäß ist.“ (L. Landgrebe: Über einige Grundfragen der Philosophie der Pohtik, a.a.O., S. 207) Damit ist dann jeweils die historisch-politisch konkrete Frage für den politischen Menschen, d. h. für den partizipationswilligen Menschen aufgeworfen, was rechtens ist, die queastio iuris.

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  97. Von bourgeoiser, machtgestützter Arroganz zeugt Treitschkes Satz: „Wie mit dem Staat gegeben ist ein Unterschied von Obrigkeit und Untertan, der niemals aufgehoben werden kann“ (Historische und politische Aufsätze, II, S. 52) zit. nach Chr. Graf v. Krockow: Nationahsmus als deutsches Problem, München 1970, S. 51

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  98. „Verpflichtung“ deutet die ethische Dimension des Politischen an. Der Begriff des Politischen ist nicht ethisch neutral, er hat den Spannungen standgehalten, die ihm seit dem janusköpfigen Machiavelli, der den Tyrannen ebenso zu raten vermochte, wie er das „vivre pohtico“ (Discorsi) seinen politischen Freunden empfahl zu verwirklichen, bestimmen. Usurpatorische Politik, d. h. aristotelisch gesehen (Pol. 1325 a 27) despotische Herrschaft über Unfreie, bleibt im universalen Sinn politisch, nicht weil es um Macht geht, sondern um den politischen Körper, über den sich der Diktator und jede andere absolute Macht stellt. Aber auch er kann der politischen Verpflichtung nicht entgehen, die seine „Untertanen“ einzufordern das natürliche Recht haben. Spricht man den Menschen dieses ab, d. h. seine Würde, so ist die Prostration (Wittfogel) nicht weit. Wir können Jacques Maritain zustimmen, wenn er schreibt: „Man geht ständig das Risiko ein zu vergessen, daß keine menschliche Einrichtung kraft ihrer eigenen Natur das Recht hat, Menschen zu regieren. Jedes Recht auf Macht innerhalb der politischen Gesellschaft befindet sich im Besitz eines Menschen oder einer menschlichen Einrichtung, soweit er oder diese im politischen Körper ein dem gemeinen Wohl dienender Teil, ein Teil, der dieses Recht innerhalb bestimmter festgelegter Grenzen vom Volk, das sein grundlegendes Recht auf Selbstbestimmung ausübt, erhalten hat.“ (Der Begriff der Souveränität, in: H. Kurz: Volkssouveränität und Staatssouveränität, Darmstadt 1970, S. 259). Selbstregierung, Selbstbestimmung, politische Aktualisationschance gehört fundamental zu jedem politischen Gemeinwesen, wenn auch die historische Realisationschance herrschaftsspezifisch überwiegend sehr eingeschränkt und reserviert war. Aber die neuzeithche, „superlégahté constitutionelle“ (M. Hauriou) spricht diese überzeitliche Verpflichtung ebenfalls an und beschränkt die „pouvoir: absolu“ (J. J. Rousseau, Politische Schriften, Bd. 1, Paderborn 1977, S. 89/90, = Gesellschaftsvertrag, Buch 2, Kap. 4) eines Volkes über sich selbst, eine principio principii, die sich im legahstischen Satz ausdrückt: Lex est, quod populus iubet (nominalistisch kontingent). Mit der Frage nach dem, was „populus“ meint, schließen wir wieder an ein zuvor erörtertes Thema an (vgl. C. Schmitt: Legahtät und Legitimität, Berlin 2 1968, S. 27, 30f. u. 60f.), Um den begrenzten Rahmen dieser Erörterung etwas zu erweiteren, sei auf die unseres Erachtens hierzu unerläßliche Literatur, außer dem Genannten, verwiesen: U. Matz: Zur Legitimität der westlichen Demokratie, in: Kielmannsegg/Matz (Hrsg.): Die Rechtfertigung politischer Herrschaft. Doktrinen und Verfahren in Ost und West, Freiburg 1978, S. 27ff. Kritisch zur Weberschen Legitimitätskonstruktion: O. Brunner: Bemerkungen zu den Begriffen „Herrschaft“ und „Legitimität“, a.a.O., S. 72ff.; W. Hennis: Legitimität, a.a.O., S. 198ff., Hennis betont einmal mehr den Unterschied von Souveränität und Legitimität, und fragt nach dem Woran der Partizipation; J. Habermas: Die klassische Lehre von der Politik in ihrem Verhältnis zur Sozialphilosophie, in ders: Theorie und Praxis, a.a.O., S. 48ff., ders.: Strukturwandel der Öffentlichkeit, in: H.-U. Wehler: Moderne deutsche Sozialgeschichte, Düsseldorf 1981, S. 197ff.; Ernst Bloch: Naturrecht und menschliche Würde, S. 181

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  99. L. Strauss: Über Tyrannis, S. 219

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  100. ebd.,S. 218

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  101. J. Ritter: Politik und Ethik in der Philosophie des Aristoteles, in ders.: Metaphysik und Politik, Frankfurt 1977, S. 132

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  102. Chr. Meier: Die Entstehung, a.a.O., S. 47

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  103. W. Hennis: Politik und Praktische Philosophie, S. 1–130

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  104. ebd. S. 14

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  105. ebd.

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  106. Hennis stellt in einem Aufsatz 1980 fest, daß die Bundesrepublik ein Staat von unverwechselbarer Eigentümlichkeit geworden sei, der damit auch Ansatzmöglichkeiten biete für einen Gemeinsinn, „Wie dies für keine Epoche der älteren deutschen Staatsgeschichte so gelten kann.“ Der Gemeinsinn entwickle sich auf drei Ebenen. Auf einer sachlichen Ebene, in der gemeinsamen Sorge um den Frieden, um innere und äußere Freiheit, Wohlstand, auf einer personalen Ebene durch eine Zunahme der Bindung der Menschen aneinander und schließlich auf einer funktionalen: durch die partizipatorischen Bemühungen der Bürger. Gleichzeitig konstatiert Hennis aber eine Verarmung Westdeutschlands an dem, woran „wir Deutschen“ früher so reich gewesen seien: „Partikularitäten, heimatliche Bindungen, liebenswürdige Besonderheiten, Gemütlichkeiten, Ligaturen“ (Dahrendorf). Es sei gewiß kälter in Westdeutschland geworden, aber man könne nicht alles zugleich haben (FAZ, Nr. 136 v. 14.6.1980, Beilage ‚Bilder und Zeiten‘) vgl. auch vom selben Verfasser: „Legitimität“, in ders.: Politik und Praktische Philosophie, S. 213, wo von der Verdrängung der nationalen Probleme die Rede ist.

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  107. H. Kuhn: Der Staat, a.a.O., S. 15

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  108. ebd. S. 38

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  109. Vita Activa oder vom tätigen Leben, Stuttgart 1960

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  110. S. 28–29

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  111. ebd.S.32

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  112. ebd.S.47

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  113. ebd. S. 41

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  114. A. Schwan: Die Staatsphilosophie im Verhältnis zur Politik als Wissenschaft, in: D. Oberndör fer (Hrsg.): Wissenschaftliche Politik, eine Einführung, Freiburg 1962, S. 182

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  115. ebd. S. 188

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  116. ebd. S. 184

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  117. ebd.

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  118. S. 191, im Sinn der bürgerlichen Gesellschaft

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  119. Zweite Ausgabe 1972, S. 3

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  120. ebd. S. 6

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  121. L. Strauss:-The City and Man, Chicago 2 1978, S. 30

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  122. Es ist eher die aristotelische Polis nicht mit Freiheit zu verbinden, wenn sie einen „nonegalitarian-character“ hat, ebd. S. 41

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  123. Philosophy as Rigorous Science and Political Philosophy, in: interpretation. Vol. 2, issue 3, p1

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  124. B. Willms, 1982, 32

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  125. ebd.S.43;vgl. auch S. 114

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  126. ebd. S. 47

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  127. ebd., S. 32; historistisch-marxistisch verengt scheidet F. Tomberg Polis und Nation. Er kommt nach über zweihundert Seiten der Parallelisierung zu der bezeichnenden Feststellung, daß der Mensch als zoon politikon nur in der griechischen Polis zur Wirklichkeit kam. Aristoteles sei im übrigen „an die Schranken gebunden, die dem griechischen Stadbürger der antiken Epoche durch den Verstehenshorizont der Zeit gesetzt waren.“ (236): Polis und Nationalstaat. Eine vergleichende Überbauanalyse im Anschluß an Aristoteles, Darmstadt 1973

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  128. J. Maritain empfiehlt ausdrücklich für„Polis“ oder „Civitas“ heute „Nation“ oder „politischer Körper“ zu übersetzen, a.a.O., S. 246

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  129. Th. S. Kuhn hat für unsere Methode eine aufschlußreiche Formulierung: „Wird einmal ein neues Problem als analog zu einem bereits gelösten gesehen, so ergibt sich ein passender Formalismus wie auch eine neue Art der Verknüpfung seiner symbolischen Konsequenzen mit der Natur. Hat man die Ähnlichkeit erkannt, so benützt man einfach die Verknüpfungen, die sich bereits bewährt haben“, Entstehung des Neuen, Frankfurt/M. 1978, S. 401

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  130. Weniger problematisch ist die Ausdehnung früher gesehen worden: „dieser Gedanke ist im Wege der Ausweitung der auf die Polis beschränkten aristotehschen Naturrechtslehre in der stoischen und christlichen Philosophie entstanden, die übereinstimmend die ganze Menschheit als eine durch das Naturrecht verbundene Einheit betrachten.“ Verdross/Simma: Universelles Völkerrecht, S. 39

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  131. Vgl. zur Ungeschiedenheit der staatlichen und gesellschafthchen Seite des griechischen Gemeinwesens: Chr. Meier, ES, Bd. 287, S. 13–14 (Entstehung des Begriffs, „Demokratie“)

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  132. Pol. 1289 a 16, vgl. u. a. Leo Strauss: City and Man, a.a.O., S. 46ff; Christian Meier, a.a.O., S. 65f

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  133. „Der Bereich des ‚Staates‘, der politischen Herrschaft, der öffentlichen Ämterordnung — wie immer man es nennt —“, W. Hennis: Politik und Praktische Philosophie, a.a.O., S. 218, vgl. auch S. 233. Davon streng zu unterscheiden ist Max Webers historisch begrenzte Definition des Staates durch dessen Gewaltmonopol

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  134. C. Schmitt:Verfassungslehre, Berlin 5 1970,S.4ff.

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  135. Es liegt gewissermaßen eine parteihch (z. B. oligarchisch) geprägte Verfassung vor, vgl. Ch. Meier, a.a.O., S. 66

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  136. Daß die aristotelische Bürgerschaft wiederum nicht den Umfang, die politische Identität, wie sie hier gefaßt wird, umschheßt, wurde schon betont. Vgl. u. a. Pol. 1278 a 15ff. Wir verstehen hier die Gesamtheit der Bürgerschaft, die in allen denkbaren Verfassungen existiert als unterschieden von denen, die regieren (= Aktivbürgerschaft). Der vollkommene (aristotelische) Staat schließt z. B. schon die sog. Banausen (Handwerker) aus, vgl. Pol. 1278 a 8

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  137. S. Kap. „Differenzierte Nation“

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  138. Vgl. zum „Untertan“ (als Regiertem) und seinem nicht dem Begriff und dem Stereotyp entsprechenden (realgeschichtlichen) Interesse: P. Blickle: Deutsche Untertanen — ein Widerspruch, München 1981; vgl. weiter Karl Bosl: Herrscher und Beherrschte im Deutschen Reich des 10. und 12. Jh., München 1963 (Bay. Akad. d. Wiss. Phil.-hist. Kl., Sitzb./H. 2)

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  139. Die Frage ist, wieweit die konkrete Demokratie dort das politische Leben bestimmt, welche Bedeutung sie für die nationale Identität hat. Andererseits ist ein Identitätsproblem aufgeworfen, wenn sich die Herrschaft radikal verändert. Drei Reaktionen sind möglich: 1.Arrangement mit dem neuen Staat (mit unterschiedlichen Motiven, nationalen und opportunistischen) 2. Formen des Widerstandes oder der Opposition (ebenfalls aus verschiedenen Motiven, die aber alle politischen Ursprungs sind) 3. Emigration. Die Zwangsemigrierung bzw. die Verbannung außer Landes kam übrigens in der Polis fast einem Todesurteil gleich, weil die Identität mit der Polis so stark war, daß ein Ausstoß aus ihr einem Zusammenbruch der persönlichen Existenz gleichkam. Die Zwangsemigration ist damit in den meisten Fällen durchaus vergleichbar. Vgl. Fustel de Coulanges: Der antike Staat, Stuttgart2 1981, S. 269ff.

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  140. Verdross/Simma, a.a.O., S. 204. Vgl. zum Problem der nationalen Identität im Verfassungswandel Kap. „Nationale Identität“

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  141. Eine dogmatische, scholastische Interpretation müßte z. B. ‚aristotehsch‘ ein geteiltes Gemeinwesen mit unterschiedlichen Verfassungen als nicht mehr eines, sondern als zwei interpretieren. Vor derartigen Dogmatismen bewahrt geschichtliches Bewußtsein, vgl. z. B. die nach wie vor aufschlußreiche, bereits genannte Schrift von Fustel de Coulanges: Der antike Staat.

