Zusammenfassung
Wie bereits in Kapitel 1 ausgeführt wurde, sind für die Wirksamkeit eines internationalen Umweltabkommens im Wesentlichen die Faktoren Zielerreichungsgrad, Stabilität sowie die Existenz von Beitrittsanreizen von Bedeutung, wobei alle drei Komponenten eng miteinander verflochten sind. Einen hohen Zielerreichungsgrad erlangt ein Abkommen nur dann, wenn zum einen Aktivitätsniveaus, z.B. in Form von Emissionsvermeidung, vereinbart werden, die über die nichtkooperativen Gleichgewichtsniveaus deutlich hinausgehen182 und zum anderen geeignete Sanktionsmechanismen implementiert werden.183 Dabei ist zu unterscheiden zwischen Sanktionsmaßnahmen erster Ordnung auf Freifahrerverhalten in Form von Abkommensverletzungen und Sanktionsmaßnahmen zweiter Ordnung auf Freifahrerverhalten in Form von Nichtunterzeichnung eines Abkommens. Während die Sanktionsmaßnahmen erster Ordnung der Sicherung der Stabilität eines Abkommens dienen, stellt die Implementierung von Sanktionsmaßnahmen zweiter Ordnung eine negative Formulierung für die Schaffung von Beitrittsanreizen dar.
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Rundshagen, B. (2004). Handelssanktionen als Bestandteil internationaler Umweltabkommen. In: Strategische Verknüpfung von Umwelt- und Handelspolitik. Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81148-6_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81148-6_9
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-0763-7
Online ISBN: 978-3-322-81148-6
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