Zusammenfassung
Zur Bewältigung der ihm gestellten Aufgaben bedarf der Bundestag eigener, von der Exekutive unabhängiger Einrichtungen. Die Regierung hat durch ihren großen Apparat, durch die Sachkenntnis der Ministerialbürokratie ein so beachtliches Eigengewicht, daß die Gefahr besteht, daß der einzelne Abgeordnete und das Parlament davon nicht unbeeinflußt bleiben. Auf der anderen Seite wird der Abgeordnete mit einer Vielzahl von sehr ausführlichen und gründlichen Denkschriften der Interessenverbände befaßt. Solche Denkschriften sind ihrer Natur nach einseitig, weil sie den eigenen Interessenstandpunkt betonen. Die politische Entscheidung hat aber den Interessenausgleich zu suchen. Dies ist bei den Regierungsvorlagen sicherlich der Fall, aber in einer vorgeformten Weise, die der Nachprüfung bedarf, denn die Vorlage der Regierung ist schon als solche eine politische Entscheidung. Der einzelne Abgeordnete und das gesamte Parlament bedürfen also eigener Hilfsdienste, um unabhängig von den ihnen zugehenden Materialien Entscheidungen vorbereiten zu können. Es kann gar nicht zur Aufgabe des Abgeordneten gehören, sich selbst wertungsfreies Material und Informationen zusammenzusuchen. Nicht nur, weil dies oft sehr zeitraubend ist, sondern weil es die Voraussetzung der politischen Entscheidungsprüfung ist, es ist Grundlagenarbeit; der Politiker soll sich die erforderliche Unabhängigkeit für seine politische Entscheidung erhalten.
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Literatur
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Schäfer, F. (1982). Eigene Hilfsmittel des Bundestages. In: Der Bundestag. Demokratie und Frieden, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83643-4_13
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