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  142. „Die Art und Weise, wie der Mensch zu verschiedenen Zeiten seiner Geschichte die Naturwelt und sich selber versteht und mißversteht, kann sich hinsichtlich ihrer Wahrheit und Falschheit aber auch nur an dem bemessen, was Welt und Mensch selber sind.“ (K. Löwith: Natur und Humanität des Menschen, in ders.: Mensch und Menschenwelt, Stuttgart 1981, S. 269, sämtl. Schriften Bd. 1)

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  143. Die Möglichkeiten der Naturinterpretationen reichen von der „natürlichen“ Lämmerherde bis zum „natürlichen“ Wolfsrudel als Symbol menschlichen Verhaltens. Es war bereits die Geschichte selbst, die aufgrund dieser Naturkonzepte entsprechende Experimente mit der menschlichen Natur unternommen hat.

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  144. Wir kommen darauf zurück, s. Kap. „Differenzierte Nation“

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  145. Vgl. dagegen J. Habermas: Naturrecht und Revolution, in ders.: Theorie und Praxis, a.a.O., S.122

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  146. Zu den Elementen einer Theorie der Nation sei auf folgende Literatur ausdrücklich hingewiesen: H. O. Ziegler, a.a.O., vor allem S. 266f., 290f., 293, 295f., 304, aber auch 53ff., 96ff.; M. H. Boehm: Das eigenständige Volk. Grundlegung der Elemente einer europäischen Völkersoziologie. Mit einem Geleitwort zur Neuausgabe, Darmstadt2 1965, S. 291; P. Graf Kielmannsegg: Volkssouveränität. Eine Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität, Stuttgart 1977, S. 230ff.; G. Heraud: Die Völker als die Träger Europas (Ethnos 4), Wien 1967, S. 27, 30, 33f.; D. Murswiek: Die verfassungsgebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1978, S. 217, vor allem S. 231, 235, dagegen S. 223; C. Schmitt: Verfassungslehre, a.a.O., S. 50f., 79, 231, 311 u.a. Zur Französischen Revolution seien Francois Furet, Bernard Fay und Augustin Cochin nur erwähnt. Vgl. dazu auch Kap. II.2.C.

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  147. Einen nicht unproblematischen Praxisbegriff pflegt Helmut Fahrenbach: Ein Programmatischer Aufriß der Problemlage und systematischen Ansatzmöghchkeiten Praktischer Philosophie, in: M. Riedel, a.a.O., Bd. 1, S. 55; vgl. auch N. Lobkowicz: Theorie und Praxis, in: D. Kernig: Sowjetsystem und demokratische Gesellschaft, Bd. 6, Sp. 41 Iff

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  148. Metaphysik, a.a.O., S. 116f

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Anmerkungen

  1. Vgl. z. B. die Schriften Wladimir Solowjews, in denen Anfang der 80er Jahre des 19. Jhs. von der „nationalen Frage“ die Rede ist: Die nationale Frage in Rußland (Werke Bd. 4), München/ Freiburg 1972. Auch im Bismarckreich taucht der Begriff auf. Zu vermuten bleibt, daß der Begriff schon 1848 auftauchte.

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  2. Über den Begriff der „nationalen Gesellschaft“ in England schreibt in der „Historischen Zeitschrift“ G. A. Ritter: „Die Wortverbindungen „civil“, „political“ oder auch „national society“, die mit dem älteren Begriff der res publica, des Gemeinwesens, übereinstimmen, blieben erhalten (vgl. aber Kap., Praktische Philosophie und Nation — T. M.). Der Begriff der Gesellschaft wurde so nicht entpolitisiert und erhielt auch nicht den abwertenden Beigeschmack, den er im kontinentalen Staatsdenken so häufig als Inbegriff partikularer und meist ökonomischer Privatinteressen erfahren hat.“ Dieses Übersetzungs- und Bedeutungsproblem gilt es im Deutschen immer sich zu vergewissern, damit gewußt wird, welcher Gesellschaftsbegriff nun gemeint ist.

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  3. „Jeder Staat, der nur einem Zweck dient, wird notwendig zur Diktatur, sagt Lord Acton. Könnte die Geisteskrankheit Nationalismus darin bestehen, daß die Nation immer wieder nur unter einem Aspekt gesehen, erlebt wird, unter dem Aspekt der kollektiven Machtdemonstration (gegenüber einer feindlichen Umwelt)? Damit wird sie notwendig zum Fetisch und führt zur Selbstvergottung“ A. Mitscherlich/G. Kalow 1971, 127

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  4. J. Ortega y Gasset: Eine Interpretation der Weltgeschichte, München 1964, S. 231, vgl. zur Logik von Frage und Antwort auch R. G. Collingwood: Denken. Eine Autobiographie, Stuttgart 1955, vgl. insbes. auch die Einleitung von Gadamer.

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  5. Weder die eine noch die andere kann als politisch bedeutungsvoller angesehen werden. Insofern haben weder Ranke noch Kehr recht in ihrer jeweihgen Entscheidung.

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  6. Herders Grundgedanke sei, so meint Lemberg, der, „daß nämlich alle diese bisher gesondert betrachteten und wie Selbstzwecke durchforschten Lebensbereiche, Sprache, Dichtung, Musik, Recht, Philosophie, Politik, Wirtschaft, Religion usw. Äußerungen eines Volkes seien und damit Ausstrahlungen eines Lebensprinzips, das man wie immer nennen mochte, Volksseele oder Volksgeist oder einfach Volk“. Eugen Lemberg: Geschichte des Nationalismus 1950, S. 197. (eigene Unterstreichung — T. M.)

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  7. J. de Maistre: Betrachtungen über Frankreich (1796), zit. nach Solowjew, a.a.O., S. 293

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  8. vgl. J. Becker 1979, 187: G.Ritter 1976, 11; vgl. aber auch Ludz 1974 „Die Verbindung von Verfassungsreform und territorialer Neuordnung beeinflußte auch die deutsche Frage im engeren Sinne“ in: Materialien, a.a.O., S. 68. Die Summe dieser „Verbindungen“ wurde unseres Erachtens bisher zuwenig berücksichtigt.

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  9. „Ein allen Wissenschaften gemeinsames Merkmal ist sicherlich die Offenheit ihres Fragehorizonts, eben, daß sie ihren ‚Gegenstand‘ als einen befragten u. immer noch zu erforschenden haben und zugleich doch nicht haben.“ D. Oberndorfer: Politik als praktische Wissenschaft (= Antrittsvorlesung), in ders. (Hrsg.): Wissenschaftliche Politik. Eine Einführung in Grundfragen ihrer Tradition und Theorie, S. 10, Freiburg 1962

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  10. Die Gewerkschaftsbewegung in Polen ist z. B. ein soziales Problem von nationaler Bedeutung gewesen. Der Indikator hieße also in diesem Falle „Gewerkschaft“.

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  11. vgl. G. A. Ritter, der von englischen Denkern und Politikern schreibt, daß sie „weniger in der Sprache und im Kulturleben als in den politischen Traditionen, dem Recht und den Verfassungsinstitutionen des Landes das wesentliche Band der Nation gesehen“ hätten. Für J. Harrington ist „a good form of government the refined spliit of a nation“ (HZ 198/1964/ S. 26). Ritter schreibt auch vom „fast völligen Fehlen einer sozialen Komponente im britischen Nationsbegriff“(ebd.)

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Anmerkungen

  1. J. Messner: Die soziale Frage, Innsbruck 61965, S. 23; Vgl. auch E. Pankoke: Sociale Bewegung — sociale Frage — sociale Politik, Stuttgart 1970

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  2. A. Skalweit (Hrsg.): C. Rodbertus. Die Forderung der arbeitenden Klasse, 1946, S. 5; vgl. auch F. A. Lange: Die Arbeiterfrage, Leipzig, o. J. (ca. 1910), hrsg. v. A. Grabowsky

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  3. Vgl. H. Kesting: Geschichtsphilosophie und Weltbürgerkrieg, Heidelberg 1959, S. 95, 94–101, hier S. 101. Großadmiral Alfred v. Tirpitz sah in der Weltpolitik „ein starkes Palliativ gegen gebildete und ungebildete Sozialdemokraten“, nach M. Stürmer 1983, 294

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  4. P. A. Köhler/H. F. Zacher (Hrsg.): Ein Jahrhundert Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und der Schweiz, Berlin 1981

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  5. Vgl. A. Schnorbos: Sozialpohtik — Zähmung des Kapitalismus, in: FAZ 265/14.11.1981/5

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  6. Der Begriff wird im Kap. „Ethnizität“ erläutert. „Dieses Erwachen des Selbstbewußtseins der unteren Klassen gewinnt nun, wie jede soziale Wandlung, in Österreich nationale Bedeutung. Daß die Sprache des Bauern und Dienstboten neben der Sprache des Staates kein Recht hatte, hinter ihr zurücktreten mußte, war einst selbstverständlich gewesen und jeder, der auch nur eine Sprosse auf der sozialen Leiter aufsteigen konnte, ahmte die vornehme Art der Herren, auch ihre vornehme Sprache nach und schämte sich, daß die verachtete Domestikensprache seine Muttersprache war. Jetzt aber will der zum Selbstbewußtsein erwachte Handwerker und Arbeiter gar nicht mehr die Art der Herren nachahmen; jetzt fühlt er sich bewußt anders als die, die ihn ausbeuten und unterdrücken, er will ihnen nicht mehr gleichen und trägt stolz seine Nationalität zur Schau, die Nationalität derer, die seine Feinde geknechtet und verelendet haben; indem er sich stolz zu einer anderen Nationalität bekennt als die verhaßten Herren, ohne Scheu laut die Sprache des Volkes spricht, wo sonst nur die Sprache der Herren ertönte, gibt er dem Klassenkampfgesetz anschauliche, greifbare Gestalt. Alle sozialen Gegensätze im Lande erscheinen als nationale Gegensätze, denn die herrschenden Klassen sind längst deutsch geworden.“ O. Bauer: Werke Bd. 1, S. 284

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  7. n.Erbe: Die Hugenotten, 1937, S. 39; vgl. weiter E. Gehmacher/D. Kubat/U. Mehrländer: Ausländerpolitik im Konflikt, Bonn 1978; G. Tapinos: L’immigration étrangère en France, Paris 1975; Aus Politik und Zeitgeschichte B 25/26.06.1982; V. Höhfeld (Hrsg.): Die Türkei und die Türken in Deutschland, Stuttgart 1982; K. Rieb Schläger: Vor Ort. Blicke in die Berliner Politik, Berlin 1982; H. Quaritsch: Einwanderungsland Bundesrepublik Deutschland? München 1981; K. J. Bade: Die importierte soziale Frage. „Preußengänger“, „Ruhrpolen“ und „Rückkehrzwang“. Die Ausländerfrage hat Geschichte, in: Die Zeit 19/07.5.1982/14f; Themenheft „Die Türkei und die Türken in Deutschland“ von „Bürger im Staat“, 32/3 — Sept. 1982/165–205; Axel D. Neu 1984; Meinhard Miegel: Arbeitsmarktpolitik auf Irrwegen. Zur Ausländerbeschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart 1984: Johannes C. Papalekas 1983

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  8. Ludz: DDR zwischen Ost und West, S. 234

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  9. B. Willms 1982, S. 93. „Der internationale Gedanke kann doch nur verwirklicht werden zwischen den einzelnen Nationen“ Bracke an Geib, 29.07.1870, in: W. Conze/D. Groh, S. 91

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  10. Der Spiegel 32/1 – 02.01.1978/24; vgl. Debray 1978 in diesem Sinne.

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  11. R. M. Lepsius in: Nachkriegsgesellschaften im historischen Vergleich. München, S. 46.

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  12. Reform der Deutschlandpolitik, 1965, S. 40. In den Materialien zum Bericht zur Lage der Nation, 1974, heißt es: „Entscheidend (…) ist heute der gesellschaftliche Aspekt“, S. 68. Daß das Sozialstaatsgebilde differenziert betrachtet werden muß,d. h. bundesrepublikanischselbstkritisch und international vergleichend, versteht sich von selbst. R. M. Lepsius betont für letzteres das System der Institutionalisierung des industriellen Konflikts durch die Dreistufigkeit von Betriebsverfassung, Mitbestimmung und Tarifautonomie (Nachkriegsgesellschaften a.a.O.)

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  13. E. R. Huber: Rechtsstaat und Sozialstaat in der modernen Industriegesellschaft, in: E. Forsthoff (Hrsg.): Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit, Darmstadt 1968, S. 589ff.

