Zusammenfassung
1. Die Betrachtung der Wesensmerkmale eines Parlaments läßt schon die Stellung und die Aufgabe des Bundestages im Verfassungsgefüge des freiheitlichen, demokratischen, parlamentarischen Rechtsstaats erkennen, wie er durch das Grundgesetz geschaffen wurde: Ein Parlament ist ein Verfassungsorgan. Seine Existenz muß sich aus der Verfassung ergeben. Das Parlament hat eine ausschließliche Stellung; es gibt in einem Staat nur ein Parlament. Im Bundesstaat können, soweit den Gliedstaaten Eigenstaatlichkeit zuerkannt ist, in diesen eigene Parlamente bestehen, für welche die gleichen Kriterien gelten. Die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung kann im Bundesstaat, ohne daß das Bundesparlament oder die Länderparlamente ihre Eigenschaften einbüßen, nach dem Prinzip der Enumeration oder nach dem Prinzip der Kompetenzvermutung erfolgen.
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Schäfer, F. (1982). Begriff und Stellung des Parlaments. In: Der Bundestag. Demokratie und Frieden, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83643-4_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83643-4_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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