Zusammenfassung
I. Mit dem 17. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 (BGBl I. S. 709) wurde die sogenannte Notstandsverfassung in das Grundgesetz eingefügt. Damit erloschen die Rechte, die die USA, Großbritannien und Frankreich sich im Deutschlandvertrag vom 5. Mai 1955 für den Verteidigungsfall vorbehalten hatten. Hierzu gehörten insbesondere die Kontrollen des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Deshalb enthielt das 17. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes auch Vorschriften, die die Art. 10, Abs. 2 und 19, Abs. 4 änderten und es gestatteten, daß durch einfaches Bundesgesetz Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes zugelassen werden, die dem Betroffenen nicht mitgeteilt zu werden brauchen und die von ihm nicht einer gerichtlichen Nachprüfung unterzogen werden können. Die Ablösung dieser Relikte der Besatzungsmächte, die unkontrollierten Gebrauch davon machten, war besonders drängend. Andererseits mußte ein in deutscher Zuständigkeit erfolgter Eingriff in das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Die verfassungsgemäße Rechtsgrundlage sollte mit dem Gesetz vom 13. August 1968 geschaffen werden; dieses wurde (nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dez. 1970) durch Gesetz vom 13. September 1978 (BGBl. IS. 1546) in einigen Punkten abgeändert (vgl. Anhang VI). Seitdem gibt es in der Bundesrepublik zwei verschiedene Verfahren, nach denen Telefon abgehört, Post (Briefe, Pakete, Päckchen und andere Sendungen) geöffnet, gelesen und fotokopiert, Telegramme und Fernschreiben mitgelesen werden dürfen: a) das den Nachrichtendiensten vorbehaltene Verfahren nach den §§ 1–9 des Gesetzes vom 13. September 1978 und b) das strafprozeßzuale Verfahren nach den §§ 100a-101 StPO. Das strafprozeßzuale Verfahren unterliegt den rechtsstaatlichen Kontrollmöglichkeiten der StPO.
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Schäfer, F. (1982). Die Kontrolle der Nachrichtendienste. In: Der Bundestag. Demokratie und Frieden, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83643-4_21
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83643-4_21
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