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  14. „Gerade die Diskrepanz zwischen dem Erwartungsniveau einer Bevölkerung in bezug auf materielle Güter und den tatsächhchen Möglichkeiten zu ihrer Befriedigung ist in vielen Ländern heute ein politischer Faktor erster Ordnung. Der viel zitierten „revolution of rising expectations’ folgt aber nicht selten eine politisch mindestens ebenso relevante Periode der ‚increasing frustrations‘“. D. Berg-Schlosser: Politische Kultur, München 1972, S. 103

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  15. H. F. Zacher: Was können wir über das Sozialstaatsprinzip wissen? In: R. Städter/W. Thieme (Hrsg.): Hamburg — Deutschland — Europa, Festschrift für H. P. Ipsen, Tübingen 1977, S. 248

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  16. W. Engels: Kritik des Wohlfahrtsstaates, 1979, H. B. Wiedmaier: Neue soziale Frage. Soziale Bedürfnisse und ihre Befriedigung im Sozialstaat, in: IHS-Journal4/1980/245–291; W. Huppert: Sozialpolitik — Stolz der Nation. Bedenkliche Folgen des Wohlfahrtsstaates, Zürich 1982

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  17. „In der Bundesrepublik gibt es wieder bittere private Armut. 5,8 Mio. Menschen in 2,2 Mio. Haushalten verfügen nur über ein Einkommen, das unter dem Sozialhilfeniveau hegt“, H. Geissler: Die Neue soziale Frage, Freiburg 1976, S. 27, zit. nach M. Groser: Die Neue soziale Frage, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 10/11.03.1978. Die Haushalte setzen sich zusammen aus 1,1 Mio. Rentnerhaushalte (2,3 Mio. Personen), 0,6 Mio. Arbeiterfamilien (2,2 Mio. Personen), 0,3 Mio. Angestelltenhaushalte (mit 1,2 Mio. Personen). Die Zahlen wurden zwischenzeitlich angezweifelt.

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  18. N. Blüm: Die Familie als Lastesel der Sozialpolitik, in: FR 238/14.10.1981/14

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  19. Vgl. W. Dettling (Hrsg.): Schrumpfende Bevölkerung — wachsende Probleme? München 1978; W. Zeidler: Ehe und Familie, in: Handbuch des Verfassungsrechts, hrsg. v. E. Benda/W. Maihofer/H.-J. Vogel, Berlin — New York 1983, S. 555–607, hier bes. S. 562 u. 589ff.; M. Wingen: Bevölkerungsentwicklung — eine politische Herausforderung, München 1980, bes. S. 24–33

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  20. Vgl. auch Kap. „Ökonomische Frage“, wo dieser Aspekt auch familienpolitisch demonstriert wird. Als Ironie der Geschichte kann man das Schreiben Friedrich des Großen an das geistliche Ministerium ansehen, in dem es heißt: „Alle Religionen sind gleich gut. Und wenn Türken und Heiden nach Berlin kommen, so wollen wir Moscheen für sie bauen; wenn sie nur das Land bevölkern. Die Religiones müssen alle toleriert werden; denn hier muß ein jeder nach seiner Façon selig werden“, nach W. Venohr: Dokumente deutschen Daseins 1445 –1945, Königstein/Ts. 1980, S. 72

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Anmerkungen

  1. K. Renner: Das Selbstbestimmungsrecht der Nationen, in besonderer Anwendung auf Österreich, Leipzig und Wien 1918 (Nation und Staat, erster Teil) Seite 133. Seite 30 heißt es „Die politische Ökonomie hat die politische Nation überholt“

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  2. Die Zeit, Nr. 9 v. 25.2.1983 Seite 25–31 und weitere Autoren dazu in der Nr. 10ff.

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  3. E.-W. Böckenförde: Lorenz von Stein (1963), in ders. Hrsg.: Staat und Gesellschaft, Darmstadt 1976, Seite 137 (WdF 471)

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  4. H. Markmann/D.B. Simmert (Hrsg.): Krise der Wirtschaftspolitik, Köln 1978, Seite 10 (eigene Hervorhebung — T. M.)

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  5. K. P. Tudyka: Grenzen nationaler Wirtschaftspolitik, in: Krise, 1978, 17

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  6. H.-D. Jacobsen: Internationale Verflechtung, wirtschaftliche Macht und das „Management von Interdependenz“. Anmerkungen zu dem Artikel von V. Fjodorow in: Aus Politik und Zeitgeschehen B 4/82, 30.1.82

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  7. E. Kitzmüller: Die transnationale Ökonomie und die verschleierte Ohnmacht der Politik, in: Krise, a.a.O., S. 32–36

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  8. E. Kitzmüller/H. Kuby/L. Niethammer: Der Wandel der nationalen Frage in der Bundesrepublick Deutschland. Nationalstaat ohne Nationalökonomie? Teil 1, in: B 33/73, 18.8.73, Seite 22–27, besonders Teil 2, in: B 34/25.8.73; „Der Nationalstaat ist als ökonomische Einheit überholt“, Ch. P. Kindleberger: American business abroad: six lectures on direct investment, New Haven (Conn.) 1969, S. 207, zitiert nach E.Häckel: Rolle … (s. Anm. 189), 517; staatliche Einrichtungen hätten bloße „Reparatur- und Hilfsaufgaben“ für die Multis zu übernehmen, E. Kitzmüller, in: Krise a.a.O., S. 37

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  9. B. Hürni: Kapitalismus international. Ideologie und Praxis der bestehenden Weltwirtschaftsordnung, in: G.-K. Kaltenbrunner (Hrsg.): Kapitalismus. Nutzen und Moral, Freiburg 1982, S. 147 (= Initiative 47)

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  10. E. Häckel: Zur Rolle multinationaler Konzerne in der Weltpolitik, in: G.Jasper (Hrsg.): Tradition und Reform in der deutschen Politik. Gedenkschrift für “W. Besson (1929–1971), Frankfurt 1976, S. 481ff., besonders S. 512f.

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  11. B. Hürni: Wem gehören die Multis? Über die Verteilung von Macht und Eigentum in den Konzernen, in: G. K. Kaltenbrunner (Hrsg.): Was gehört mir? Vom Nutzen und Nachteil des Eigentums, Freiburg 1982 (Initiative 51), S. 81ff.; besonders S. 84, 87 u. ö.

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  12. Joseph Chamberlain bekräftigte 1903, „daß der Handel innerhalb unseres Weltreichs für unser Gedeihen in der Gegenwart unbedingt notwendig ist. Geht dieser Handel nieder oder hört er nur auf, im Verhältnis zu unserer Bevölkerung und zu der Abnahme des Handels mit auswärtigen Ländern zuzunehmen, dann sinken wir zu einer Nation fünfter Klasse herab“ aus: Weltgeschichte im Aufriß. Arbeits- und Quellenbuch, Band III, Frankfurt u. a. 18 1972, Seite 137

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  13. J. S. Nye jr.: Multinationale Unternehmen in der Weltpolitk, in: EA 29/6-1974/196; C. Brandi: Multinationale Unternehmen und staatliche Wirtschaftspolitik in westhchen Industriestaaten, Paderborn 1979; V. Dornschier (Hrsg.): Multinationale Konzerne, Wirtschaftspolitik und nationale Entwicklung im Weltsystem 1980; sehr informativ die kurze Studie von M. Takamiya/W. Reitsperger: Japanese multinationals in Europe: Management-Philosophy, personell policy and employee satisfaction (= discussion papers (32) des IIMV/Arbeitsmarktpolitik, IIM/Labour Market Pohcy des Wissenschaftszentrums) Berlin 1981

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  14. W. Ochel: Die Entwicklungsländer in der Weltwirtschaft, Köln 1982; V. Timmermann: Entwicklungstheorie und Entwicklungspolitik, Göttingen 1983

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  15. E. Häckel: Multinationale Konzerne — ein Motor in der europäischen Integration? in: EA 30/ 9-1975/277ff

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  16. B. Mettler-Maibom: Grundzüge einer regionalen Regionalpolitik. Erfordernisse bei zunehmender Interregionalisierung und Internationalisierung der Produktion, in: Informationen zur Raumentwicklung, H. 5, 1980, S. 274f., vgl. auch P. F. Drucker: Die neuen Märkte und der neue Kapitalismus, in: D. Bell/J. Kristoll (Hrsg.): Kapitalismus heute, Frankfurt/M. 1974, S.72ff

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  17. P. J. Buckley/J. H. Dunning/R. D. Pearce: The influence of firm size, industry, nationality, and degree of multinationality on the growth and profitability of the worlds largest firms 1962 – 1972, in: Weltwirtschaftliches Archiv 114/1978/243–257

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  18. T.Ozawa: Japan’s multinational enterprise: the political economy of outward dependency, in:WP 30/1978/517–537

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  19. A.J. Pinelo: The multinational corporation as a force in Latin American politics: a case study of the International Petroleum Company in Peru, New York 1973; vgl. dazu H.J. Leonard: Multinational corporations and politics in developing countries, in: WP 32/1980/ 567f.

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  20. A.Spandau: Multinationale Unternehmen in Afrika im Spannungsfeld von Gewinnthesaurierung und Lohnerhöhung, in: Jb. d. dt. Afrika-Stiftung 1981, S. 222ff.

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  21. H. H. Nachtkamp u. H. Schneider: Multinationale Unternehmen und nationale Steuerpolitik, in: Ztsch. f. Wirtschafts- und Sozialwissenschaft 100/1980/343ff. und die Rezension von Paulgeorg juhl u. W.Jungk: Multinationale Unternehmen und Nationalstaat, Frankfurt 1978, in: Weltwirtschafthches Archiv 115/1979/779–781

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  22. Nye 1974, s.o.,S. 196

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  23. B. Hürni: Kapitalismus international, a.a.O., S. 125

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  24. A. Rothacker: Der Trilateralismus, in: aus Politik und Zeitgeschichte, B 6/1981, 7. Febr. 1981, S. 25–30

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  25. C. W. Mill: Die amerikanische Elite, 1962, passim.

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  26. Entsprechend der amerikanisch-machtpolitischen Situation ließe sich der traditionelle Imperialismusvorwurf gegenüber den USA mit diesem Denken verbinden, vgl. dazu die Arbeit von H.Kesting: Geschichtsphilosophie und Weltbürgerkrieg, Heidelberg 1959, S. 254; Über den Zusammenhang von Währungsreform und bundesdeutscher Staatsgründung schreibt der ehem. Staatssekretär im Bonner Auswärtigen Amt, K. Moersch: „Der zeitliche Zusammenhang von Währungsreform und Aufforderung zur Staatsgründung durch die Westalliierten war nicht zuzufällig. Die wirtschaftliche Gesundung der westlichen Besatzungszonen galt unbestritten als eine Voraussetzung für soziale und politische Stabilität und damit für eine dauerhafte demokratische Ordnung. Eine Währungsreform und staatliche Zentralgewalt wiederum bildeten die Voraussetzung der erstrebten wirtschaftlichen Gesundung.“; ähnlich H.P. Schwarz 1979, S. 52–53; ähnlich urteilt G. Ziebura über die Marshall-Plan-Hilfe für die „Programmierung“ der Westorientierung der Deutschen, in: H. Steffen (Hrsg.): Die Gesellschaft der Bundesrepublik, Analysen II, Göttingen 1971, S. 158f

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  27. H.H. Glismann/E.-J. Horn/S. 2 Nehring/R. Vaubel: Weltwirtschaftslehre. Eine problemorientierte Einführung, München 1982

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  28. ebd. S. 16

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  29. Es ist das Verdienst von D. Senghaas, die Aktualität dieser Seite von Lists System erinnert zu haben: F. List und die neue internationale ökonomische Ordnung, in: Leviathan Nr. 3 v. 1975, S. 292ff; vgl. auch W. Ochel, a.a.O.

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  30. M. Olson: The rise and decline of nations, New Haven u. London 1982

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  31. Anstelle des älteren pluralistischen Modells, nach dem die Interessenorganisationen zersplittert, speziahsiert, nicht hierarchisch koordiniert und vereinheitlicht, staatsunabhängig freiwillig sind und untereinander im Wettbewerb stehen. Allerdings ist gerade das pluralistische System in seiner neoliberalen Ursprünghchkeit, wie es m den USA mit seiner spezifischen Gewerkschaftsbewegung der Fall ist, in weltwirtschaftlichen Krisen möghcherweise anpassungsfähiger; desgleichen das System des „paternalistischen Syndikalismus“ Japans; vgl. dazu W. Streeck: Neo-korporativistische Kooperation und weltwirtschaftliche Konkurrenz, (= discussion papers des Wissenschaftszentrums) Berlin 1981

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  32. Helmut Hesse, in: Wirtschaftswoche 37/10-04.03.1983/59: „Das Ausmaß der Auslandsabhängigkeit eines Landes wird nach dem relativen Wohlfahrtsverlust bestimmt, den es nach Ablauf aller Anpassungsprozesse hinzunehmen hätte, wenn es sich zu einer Aufgabe seiner internationalen Wirtschaftsbeziehungen entschlösse.“

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  33. K.-P. Kriegsmann/A. D. Neu: Globale, regionale und sektorale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, Konzepte und Ergebnisse, Frankfurt/Bern 1982

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  34. Weltwirtschaftslehre, a.a.O., S. 155. „Internationale Unterschiede in der Technologie haben weitreichende Konsequenzen für internationale Einkommensunterschiede“, S. 154. Die Imitationsintelligenz, die man den Japanern gerade im techno-ökonomischen Bereich nachsagt, läßt sich von der Patententwicklung her nicht belegen, wohl aber aus dem japanisch besseren Marketing mit Patenten (z. B. Wankelmotor)

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  35. D. h., neuartige Produkte haben eine befristete Monopolstellung, die ihre Investitionsrente erwirtschaften muß

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  36. An der waffentechnischen Innovationskonkurrenz läßt sich die politische Wirkung dieser Entwicklung am einfachsten zeigen, vgl. auch die Vorlage der Prognos-Studie, die Bundesminister H. Riesenhuber vorlegte. Die Welt — 180 — 05.08.1983. Hier ist jetzt auch die neue Raumfahrtpolitik seit 1984 zu nennen.

