Zusammenfassung
Wie bereits ausgeführt wurde, sind die EG-Institutionen für den europäischen Bereich die wichtigsten regelsetzenden Organe. Natürlich haben die Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Rechts- und Steuersysteme, und außerdem unterscheiden sich die Bedingungen für das Wirtschaftsleben erheblich von Land zu Land. So gibt es z. B. in Großbritannien etwa 3 000 börsennotierte Gesellschaften, in Deutschland und Frankreich entsprechend 470 bzw. 800, beides Länder, die bei einer ähnlichen Bevölkerungszahl ein erheblich höheres Bruttosozialprodukt aufweisen. In Italien, das sowohl bezüglich der Einwohnerzahl als auch des Bruttosozialprodukts mit Großbritannien vergleichbar ist, sind es weniger als 200. Deshalb ist es nicht leicht, die notwendige Übereinstimmung zu erzielen, bevor eine Richtlinie endgültig verabschiedet wird, so daß zwischen Beginn der Arbeiten und endgültiger Verabschiedung sehr wohl zehn Jahre verstreichen können.
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© 1981 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Bartholomew, E.G., Brown, A., Muis, J.W. (1981). Der Vorschlag einer 7. EG-Richtlinie über den Konzernabschluß. In: Konzernabschlüsse in Europa. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85817-7_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85817-7_4
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-16731-4
Online ISBN: 978-3-322-85817-7
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