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  37. Sie darf als akzeptiert gelten. Vgl. K.Renner: Selbstbestimmungsrecht, a.a.O., S. 52, § 12 lautet: „Das nationale Problem als ökonomisch-soziale Frage“

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  38. Kitzmüller/Kuby/Niethammer 1973,4ff.

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  39. Ebd., S. 61; vgl. zur Bevölkerungsentwicklung F.-W. Henning 1979,17–18 und H. Kellenbenz: Deutsche Wirtschaftsgeschichte, Bd. 1, München 1977, s. dort „Bevölkerungsentwicklung“, S. 34ff. u. ö. Zu Renners Aussagen auch deutlich ausführlicher seine Schrift: Der deutsche Arbeiter und der Nationalismus, Wien 1910

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  40. J. Hütter: Die Stellung der Bundesrepublik Deutschland und Westeuropa. Hegemonie durch wirtschaftliche Dominanz? In: Integration, 3/78, S. 103–113 und M.Kreile: Die Bundesrepublik Deutschland — eine „Economic dominante“ in Westeuropa? In: PVS, Sonderheft 9/1978, S. 236–256, zitiert nach E. Schulz (1982).

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Anmerkungen

  1. Die Tradition des Reduktionismus läßt sich nur im allgemeinen mit dem „artificial body“ des Thomas Hobbes beginnen.

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  2. Fragen nach dem Staatszweck, d. h. nach Gemeinwohl und Gerechtigkeit, gehen in der ganzen Arbeit in die Analyse der Nation ein. Vgl. „Nation und Praktische Philosophie“, „Pluralismus und Einheit“. „Staat“ spielt immer dort eine Rolle, wo Nationalstaat oder Staatsnation zugrunde liegen. Der allg. Staatsbegriff geht aber auch in unsere Konzeption des politischen Gemeinwesens ein, das die Nation verkörpert

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  3. Verdross/Simma: Universelles Völkerrecht, S. 204, Daß der Verlust des Staatsgebietes die Anspruchsrealisierung schwierig macht, zeigt das jüdisch-israelische Beispiel.

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  4. M. R, Lepsius: Nation und Nationalismus in Deutschland, in: H. A. Winkler: Nationalismus in der Welt von heute, Göttingen 1982, S. 23

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  5. Ebd., S. 23. Die antiethnische Wirkung dieser etatistischen Egalisierung läßt sich bei ihm weiter zeigen: „Die Polen innerhalb unseres Reiches sind thatsächlich Deutsche und müssen als solche offiziell betrachtet werden. Sie müssen daher, wenn sie sich gegen die Thatsache sträuben, politisch deutsch erzogen und uns geistig und sprachlich assimiliert werden,“ Wer dieses staatsnationale Begehren der ethnischen Gleichschaltung immer noch nicht verstanden haben sollte, dem erklärt Kirchhoff offen: „Offiziell sind also die Polen — mit einem klaren Worte gesagt — zu germanisieren. Sträuben sie sich dagegen, oder versuchen sie, mit Gewalt diesem Bestreben der Staatsregierung Hindernisse in den Weg zu legen, so sind sie einfach als bürgerliche Elemente zu betrachten, deren Aufführung der Staatsruhe und -Wohlfahrt zuwiderläuft, und demgemäß zu behandeln. Ohne Härten geht eben die Durchführung eines nationalen Gedankens nicht ab“. S. 24

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  6. „Man muß in allen Kämpfen, sobald die nationale Frage auftaucht, doch immer einen Sammlungspunkt haben, und das ist für uns das Reich, nicht wie es gewünscht werden könnte, sondern wie es besteht“. Rede Bismarcks vom 1. April 1895, nach Kirchhoff, a.a.O., S. 8

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  7. Vgl. E.Lemberg: Nationalismus, Bd. 1, S. 86ff, (Österreich und Preußen); W. Conze 1965, 25/26; A. Schröcker 1974,145. Vgl. auch Kap. „Identität und Teilung“

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  8. „In Frankreich ist der nationale Staat nicht hervorgegangen aus dem Nationalgefühl des Volkes, sondern umgekehrt der nationale Gedanke ist wesentlich geschaffen worden durch den Staat“. J. Haller: Partikularismus und Nationalstaat, Stuttgart 1926, S. 18

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  9. E. Lemberg 1950, 134

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  10. Sudetendeutsche — Opfer und Täter. Verletzungen des Selbstbestimmungsrechts u. ihre Folgen 1918 —1982, Hamburg 1983

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  11. „Die transkaukasischen Tataren als Nation könnten sich, sagen wir, auf ihrem Landtag versammeln und unter dem Einfluß ihrer Begs und Mullahs die alten Zustände wiederherstellen, den Beschluß fassen, sich vom Reich loszutrennen. Nach dem Sinn des Punktes über die Selbstbestimmung haben sie das volle Recht dazu. Läge das aber im Interesse der werktätigen Schichten der tatarischen Nation? Kann die Sozialdemokratie gleichgültig zuschauen, wie bei der Lösung der nationalen Frage die Begs und Mullahs die Massen hinter sich herführen? Soll die Sozialdemokratie hier nicht eingreifen und in bestimmter Weise den Willen der Nation beeinflussen? Soll sie nicht mit einem konkreten Plan für die Lösung der Frage hervortreten, der für die tatarischen Massen und am vorteilhaftesten ist?“ J. Stalin 1976, 45

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  12. vgl. K.Renner u. O. Bauer; vgl. aber H. Glassl: Nationale Autonomie im Vielvölkerstaat. Der Mährische Ausgleich, München 1977 (Schriften der Sudetendt. Stiftung); die österreichische Nationalitätenfrage wird laufend aufgearbeitet in den Folgen „Austrian History Yearbook“, Houston, Texas und in „Europa Ethnica“, Wien; zur „reichsdeutschen“ Sozialdemokratie vgl. H.U. Wehler: Sozialdemokratie und Nationalstaat, Nationalitätenfragen in Deutschland 1840 -1914, Göttingen 21971

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  13. Vgl. Kap. „Pluriversum“ u. „Nation und Konkurrenz, Friedensordnung“ u. „Nationalstaat“

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  14. Wir gehen auf die sog. Bi- Nationalisierung Westdeutschlands noch gesondert ein, s. u. Kap. „Nationaler Wandel“

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  15. Ob — im deutschen Falle — Österreich etwa eine erfolgreiche Separation darstellt, möchte ich bezweifeln. Eine erfolgreiche Separation verlangt mehr als eine staatliche Sonderexistenz, die für Österreich — auch in der geschichtlichen Tradition — außer jedem Zweifel steht. Von einer Lösung Österreichs von Deutschland müßte gesprochen werden, wenn es zu einer „Nationwerdung Österreichs“ käme, von der zwar gesprochen wird, die aber nicht manifest ist. Die sog. Österreich-Lösung ließe sich auch im Rahmen einer Analyse von Sonderwegen heranziehen, die Literaturlage läßt dies jedenfalls zu.

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Anmerkungen

  1. vgl. auch die beiden noch folgenden Kapitel zur „Ethnizität“ und der Differenzierung in „Ethnos und Demos“. Dort auch wesentliche Literaturhinweise.

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  2. Hier ist besonders zu erwähnen die preußische Entwicklung. H. -J. Schoeps schreibt: „Nach 1763 ist daher auf dem Hintergrund des Ruhmes der drei schlesischen Kriege so etwas wie ein besonderes preußisches Nationalgefühl entstanden. (…) Aber dieser Patriotismus, der das Vaterland frei wählt, ist vom Nationalismus des 19. Jahrhunderts noch weit entfernt gewesen.“ Die preußische Monarchie habe so eine Staatsnation geschaffen, die über das Provinzialbewußtsein und das Gefühl dynastischer Verbundenheit hinausgegangen sei, es sei „aber nie ein Nationalstaat geworden, da ihm dafür die eigentliche Volkhaftigkeit ermangelte. Preußen war auf staatliche Institutionen gegründet: Königtum, Offizierskorps, Bürokratie. Darum konnte dieses neue Bewußtsein preußischer Nation, der preußische Staatspatriotismus, immer nur Durchgangsstufe sein, nachdem der alte Reichspatriotismus keine effektive Kraft mehr entfaltete “ In einem preußischen Finanzedikt vom Februar 1811 heißt es: „Wir behalten uns vor, der Nation eine zweckmäßig eingerichtete Repräsentation sowohl in den Provinzen als auch für das Ganze zu geben, deren Rat Wir gern benutzen werden“, Preußen. Geschichte eines Staates, Berlin 51967, S. 93 u. 122

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  3. vgl. M. Broszat: Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik, Frankfurt 1972, S. 144–146

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  4. vgl. B. Lewytzkj 1982. O. Liess 1972; M. Heller/H.Nekrich: Geschichte der Sowjetunion, 2 Bde., Königstein 1981 und 1982; zur religiös-nationalen Verursachung der ethnisch-nationalen Frage vgl. H. Carrère d’Encousse: Risse im Roten Imperium. Das Nationalitätenproblem in der Sowjetunion, Wien 1979; L. Révész: Volk aus 100 Nationalitäten. Die sowjetische Minderheitenfrage, Bern 1979; die besonderen sowjetischen „Gebietseinheiten“ spricht J.Arnold knapp an: Die nationalen Gebietseinheiten in der Sowjetunion, Köln 1973, wobei neben den Deportationen auch die polyethnischen Gruppen dieser „Einheiten“ behandelt werden; eine Sowjet. Selbstdarstellung vom Novosti Press Agency Publishing House liefert A. Zevelev: How the national question was solved m the USSR, Moskow 1977; von der westdt. Osteuropawissenschaft ist bes. zu nennen: G. Brunner/B. Meissner: Nationalitätenprobleme in der Sowjetunion u. Osteuropa, Köln 1982

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  5. Th. Roosevelt (1858 -1919), in H. Vogt 1967,149

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  6. E. Lemberg schreibt über die amerikanischen Einwanderer: „Ihr Assimilationsstreben bedeutet einen Verlust an Überlieferungen und Persönhchkeitswerten, an Glaube, Gemütskraft und Stil“ (Nationalismus, Bd. 1, S. 263). Merkel und Rabe schreiben: „Jeder Amerikaner gehört (…) einer Minderheit an, die sich von anderen Minderheiten umgeben weiß.“ (Politische Soziologie der USA, S. 2–3)

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  7. Jüngstes Beispiel eines in Afrika sicher noch entwicklungsreichen Prozesses war die Konföderation der UNO-Staaten Senegal und Gambia, die sich künftig Senegambien nennen wollten, vgl. FAZ 267/17.11.1981/5

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Anmerkungen

  1. Vgl. zu diesem Kapitel auch die damit zusammenhängenden Kapitel „Kulturnation“ und „Ethnische Frage“

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  2. A world of nations: Problems of political modernization. Washington 41969, S. 284ff. Vgl. auch A. D. Smith: The ethnic revival, oben im Kap. „Ethnische Frage“

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  3. Daß Kolonialismus mit dem Argument verbunden wurde, „Kultur bringen“ zu müssen, läßt die politische Dimension angeblich „nur“ kultureller Probleme aufscheinen. Man denke in der deutschen Geschichte etwa auch an die Ostkolonisation, oder aktuell an die Akkulturationsofferten gegenüber den kulturell anders orientierten türkischen Gastarbeitern in Westdeutschland.

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  4. R. Emerson 1970, 139. Man denke nur an Hindi, Tagalog, das Bahasa-Indonesisch, oder auch das wiederentdeckte Hebräisch; vgl. weiter: G. Nicolas: Crise de l’Etat et affirmation ethnique en Afrique noire contemporaine, in: RFSP 22/1972/1027–48

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  5. Chr. Pan 1971, 30. Vgl. weiter zur „elsässischen Frage“ (FAZ v. 2.12.1980, S. 27 Nr. 280): E. Philipps: Schicksal Elsaß. Krise einer Kultur und einer Sprache, Karlsruhe 1980

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  6. vgl. H. Walwei-Wiegelmann (Hrsg.): Die Wunde namens Deutscland. Ein Lesebuch zur deutschen Teilung, Freiburg 1981. K.Lamers (Hrsg.): Die deutsche Teilung im Spiegel der deutschen Literatur. Beiträge zur Literatur und Germanistik der DDR, Stuttgart 1981, vgl. zur sprachnationalistischen Position, die von der sog. Stammesverwandtschaft ausgehen: G. Wollstein: Das „Großdeutschland“ der Paulskirche. Nationale Ziele in der bürgerlichen Revolution 1848/49, Düsseldorf 1977, vgl. besonders dort die ersten beiden Kapitel

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  7. E. Troeltsch: Deutscher Geist und Westeuropa, Aalen 21966

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  8. A. Mohler: Die konservative Revolution in Deutschland 1918 – 1932. Ein Handbuch, Darmstadt 21972, S. 3–169

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  9. K. Sontheimer: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik, München 21978. Vgl. auch H. Grebing (u. a. Hrsg.): Konservatismus — eine deutsche Bilanz, München 1971

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  10. Neben D. Blackbourn, G. Eley, D. Calleo, G. A. Craig, K. Sontheimer, R. Stadelmann, H.-U. Wehler, H. A. Winkler u. v. a. sei verwiesen auf das Kolloquium des Instituts für Zeitgeschichte: Deutscher Sonderweg — Mythos oder Realität, München 1982; H. Bodensieck (Hrsg.): Preußen, Deutschland und der Westen, Göttingen 1980 (bes. S. 155ff.); B. Faulenbach: Ideologie des deutschen Weges. Die deutsche Geschichte in der Historiographie zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus, München 1980. Insbesondere dieses letzte Werk sei sehr empfohlen.

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  11. Vgl. die Erörterungen und Repliken auf dieses Thema, die unter dem Begriff „Nationaler Wandel“ geboten werden.

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  12. Chr. Graf von Krockow 1970. Vgl. weiter ders.: Scheiterhaufen: Größe und Elend des deutschen Geistes, Berlin 1983; J. Moras u. a.: Deutscher Geist zwischen Gestern und Morgen, Stuttgart 1954

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  13. Th. Schmid, in: Über den Mangel an politischer Kultur in Deutschland, Berlin 1978, S. 112. Vgl. auch das Kapitel „Die nationale Frage, wiederaufgelegt“, in: J. Habermas (Hrsg.): Stichworte zur, geistigen Situation der Zeit, Bd. I: Nation und Republik, Frankfurt 1979, S. 37–131 und in Bd. II, S. 636ff.

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  14. D. Berg-Schlosser: Politische Kultur, München 1972

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  15. Dazu P. Reichel: „Wird die ‚civic culture‘ — wie weithin üblich — als Prototyp westlicher politischer Kultur propagiert, kann nur noch untersucht werden, in welchen Ländern dieser Typus und inwieweit er jeweils realisiert ist. Da aber die empirischen Merkmale der ‚civic culture‘ der anglo-amerikanischen Demokratiegeschichte entnommen sind, kann das Ergebnis nicht überraschen: der ‚civic man‘ ist eher amerikanisch oder britisch als deutsch oder gar italienisch und mexikanisch!“ P. Reichel: Politische Kultur — mehr als ein Schlagwort? Anmerkungen zu einem komplexen Gegenstand und fragwürdigen Begriff, in: PVS 4/1980/393. Vgl. ders.: Politische Kultur der Bundesrepublik, Opladen 1981. Vgl. auch die „deutsche“ Kritik von W. Hennis: Frage nach der politischen Kultur, in: Rheinischer Merkur v. 25.8.1980: „Kultur ist etwas anderes als Verhalten. Auch politische Kultur kann man nicht gleichsetzen mit dem, was in der naturwissenschaftlich orientierten Feldforschung an Einstellung, Verhaltensweisen etc. erhoben wird. Sie ist etwas ganz anderes: ein Seelenzustand, ein Spannungszustand, eine Fähigkeit der Empfindung, nicht nur für dies und das, sondern für Hohes und Niedriges, Lohnendes und Nichtiges, Trennendes und Verbindendes, Schädigendes und Verbindendes.“ Vgl. weiter die russ. Arbeit von J. V. Bromlej: Ethnos und Ethnographie, Moskau 1973, Ostberlin 1977, S. 19ff, dort auch reichliche Literaturangaben. Vgl. weiter: F. M. Barnard: Culture and political development: Herder’s suggestive insights. in: Am. Pol. Sci. Rev. 62/1969/379–97

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  16. Pye/Verba: Political culture and political development, Princeton 1965, S. 529. Vgl. auch G. Almond /S. Verba: The civic culture, Princeton 1963

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  17. D. Riessman: Die einsame Masse, Reinbek 1962

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  18. Chr. Lasch: Das Zeitalter des Narzißmus, München 1980; H.v.Borch: Amerika — Dekadenz und Größe, München 1983

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  19. P. P. Pasolini: Freibeuterschriften. Berlin 51979 (11978), S. 41 u.S. 34: „Die, Massenkultur z. B. darf keine klerikale, moralistische oder patriotische sein; denn sie ist unmittelbar mit dem Konsum verknüpft, und der kennt nur seine eigenen Gesetze und seine eigene Ideologie. Eine Dynamik, die ganz automatisch einen Herrschaftsanspruch hervorbringt, der mit Kirche, Vaterland, Familie und ähnhchem Firlefanz nichts mehr anzufangen weiß. Von der ‚kulturellen‘ Gleichschaltung, die sich daraus ergeben hat, sind alle betroffen: Volk und Bourgeoisie, Arbeiter und Subproletarier. Der gesellschaftliche Zusammenhang hat sich im Sinne einer extremen Vereinheitlichung gewandelt.“

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Anmerkungen

  1. E. Baie: Le droit des nationalités, Paris 1915, S. 8

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  2. zit n. H. Vogt 1967, S. 143. Dies Bewußtsein beweise seine Kraft, wenn es Opfer und Hingabe der Individuen für ihre Gemeinschaft ermögliche.

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  3. H.O. Ziegler schreibt über Boutroux’ Ansatz: „Die Nation ist hier also als moralische Persönlichkeit eine überindividuelle Einheit, und der Anspruch auf Selbstbestimmung wird etwa nicht aus allgemeinen Menschenrechten eines jeden Individuums abgeleitet, sondern aus dem Recht, daß die Nation eben als personne morale besitzt.“ Die moderne Nation, Tübingen 1931, S. 222

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  4. Grewe (u.a.): Die außenpolitische Lage Deutschlands, Bonn 1982, S. 60 (Studien der Deutschlandfrage, Bd. 5)

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  5. Mertes, a.a.O., S. 23. In der Denkhaltung des integralen Nationalismus kann es hingegen zu einem völligen Vergessen aller ethischen Normen kommen. Vgl. H. L. Koppelmann 1956, 130 (über die Attentäter von Sarajewo)

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  6. So ist der Appell Armin T. Wegners an Hitler zu verstehen: „Ich beschwöre Sie — wahren Sie die Würde des deutschen Volkes“. Gemeint war Hitlers unmoralische Judenpolitik (vgl. A, Bein: Die Judenfrage, Biographie eines Weltproblems, Bd. 2, S. 332)

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  7. Nach E.Lemberg: Nationalismus, Bd. 2, S. 19f Solowjew formuliert: „Die sittliche Pflicht fordert von einem Volk vor allem, daß es diesem nationalen Egoismus entsage, seine nationale Beschränktheit überwinde, aus seiner Isolierung heraustrete“, S. 9 (1888)

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  8. Als unseriös muß es überhaupt angesehen werden, wenn zu tagespolitischen Auseinandersetzungen die deutsche Symbolstadt Auschwitz, politisch instrumentalisiert, zur Bekämpfung des politischen Gegners verwendet wird. Mehr als unseriös ist es allerdings, wenn die moralische Last schlicht geleugnet wird, bzw. der historische Sachverhalt, der mit diesen und anderen Orten angesprochen wird, angezweifelt wird.

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  9. E.A. Rein, in: G.Franz (Hrsg.): Teilung und Wiedervereinigung. Eine weltgeschichtliche Übersicht, Göttingen 1963, S. 9

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  10. KAZ Nr. 36 v. 12.2.1982

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  11. Barraclough, in: H. Bolewski (Hrsg.): Nation und Nationalismus, Stuttgart 1967, S. 97f; vgl. auch G. Ritter: Die deutsche Frage, S. 23f

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  12. Hierher gehört das rechtsextreme Gerede von einer sog. Auschwitzlüge.

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  13. So z. B. die amerikanische Sklavenbehandlung bis zu Abraham Lincoln oder die amerikanische Indianerpolitik oder die türkischen Armenienmassaker, die englischen Konzentrationslager m Südafrika, die vielen Millionen Opfer des sowjetischen Kommunismus und was sich noch dergleichen bis in unsere Tage aufzählen ließe.

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  14. Daß die kleineren Völker immer die Opfer gewesen sein sollen, wie Heinrich Böll wähnte (in: A. Mitscherlich/G. Kalow 1971, 102), ist gerade am deutschen Beispiel zu widerlegen. Sicherlich wurden — aber nicht nur kleine — Völker Opfer Hitlers, aber vor und nach Hitler wurden Deutsche Opfer kleinerer Völker wie beispielsweise des Tschechischen. Bölls Moralismus ist, wie jedes verabsolutierte moralische Denken, einseitig. Die andere Seite behandelt der Historiker Werner Conze, wenn er die deutsche Situation nach 1945 charakterisiert: „Die Deutschen hatten nicht nur mit ihrer Vergangenheit, ihrem Trümmerhaufen und ihrem je individuellen Neubeginn zu tun, sondern auch mit den materiell und psychisch lästigen Aufgaben der alliierten Politik und Verwaltung. Es sei nur stichwortartig an das Bündel von aufreizenden und doch nicht zum (aussichtslos gewesenen) Widerstand ßhrenden Maßnahmen erinnert, durch die die Deutschen getroffen und betroffen wurden: Verweigerung eines deutschen Staates und eines Friedensvertrages mit Deutschland, Strafmaß nahmen gegen große und kleine Verantwortliche aus der NS-Zeit, bis hin zur Entnazifizierung einer großen Masse, die in Verantwortlichkeits- und Sühnestufen eingeteilt wurde, die Nürnberger Prozesse („Siegerjustiz“), das Verbot der „Fraternisierung“, trotzdem aber das den Deutschen entgegengebrachte Ansinnen, sich nicht nur besiegt, sondern befreit fühlen zu sollen, ferner die schon 1945 zwangsweise in der sowjetisch besetzten Zone eingeführte politische, gesellschaftliche Ordnung nach sowjetischem Muster, die Vertreibung der Deutschen aus Ostdeutschland und Ostmitteleuropa, die Abtrennung weiter Gebiete im Osten, das Hineinpressen von Millionen von Flüchtlingen oder Vertriebenen in das westliche Zonen-Deutschland, rasche Trennung Österreichs von Deutschland, Demontagen, Reparationen u. a m.,“ in: PK 9/5-1982/11-12

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  15. Vergessen können nur die jeweils anderen Nationen die ihnen angetane Schuld, nicht aber „man“ selbst das eigene Verschulden. Die „Charta der Vertriebenen“ kann hier als Beispiel für den völkerfreundhchen und friedensstiftenden Sinn dieses Vergessenkönnens gelten. Umgekehrt trägt ein Nichtvergessenkönnen zum Offenhalten nationaler Wunden bei und fördert so die Entstehung militanter nationaler Fragen.

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  16. Vgl. zum machtsstaatlichen Denken und seiner innenpolitischen Funktion H. A. Winkler: Liberalismus und Antiliberalismus, Göttingen 1979, S. 34; über den „ideenlosen Opportunismus“ und den „übersteigerten Machiavellismus“ der Nationalliberalen G. Ritter: Die deutsche Frage, S. 107–108 u. 129f („Show of power“). Die nationalliberale Behauptung „Macht vor Recht“ hat auch mit dem Gründungsmythos des Reiches, den Kriegen von 1866 und 1870 zu tun: Er ließ „die ethische Fundierung der Nation vergessen“, M. Stürmer: Das ruhelose Reich, Berlin 1982, S. 19

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  17. Gemeint sind die damals in der Tat ideenreichen und sehr diskussionswürdigen Ausführungen von Paul Wilhelm Wenger in Tauberbischofsheim. Vgl. dazu ders.: Wer gewinnt Deutschland? S. 367f u. ö.

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  18. Zu Pakistan vgl. Islam: The National Question in Pakistan: Ethnicity, Religion, and Elite Strategies, in: CRSN 9/2-1982/297-318

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  19. H. J. Schoeps: Zionismus, München 1973, Kap. 5, S. 122f; M. Nordau: Zionistische Schriften, Köhl/Leipzig 1909, z. B. S. 1–17; A.Bein: Die Judenfrage, a.a.O., Bd. 1, S. 34f; Sch. Avinieri: The Making of Modern Zionism: The Intellectual Origins of the Jewish State, New York 1981

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  20. Vgl. dazu die einschlägigen Arbeiten Max Webers im Rahmen seiner „protestantischen Ethik“

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  21. Daneben müssen auch sprachliche und ethnische Identität unterschieden gesehen werden, sowie die jeweils geschichtliche Dimension all dieser im 20. Jh. konfligierenden Fragen. Vgl. J. Coakly: Self-Government for Galic Ireland: The Development of State Language, in: Europa Ethnica 73/13-1980/114-124; P. Alter: Die nationale Organisation in Irland 1801 — 1921, in: Th. Schieder/O. Dann 1978. Vgl. weiter G. Héraud 1967, 8–12

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  22. H. Maier: Die Faszination der Geschichte. Völker sind Individualitäten: Historische Kontinuität und Wille zur Nation, in: Epoche 4/9-1980/54f Hans Maier schreibt: „Ob wir: eine Nation bleiben wollen, hängt nicht so sehr von äußeren Umständen ab als vielmehr von unserem Willen, diesen Zusammenhang anzuerkennen. Polen, Italiener, viele andere Völker haben es durch Jahrhunderte getan, in Würde und Selbstbescheidung und ohne erkennbare Aussicht auf Erfolg.“; ebd. Zu Polen: G.Rhode: Geschichte Polens, ein Überblick, Darmstadt 31980 (vgl. auch dort Literatur); A. Micewski: Die Kirche in Polen und der „historische Kompromiß“, in: F. Grube/G.Richter: Der Freiheitskampf der Polen, Hamburg 1981, S. 157f; B. Waterkott: „Und das polnische Volk wird auferstehen und Europa befreien“. Der polnische Messianismus und die Rolle der Kirche unter dem Kriegsrecht, in: FAZ 53/04.03.1981/11 u. Leserbriefe dazu V. 25.03.1982. Am 18. Dezember 1981 reagierte die polnische Bischofskonferenz auf die Ausrufung des Kriegsrechts in Polen vom 13.12.1981: „Die pohlische Bischofskonferenz wendet sich an die Gläubigen im Geiste der nationalen Einheit und der brüderhchen Gemeinschaft. Unser Schmerz ist jener einer Nation, die mit militärischer Gewalt unterdrückt wird … wir sind davon überzeugt, daß die Nation nicht rückweichen und nicht auf die demokratische Erneuerung verzichten wird ….“, in: FAZ 294 v. 19.12.1981. Eine breite Dokumentation zur jüngsten nationalreligiösen Frage in Polen stellt die Sammlung dar: „Krise in Polen. Vom Sommer 80 zum Winter 81. In Beiträgen und Dokumenten aus dem Europa-Archiv“ hrsg. v. H. Volle u. W. Wagner, Redaktion: T. Chladek, Bonn 1982 (zum hier angesprochenen Thema bes. S. 97f.). Die nationalreligiöse Einheit Polens macht sich auch in den Enzykliken und Reden des polnischen Papstes Johannes Paul II. bemerkbar. Während eines Deutschlandbesuches sprach er zu polnischen Landsleuten, laut „Die Welt“ v. 18.11.1980, Nr. 270, S. 3: „Das höchste Gut für den Menschen liegt nicht im Raffen materieller Güter und in der Vergötzung des Konsums. Über die Werte des Menschen entscheidet letztlich das, was er selbst ist, was er hat. Wenn ein Mensch nun seine Würde, den Glauben und das Nationalbewußtsein nur deshalb preisgibt, um materiell mehr zu besitzen, so muß eine solche Einstellung schließlich zur Selbstverachtung führen.“ Vgl. auch seine „Botschaft zum Weltfriedenstag“, in: Herder-Korrespondenz 36/2-1982/81

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  23. H. Kämpf: Canossa als Wende (Wege der Forschung 12), Darmstadt 3 1976

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  24. Vgl. dazu den Essay v. Fr. Heer: Nation und Kirche. Kollaboration auf dornigen Wegen. Alle europäischen Staaten haben ihr Selbstverständnis durch das Christentum gewonnen, in: Rheinischer Merkur/Christ und Welt, Nr. 38 v. 16.09.1981, S. 28

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  25. J. J. Rousseau: Gesellschaftsvertrag, IV, 8

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  26. Bereits hier könnte man von der „Sonderstellung der deutschen Nationalkirche innerhalb der Gesamtkirche“ sprechen, so A. Dempf: Sacrum imperium, Darmstadt 4 1973, S. 544 u. 546f.

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  27. Vgl. zu Gallikanismus und Anglikanismus A. Dempf, a.a.O., S. 530, 532, 537f. Über die „Nation im Christentum“ in der altchristlichen Kirchenverfassung schreibt Dempf (S. 89): „Die allgemeine Kultur des Römischen Reiches und die allgemeine rehgiöse Kultur der Kirche steht als innere Kultur über den Volkspersönhchkeiten und fügt sie zur altchristlichen äußeren Kultur zusammen. Übersieht man die nationalen Unterschiede trotz dieser gemeinsamen Kulturschicht, dann werden gerade die tiefsten Beweggründe der verschiedenen Gottes- und Weltbilder und der Geistesbewegungen nicht deutlich. Dann entsteht das Gerede von Synkretismus und complexio oppositorum, ein Schlagwort, wo es gilt unter der gemeinsamen Kulturschicht den eigentlichen Quellgrund persönlicher Bildung aufzudecken.“

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  28. Wittram spricht dem „lutherischen Protestantismus“ eine gewisse „Hinwendung zu den nationalen Ideologien“ zu, R. Wittram: Das Nationale als europäisches Problem, Göttingen 1954, S. 114; auf die Beziehung Luthers zur Nation geht z. B. die Biographie H. Diwalds ein: Luther. Eine Biographie, Bergisch-Gladbach 1982

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  29. Vgl. G. Oestreich: Verfassungsgeschichte, S. 53; vgl. II.l.

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  30. E. R. Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte Bd. 4, Stuttgart 21982, S. 667

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  31. Huber, a.a.O., S. 653

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  32. Huber, a.a.O., S. 693

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  33. C. Schmitt: Römischer Katholizismus und politische Form, München/Rom 21923 (= Der katholische Gedanke Bd. 13). Die Schrift beginnt folgendermaßen: „Es gibt einen anti-römischen Affekt. Aus ihm nährt sich jener Kampf gegen Papismus, Jesuitismus und Klerikalismus, der einige Jahrhunderte europäischer Geschichte bewegt, mit einem riesenhaften Aufgebot von religiösen und politischen Energien. Nicht nur fanatische Sektierer, ganze Generationen frommer Protestanten und griechisch-orthodoxer Christen haben in Rom den Antichrist gesehen oder das babylonische Weib der Apokalypse. Dieses Bild wirkte in seiner mythischen Kraft tiefer und mächtiger als jede ökonomische Berechnung. Seine Nachwirkungen dauern lange an: Bei Gladstone oder in Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen“ zeigt sich noch eine nervöse Unruhe, wenn geheimnisvoll intrigierende Jesuiten oder Prälaten auftreten. Doch ist das gefühlsmäßige oder gar, wenn ich so sagen darf, das mythische Arsenal des Kulturkampfes und des ganzen Kampfes gegen das Vaticanum, ebenso wie das der französischen Trennung von Kirche und Staat, harmlos im Vergleich zu Cromwells dämonischer Wut. Seit dem 18. Jh. wird die Argumentation mehr und mehr rationalistisch oder humanitär, utilitaristisch und flach.“ S. 5

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  34. R. Morsey: Der Kulturkampf, in: A. Rauscher (Hrsg.): Der soziale und politische Katholizismus. Entwicklungslinien in Deutschland 1803 – 1963, München 1981 Bd. 1, S. 106. Außer der dort angegebenen empfohlenen Literatur sei auf die drei Bände umfassende frühe Darstellung der „Geschichte des Kulturkampfes im Deutschen Reiche“ hingewiesen, die im „Auftrage des Zentralkomitees für die Generalversammlung der Katholiken Deutschlands“ von J. B. Kissling zusammengetragen wurde; E. Iserloh: Der Katholizismus und das Deutsche Reich von 1871. Bischof Kettelers Bemühungen um die Integration der Katholiken in den kleindeutschen Staat, in: Politik und Konfession. FS f. K. Repgen zum 60. Geb., hrsg. v. D. Albrecht u. a., Berlin 1983,S. 213 u. 229

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  35. A. Langner: Katholizismus und nationaler Gedanke in Deutschland, in: H. Zillessen 1970, S. 243. Langner analysiert auch den Katholizismus im 1. Weltkrieg (S. 248f.) und das Verhältnis des Zentrums zur Nation (S. 254f.); H. Maier: Katholizismus, nationale Bewegung und Demokratie ind Deutschland, in ders.: Kirche und Gesellschaft, München 1972, S. 178ff

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  36. Vgl. P.-L. Weinacht (Hrsg.): Die CDU in Baden-Württemberg und ihre Geschichte, Stuttgart 1978, S. 13ff. Bis auf die lokalgeschichtliche Ebene lassen sich die konfessionellen Fusionswünsche verfolgen, dazu (wieder das badische Beispiel) P.-L. Weinacht/T. Mayer: Ursprung und Entfaltung der christl. Demokratie in Südbaden. Eine Chronik 1945–81, Sigmaringen 1982

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  37. In dieser Fußnote sei erlaubt, etwas ausführhcher auf das Problem Individuum — Volk — Menschheit einzugehen. J. Mausbach (Aus katholischer Ideenwelt, a.a.O.) schreibt 1921: „Es ist vom Schöpfer in die menschliche Natur hineingelegt, daß das eine Menschenwesen sich in den Individuen zu mannigfaltiger Erscheinung auseinanderlegt, und daß die eine Menschengattung verschiedene Nationen von bestimmtem Gepräge aus sich hervorbildet.“ S. 396, vgl. auch S. 429; vgl. weiter J. Seipel: Nation und Staat, Wien 1916, S. 17f. u. unterschiedliche Auflagen des Staatslexikons der Görres-Gesellschaft, in denen es zum Thema „Nation“ u. a. heißt: 31910, Bd. 3, S. 1280 (V. Cathrein, S. J.): „Die Verschiedenheit der Nationalitäten ist nicht eine Erfindung menschlicher Willkür, sondern der Vorsehung und stimmt mit der Entwicklung der menschlichen Natur überein“; vgl. dort weiter den Schlußsatz S. 1291; vgl. weiter J. Fels in derS. A. v. 1929, Sp. 1485f. N. Monzel schreibt in den 6. A. v. 1960, Sp. 892: „Der Wesensgehalt des christlichen Glaubens und Lebens muß trotz aller unvermeidlichen, ja positiv zu wertenden nationaltypischen Färbungen und Ausformungen der christlichen Frömmigkeit und Lebensführung in allen Nationen derselbe sein. Unvereinbar mit dem Christentum sind deshalb alle separatistischen Nationalkirchen … muß die Kirche jeden Versuch ablehnen, der in ihr bloß einen wichtigen Faktor für die national-kulturelle, national-staatliche Einheit und Stärke eines Volkes sieht (z. B. Action Française)“. Vgl. ders.: Die Nation im Lichte der christlichen Gemeinschaftsidee, in ders.: Solidarität und Selbstverantwortung. Beiträge zur christlichen Soziallehre, München 1959, S. 309f. (darin die Äußerung: „Echtes Nationalbewußtsein hat ein religiöses Fundament“). Vgl. weiter M. Schlunk: Das Christentum und die Völker, 1927; M. Hättich: Nationalbewußtsein und Staatsbewußtsein, München 1966, S. 12Qf.; E. Lemberg 1950, S. 198f. — Während A. Klose im Katholischen Soziallexikon, Innsbruck 1980 Sp. 1854 (Nation) zum Verhältnis „Nation und katholische Soziallehre“ Stellung nimmt, unterläßt dies G. Leibholz in der 2. A. des Evangelischen Staatslexikons von 1960, Sp. 1589f. Bedauerlicherweise wird auch in einem über 60 Themen enthaltendem Sammelwerk „Kirche in der Gesellschaft“, 2 Bde., das Thema Nation nicht tangiert. In der Weimarer Republik wurde demgegenüber in dem 3 Bde. umfassenden Werk „Volk und Reich der Deutschen“ hrsg. V. B. Harms im 3. Bd. auf Protestantismus (E. Seeberg), Katholizismus (C. Sonnenschein), Judentum (N. Buber, J. Wassermann), nichtkirchliche Religionen (P. Tillich) eingegangen. Zum Schluß sei auf die Arbeit von R. Grulich: Konfession und Nationalität, in: R. S. Elkar: Europas unruhige Regionen, hingewiesen. Grulich zitiert aus der Enzyklika „Populorum progressio“ von Papst Paul VI. von 1967, in der es heißt: „Reich und arm, jedes Land hat eine Kultur, die es von den Vorfahren übernommen hat: Institutionen für das materielle Leben, Werke geistigen Lebens, künstlerischer, denkerischer, religiöser Art. Sofern sie wahre menschliche Werte darstellen, wäre es ein großer Fehler, sie aufzugeben. Ein Volk, das dazu bereit wäre, verlöre das beste seiner selbst, es gäbe, um zu leben, den Grund seines Lebens hin. Das Wort Christi: was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, aber seine Seele verliert, gilt auch für Völker“, S. 96

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Anmerkungen

  1. Vgl. C. Schmitt: Verfassungslehre, Berlin 51970

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  2. In der tautologischen Formulierung sei die Differenz von Nationalstaatsbildung und Verfassungsentstehung markiert.

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  3. W. Kägi: Die Verfassung als rechtsstaatliche Grundordnung des Staates (1945); E. R. Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte Bd. 5, S. 3; vgl. auch K. Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Karlsruhe 1978. Die nationale Lage in Deutschland wird bei Hesse gerade nur soweit angesprochen, wie im Art. 146 über den Deutschlandsvertrag davon die Rede ist, vgl. dagegen: Th. Maunz: Deutsches Staatsrecht, München 24 1982, § 2 (S. 8–15); K. Doehring: Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt 1980, S. 34f. und 50f.; K. Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1, S. 121f., 209f., 381f., Bd. 2, München 1980, S. 26–34; O. Kimminich: Deutsche Verfassungsgeschichte, Frankfurt 1970, S. 638f.; F. Ermacora: Grundlegung einer allgemeinen Staatslehre, Berlin 1979 (Nr. 254f., S. 271f.)

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  4. So formuliert Hesse, a.a.O., auch für die Bundesrepublik

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  5. Ludz 1974, 70. Vgl. auch R. R. Palmer: Das Zeitalter der demokratischen Revolution, Frankfurt 1970, u. W. W. Adams: Republikanische Verfassung und bürgerliche Freiheit. Die Verfassungen und politischen Ideen der amerikanischen Revolution, Neuwied 1973 (= Politica 37)

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  6. Zur Situation der USA nach der Verfassungsgebung heißt es beispielsweise in „Der Große Ploetz. Auszug aus der Geschichte“. Freiburg/Würzburg 29 1981, S. 1175: „Mit der Staatsgründung ist das Revolutionszeitalter beendet. Es stellen sich aber neue schwierige Aufgaben: Der Prozeß der politischen Willensbildung muß sich im ersten modernen Verfassungsstaat der Welt bewähren. Innen- und Außenpolitik sind zu formulieren. Die Bevölkerung der an Anzahl wachsenden Einzestaaten ist aufgefordert, nationale Fragen gemeinsam zu lösen. Starkes Beyölkerungswachstum, wirtschaftlicher Ausbau, die Erschließung des weiten Landes und die Westexpansion bieten der amerikanischen Pioniergesellschaft große Entfaltungsmöglichkeiten. Parteiengegensätze, drohende Verwicklungen in europäische Auseinandersetzungen, wirtschaftliche Konjunkturfragen, Wachstums- und Expansionsprobleme, die umstrittene Institution der Sklaverei und das Verhältnis der weißen Siedler zu den Indianern stellen sie aber auch auf harte Belastungsproben.“

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  7. E. R. Huber: Die Bismarcksche Reichsverfassung im Zusammenhang der deutschen Verfassungsgeschichte (1970), in: E.-W. Böckenförde (Hrsg.): Moderne deutsche Verfassungsgeschichte (1815 –1914); Meisenheim a. Gl. 2 1981, S. 171f.

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  8. ebd. S. 172

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  9. ebd.

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  10. E.-W. Böckenförde: Verfassungsprobleme und Verfassungsbewegungen des 19. Jhs., in ders.: Moderne deutsche Verfassungsgeschichte, a.a.O., S. 17. Vgl. zum deutschen Konstitutionalis-mus, seiner anti-feudalistischen, aber auch gegen den französischen Liberalismus gerichteten Position und seiner rückwärtsgewandten germanischen Freiheitslehre: E.W. Böckenförde: Die deutsche Verfassungsgeschichtsforschung im 19. Jh., 1971 und ders.: Die Einheit von nationaler und konstitutioneller politischer Bewegung im deutschen Frühliberalismus, in ders.: Verfassungsgeschichte, a.a.O., S. 27f.

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  11. Verfassungsprobleme, ebd.

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  12. Huber, a.a.O., S. 175. Daß ein weiterer Affront durch die Verfassungsvorsprüche von 1867 u. 1871 geschaffen wurde, muß betont werden, denn das nationalstaatliche Prinzip, das Bismarcks Unternehmen die Popularitätsgrundlage lieferte, wurde mißachtet. Zwei Gründe, die den deutschen Sonderweg zu gehen mitverursachten, sind anzuführen: „Einmal, daß der Nationalstaat kein bloßer Verein von Einzelstaaten, sondern unmittelbar der Staat einer Nation ist; zum andern, daß die im Staat geeinte Nation als ein eigenständiges willens- und handlungsfähiges Subjekt an der Ausübung der nationalen Staatsgewalt aktiv teilnimmt und nicht nur als Adressat der von der Staatsgewalt getroffenen Entscheidungen und als Destinatär der von ihr ausgehenden Leistung passiv in die Staatsordnung eingefügt ist. Die Präambeln von 1867/71 scheinen mit dem Bekenntnis zum föderativen Prinzip das Bekenntnis zum Obrigkeitsprinzip zu verbinden, nicht so sehr, indem sie das autoritäre Moment offen hervorkehren, wohl aber, indem sie das Volk in die Rolle des bloßen Leistungsempfängers verweisen. “ E. R. Huber: Die Bismarcksche Reichsverfassung im Zusammenhang der deutschen Verfassungsgeschichte, in: Böckenförde, a.a.O., S. 176

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  13. „Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit“, Stuttgart 41972, S. 139

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  14. Siehe unsere Kritik an dieser verhängnisvollen Entwicklung o. im Kap. „Deutschlandpolitische Perspektiven“. Vgl. auch H. O. Ziegler 1931, 102, vgl. weiter L. Gall 1971, 35 u. 45

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  15. G. Ritter: Die deutsche Frage, S. 112. Ritter skizziert auch die Wirkung auf die zu wirtschaftlichen Interessengruppen sich entpolitisierenden Parteien.

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  16. Die Weltkriegsnibelungentreue von 1914 muß so als tragische Antwort auf die national unbefriedigt gelassenen Verhältnisse von 1866 gewertet werden. Vgl Mayer 1983

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  17. H. Mommsen 1979, 127: „Die altösterreichische Nationalitätenfrage ist nicht nur insofern eine Verfassungsfrage gewesen, als es unerläßlich war, bestimmte nationale Mindestforderungen konstitutionell zu sichern. Sie war Verfassungsfrage vor allem im Sinne der staatlichen Integration von auseinanderstrebenden Nationalitäten.“ Und Seite 129: „Nationalkulturelle Garantien genügten nicht mehr, genausowenig wie eine bloß individualrechtliche Verhandlung der nationalen Materien“; O. Bauer, Werke Bd. 1, S. 345 (K. Renner: Selbstbestimmungsrecht, a.a.O., S. 41, 43, 50f. u. ö., ders.: Nation — Mythos und Wirklichkeit, S. 95 u. 96)

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  18. Ernst Rudolf Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Stuttgart 31978, S. 84f. (Nr. 30) u. S. 91f. (Nr. 91) künftig: Dokumente I

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  19. Forsthoff, a.a.O., S. 90; Huber, Dokumente I, S. 91

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  20. Dokumente I, S. 132

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  21. W. Grab (Hrsg.): Die Revolution von 1848/49. Eine Dokumentation. München 1980; G. Wollstein 1977; F. Eyck: Deutschlands große Hoffnung. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, München 1973

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  22. Dokumente I, S. 494f.

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  23. ebd.

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  24. G. Jellinek: Allgemeine Staatslehre, 31921, S. 339f. Positivistisch betrachtet, schied das Problem der Legitimität aus: „Legitimität ist kein Wesensmoment der Staatsgewalt“. G. Meier zit. n. E. R. Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 6, S, 6

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  25. Vgl. M. Weber: Gesammelte politische Schriften, Tübingen 31971, passim

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  26. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte Bd. 6, S. 27

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  27. Vgl. dazu den Satz des Reichspräsidenten Friedrich Ebert, der dieses nationale Identitätsdenken ausdrückt: „Wenn der Tag kommt, an dem die Frage auftaucht: Deutschland oder die Verfassung, dann werden wir Deutschland nicht wegen der Verfassung zugrunde gehen lassen“, zit. n. Huber, a.a.O., S. 28; vgl. H. J. Arndt: Die Besiegten von 1945, Berlin 1978, S. 58f. u. B. Willms 1982ff.

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  28. H. Lieberich im 16. Vorwort zu Mitteis/Lieberich, Deutsche Rechtsgeschichte, München 1981

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  29. Vgl. auch die bemerkensweren Ausführungen v. W. Weidenfeld: Die Bundesrepublik Deutschland: Kein Provisorium — aber was sonst? In: Das Parlament. Aus Politik und Zeitgeschichte, 1983, S. 3f Auch Ralf Dahrendorf sieht die deutsche Frage verfassungspolitisch gestellt: „Die innere Entwicklung in den beiden Deutschland der Gegenwart, und mehr noch die Möglichkeit ihrer neuen Zusammenführung zu einem Staat und einer Gesellschaft, kündigt neue Antworten an. Die deutsche Frage bleibt also gestellt“, Gesellschaft und Demokratie in Deutschland, S. 480. Für M. R. Lepsius ist mit dem Ausscheiden Preußens und der Schaffung einer föderativen Binnenordnung für die Bundesrepublik (!) die konstitutionelle Frage gelöst: Nachkriegsgesellschaften im historischen Vergleich, München 1982, S. 46f Schon in der Weimarer Republik wußte aber F. Hartung, daß die „Frage, welche staatliche Geltung Deutschland haben solle“ nicht nur die deutschen Staaten berühre, die deutschen Fürsten und das deutsche Volk, sondern, daß sie eine europäische Bedeutung habe und daher auch unter dem Aspekt der „Machtfrage“ gesehen werden müsse: Die Entstehung und Gründung des Deutschen Reiches, in: B. Harms: Volk und Reich der Deutschen, Berlin 1929, Bd. 1, S. 94

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  30. S. Mampel: Die volksdemokratische Ordnung m Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsgeschichtlichen Situation, Berlin 21966; vgl. aber H. Rudolph: Die Gesellschaft der DDR — eine deutsche Möglichkeit? München 21973

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  31. Vgl. Mampel, a.a.O., S. 51–60; zu den Menschenrechten vgl. Kap. III.2.

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Anmerkungen

  1. F. Hertz 1945, 146. Die Ausnahme bilden die Juden durch ihr „portatives Vaterland“. Zur Kompensation des territorialen Mangels ist neben der ideellen Ebene („und nächstes Jahr in Jerusalem“) auch die Funktion des Ghettos als Identitätsraum zu bedenken. Vgl. A. Eban: Dies ist mein Volk. Die Geschichte der Juden, Zürich 1970

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  2. Den identitären Aspekt des sozialen Territorialverhaltens erwähnt auch L. W. Doob: „Obviously the land and its special features evoke strong emotional responses when they have been associated with a people’s way of life, for then they realistically represent the important values of the society. A Comanche chief thus addressed American officials in 1867: „You said that you wanted to put us on a reservation, to build us houses and make us medicine lodges. I do not want them. I was born upon the prairie, where the wind blew free and there was nothing to break the light of the sun. I was born where there were no enclosures and everything drew a free breath. I want to die there and not within walls … why do you ask us to leave the rivers, and the sun, and the wind and live in houses? Do not ask us to give up the buffalo for the sheep.“ Patriotism and Nationalism: Their Psychological Foundations, New Haven 1964, S. 27f.

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  3. T. Malmberg 1980, 34. Den Buchhinweis verdanke ich Hansjörg Dürr, Stuttgart; vgl. auch die Studien v. K. Kälin: Populationsdichte u. soziales Verhalten, Bern/Frankfurt 1972, S. 48ff. u. P. Atteslander: Dichte u. Mischung der Bevölkerung, New York 1975, hier wird territ. Verhalten unter Planungsaspekten betrachtet.

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  4. I. M. Greverus: Auf der Suche nach Heimat, München 1979, dies.: Der territoriale Mensch. Ein literatur-anthropologischer Versuch zum Heimatphänomen, Frankfurt/M 1972

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  5. Die Darstellungen beziehen sich im Kern auf folgende Literatur: E. W. Soja: The political Organisation of space (= Ressource Paper No. 8 of the Commission on College Geography), Washington D.C. 1971 (von Herrn G. Geiger, München, freundlicherweise zur Verfügung gestellt bekommen); V. C. Wynne-Edwards: Space, use and the social community in animals and men; E. T. Hall: Behavior and environment, New York 1971; R. B. Taylor: Human territoriality: A review and a model for future research, in: Cornell Journal of social relations 13/2–1978/125-151; J. B. Calhoun: Space and the strategy of life, in: E. T. Hall, a.a.O., S. 329–387; vgl. auch die Papiere des 10. Weltkongresses der Politologen in Edinburgh von 1976 zum Thema „Time, space and politics“; vgl. auch St. Rokkan: Centre Formation, Nation-Building and Cultural Diversity (Report), in: S. N. Eisenstadt/St. Rokkan: Building states and nations, Vol. I, S. 29 u. S. 18 (Model of four sources of variations in the structuring of territorially defined political organistions)

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  6. M. Stürmer 1983; vgl. auch die Aussage des späteren österreichischen Kanzlers und Bundespräsidenten Karl Renner über die deutsche Situation: „In dieser Hinsicht gehört auch die deutsche Nation zu den unglücklichen Völkern Europas. Mit keiner ihrer Grenzen stößt sie an unbesiedeltes Land oder wirklich freies Meer, mit jeder Grenze an altes fest besessenes Kulturland. Außerdem aber gibt es keine Nation der Welt, die so große Bruchteile ihrer Volkheit auf andere Staatswesen verstreut hat. Die deutsche Nation hat 10 Mio. in Österreich, 2 Mio. in Ungarn, 3 Mio. in der Schweiz, eine halbe Million m den baltischen Provinzen und weitere Hunderttausende in geschlosssenen Siedlungen an der Wolga, in Bessarabien und in anderen Teilen Rußlands sitzen. Dazu kommen aber viele Millionen Deutscher, die auf dem Boden Amerikas der Angleichung an die angelsächsische Rasse verfallen, mehr Millionen, als etwa Schweden, Norwegen, Dänemark oder Holland überhaupt zählen. Dabei besitzen diese Deutschen zwar menschliche und politisch schätzenswerte, aber für den nationalen Zusammenhang ungünstige Eigenschaften, die Gabe leichter Angleichung und die bereitwillige Hingabe an den jeweiligen Staat, innerhalb dessen Grenzen sie leben. So waren die Deutschen in Rußland und die Deutschen in Ungarn ihrem andersnationalen Staat seit jeher treu ergeben und weit weniger zum Irredentismus veranlagt als irgendeine andere Nation der Welt.“ Das Selbstbestimmungsrecht der Nationen, Leipzig/Wien 1918, S. 132

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  7. A. J. Day (ed.): Border and Territorial Disputs (A Keesing’s Reference Publication, Harlow, Essex 1982, S. X.) Die Nachkriegsbeziehungen zwischen der Volksrepublik Polen, der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bilden nach dem israelisch-arabischen Konflikt das zweitgrößte zusammenhängende Kapitel in diesem Buch.

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  8. Diese Probleme stellen sich natürlich insbesondere für Nationalitätenstaaten. Vgl. K. Renner 44, 75–76, 107; H. Rothfels: Zeitgeschichtliche Betrachtungen, S. 98. Für einen europäischen Zusammenschluß auf der Ebene der Nationen werden solche Konzepte aktueller.

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  9. Zit. n. J. Mussulin (Hrsg.): Proklamationen der Freiheit. Dokumente von der Magna Carta bis zum ungarischen Volksaufstand, Hamburg 1963, S. 143

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  10. Bei Carl Schmitt heißt es in dieser Zeit der Entstehung der Atlantik-Charta: „Zu einer bestimmbaren politischen Idee wiederum gehört, daß ein bestimmtes Volk sie trägt, und daß sie einen bestimmbaren Gegner im Auge hat …“ Zuvor heißt es: „Für uns gibt es weder raumlose politische Ideen noch umgekehrt ideenlose Räume oder Raumprinzipien“, Völkerrechtliche Großraumordnungen mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Em Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht, Berlin 1941

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Anmerkungen

  1. A. Mertes schrieb 1982, „daß die eigentliche Ursache für Unfrieden und Spannung in Europa die mangelhafte politische Legitimität der Systeme im sowjetischen Machtbereich ist“. Darin erkennt Mertes auch die Offenheit der gesamteuropäischen und damit auch der deutschen Frage, PK 9/4–1982/8; Willms 1984, 103

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  2. J. Spittmann/K. W. Fricke (Hrsg.): 17. Juni 1953. Arbeiteraufstand in der DDR, Köln 1982; J. Rühle/G. Holzweißig: 13. August 1961. Die Mauer von Berlin, Köln 1981 (hrsg. v. J. Spittmann).

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  3. Nach M. Stürmer 1983, 143. Davon, „daß die Einigung Deutschlands eine Machtfrage sei, die nur durch Opfer der Einzelstaaten an Souveränitätsrechten zugunsten der Gesamtheit und nur durch die Austragung des Dualismus, wenn nötig mit Gewalt, erzwungen“ werden könne, spricht R. Dietrich, in: C. Hinrichs./W. Berges (Hrsg.): Die deutsche Einheit als Problem der europäischen Geschichte, Stuttgart 1960, S. 155

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  4. vgl. Stürmer, a.a.O., S. 16–17. Vgl. die wichtige Arbeit von W. Zorn: Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Zusammenhänge der deutschen Reichsgründungszeit (1850–1879), in: HZ 197/1963/318–342. Zorn widerlegt hier insofern die marxistische These von der Bildung größerer Märkte, als sich für die zwangsläufige Entstehung des Bismarck-Reiches aus dem Zollvereins-Zustand keine Belege finden lassen. Weitere Literatur zu dieser Frage z. B. bei Wehler (1973).

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  5. vgl. dazu die Themenausgabe der Zeitschrift „Das Parlament“ Nr. 9 v. 5.3.1977 oder für die preußisch-deutsche Geschichte die idealtypisch gesehen zutreffende Arbeit von O. Büsch: Militärsystem und Sozialleben im alten Preußen 1713 – 1807, Frankfurt 1981

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  6. Hayes: Historical evolution of modern nationalism, New York 1949 u. Krockow 1970

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  7. vgl. E. Kosthorst: J. Kaiser, in ders.: Zeitgeschichte und Zeitgeschehen, Paderborn 1981, S. 105, 113f, 122, 131f. Das damals vieldiskutierte Neutralitätsproblem wird seit Frühjahr 1982 ausführlich wieder betrachtet. Speziell zur Stalin-Note vgl. K. Motschmann: Sozialismus und Nation, München 1979, S. 226f

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  8. G. Gaus: „Androhung totaler Vernichtung — schöner ist der Friede nicht zu haben“, in: FR v. 14. u. 16.11.1981

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  9. Gute Darstellungen finden sich, um einige Namen zu nennen, bei: B. Meissner, J. Hacker, A. Martiny, H. Mommsen, F. Kopp, W. Seiffert, u. v. a.

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  10. vgl. K. Motschmann, a.a.O., und vor allem: „Die deutsche Nation — von der Geschichte überholt oder geschichtlicher Auftrag? Die nationale Frage und die beiden deutschen Staaten“, hrsg. V. der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn/Bad Godesberg 1974, hier bes. S. 8–46

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  11. Gegen den Primat des Politischen und für die angemessene Betonung des rechtlichen Aspekts in den Ost-West-Beziehungen spricht sich Jens Hacker aus in: G. Knopp (Hrsg.): Die deutsche Einheit. Hoffnung — Alptraum — Illusion? Aschaffenburg 1981, S. 227. Erneut sei auf die Hinweise von W. Weidenfeld aufmerksam gemacht, daß der „Kampf um die Interpretation der Nation“ einen Teil des politischen Machtkampfes darstelle: Die Einheit der Nation, Bonn 1981, S. 112–113. Vgl. weiter Hacker 1977, S. 40, 1. Satz (u. ö.)

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  12. Die Rolle der Gewalt in der Geschichte, in: MEW. Bd. 21, S. 414; vgl. auch W. Benjamin: Zur Kritik der Gewalt, Frankfurt 1965

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  13. vgl. G. Klaus/M. Buhr: Politik, in: Marxistisch-leninistisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 2, S. 941: Politik „das ist der Kampf zwischen den Klassen (Lenin) um die Macht im Staat. Die Politik ist der Kampf der Klassen und ihrer Parteien, der Staaten und Weltsysteme um die Verwirklichung ihrer sozialökonomisch bedingten Interessen und Ziele sowie die Stellung der Schichten und Klassen zur Macht. (…) sind darauf ausgerichtet, entweder die Staatsmacht zu erobern und mit diesem Instrumentarium die Realisierung der Klasseninteressen zu bewirken oder die bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu sichern, zu stärken oder verlorene Macht und politischen Einfluß zurückzugewinnen.“

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  14. zit. n. „Die deutsche Nation …“, Ebert-Stiftung 1974

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  15. L. Rühl: Machtpolitik und Friedensstrategie, Hamburg 1974; W. Link: Der Ost-West-Konflikt. Die Organisation der internationalen Beziehungen im 20. Jh., Stuttgart 1980. Mehr zu Sicherheitsaspekten bei K.-P. Stratmann: NATO — Strategie in der Krise: Militärische Optionen von NATO und Warschauer Pakt in Mitteleuropa, Baden-Baden 1981; K. Kaiser/K. Markus (Hrsg.): Sicherheitspolitik vor neuen Aufgaben, Frankfurt 1977. Dokumentarisch sehr umfassend und nützlich: K. v. Schubert (Hrsg.): Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland, Düsseldorf 1978, 2 Bde.

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Anmerkungen

  1. K. Löwith: Weltgeschichte und Heilsgeschehen, Stuttgart u. a. 61973, S. 11. Landgrebe versteht darunter die „Denkende Besinnung auf der Erfahrung der Geschichte und Reflexion auf Sinn und Weg ihres Verstehens„, in: M. Riedel (Hrsg.): Rehabilitierung der praktischen Philosophie, Band II, S. 187

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  2. Vgl. Ernst Troeltsch: Über die Maßstäbe zur Beurteilung historischer Dinge, HZ 116/1916/1–47

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  3. K. R. Popper: Hat die Weltgeschichte einen Sinn? in ders.: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Bd. II, S. 336, München 61980. „Die Weltgeschichte ist das Weltgericht“ (Hegel)

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  4. H. Lübbe: Religion nach der Aufklärung, in ders.: Philosophie nach der Aufklärung, Düsseldorf 1980, S. 84

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  5. Die Selbstbesonderung des Sinnes (1961), in: L Reinisch: Der Sinn der Geschichte, München 51974, S. 82; vgl. auch Georg G. Iggers: Die Krise der herkömmlichen Geschichtswissenschaft, in ders.: Neue Geschichtswissenschaft vom Historismus zur historischen Sozialwissenschaft, München 1978, S. 11ff.

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  6. H.Kesting: Geschichtsphilosophie und Weltbürgerkrieg, Heidelberg 1959, S. 229ff.; vgl. auch Kurt Schilling: Geschichte der sozialen Ideen, Individuum, Gemeinschaft, Gesellschaft, Stuttgart 21966, S. 466486

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  7. H. Freyer: Theorie des gegenwärtigen Zeitalters, Stuttgart 1955, S. 58; vgl. auch sein Konzept der sekundären Systeme, ebd. S. 110 u. a.

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  8. H. Lübbe: Politischer Historismus, a.a.O. (1980), S. 155

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  9. Friedrich Nietzsche: Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben, in ders.: Unzeitgemäße Betrachtung, Stuttgart 1964 (= KTA 71), S. 104 (Hervorhebungen wurden hinzugefügt — T. M.)

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  10. ebd. S. 106

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  11. G. W. F. Hegel: Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, Stuttgart 1975, S. 74ff Vgl. dagegen H. Lübbe: Theorie und Entscheidung, Freiburg 1971, S. 124 u. 129

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  12. Le Principe des nationalités, Paris 1918, S. 298

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  13. Wir gehen auf diesen Aspekt noch ausführlicher ein. Vgl. W. Fiedler 1981, 46

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  14. A. Kosing: Nation in Geschichte und Gegenwart, Studie zur historisch-materialistischen Theorie der Nation, Ostberlin 1976, S. 127 und 128. Der Begriff des Sozialen wird hier wie überhaupt in der marxistischen Orthodoxie (und nicht nur dort) weit in den Bereich des Nationalen, sogar des Internationalen elargiert: die sozialistische Welt wird zu einer sozialen Gemeinschaft: Die Moskauer „Diskussion“ spiegelt sich in dem Buch „Der Leninismus und die nationale Frage in der Gegenwart, Moskau 1974, wider. Nicht ohne Tragikomik heißt es auf Seite 428: „Die Erfahrung bei der Lösung der nationalen Frage in der UdSSR und die Erfolge bei der Lösung dieser Frage in den anderen sozialistischen Ländern üben einen kolossalen Einfluß auf die Entwicklung der Nationen und der nationalen Beziehungen in der ganzen Welt aus.“

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  15. „In a state composed of diverse and perhaps hostile peoples this question must be translated in simple language to read: who rules whom?“ R. Emerson 1970, 329

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  16. Vgl. E. V. Moeller: Die Entstehung des Dogmas von dem Ursprung des Rechts aus dem Volksgeist (= Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 30/1919/1ff.) sowie Hermann Kantorowicz: Volksgeist und historische Rechtsschule, in: HZ 108/1912/295ff

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  17. Vorlesungen, a.a.O., S. 131

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  18. R. Bendix: Rationalismus und Historismus in der Sozialwissenschaft, in ders. 1982, besonders S. 19, vgl. auch Peter Reichel: Politische Kultur der Bundesrepublik, Opladen 1981, S. 38ff. und 57

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  19. Jacques Mascotto: Classe contre nation, Montreal 1979. Stalins Sozialismus in einem Lande drückt sich auch in seiner Beurteilung der nationalen Kulturen aus: sie seien „proletarisch ihrem Inhalt, national ihrer Form nach“ (Werke Bd. 7, S. 119ff, Berlin-Ost)

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Mayer, T. (1986). Darstellung des Prinzips Nation: Grundlagen und Dimensionen der nationalen Frage. In: Prinzip Nation. Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86133-7_2

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