Zusammenfassung
Zeitarbeit — oder in arbeitsrechtlicher Terminologie: Arbeitnehmerüberlassung — stellt als Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeitunternehmen, Zeitarbeitskraft und Entleihunternehmen eine kontrakt- und tarifrechtlich komplexe Form des Arbeitsverhältnisses dar, die seitens des Gesetzgebers mit dem 1972 erlassenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einer besonderen rechtlichen Regulierung unterworfen wurde. Die Konstruktion des Gesetzes zielte - vor den Reregulierungen im Zuge der jüngsten Arbeitsmarktgesetzgebung - darauf ab, mit der Zeit eine Bündelung der Ar-beitseinsätze zu einem Dauerarbeitsverhältnis zu erreichen, sie durch Re-gulierungen wie das Befristungs- und das Wiedereinstellungsverbot (innerhalb von drei Monaten nach Entleihung) oder das Synchronisierungs-verbot (zwischen Beschäftigungsverhältnis beim Verleihunternehmen und Arbeitseinsatz im Entleihunternehmen) in Richtung Dauerarbeitsverhältnis zu „normalisieren“.
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© 2005 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Bolder, A., Naevecke, S., Schulte, S. (2005). Das Interessendreieck: Entleiher — Verleiher — Zeitarbeitnehmer aus der Perspektive ihrer Experten. In: Türöffner Zeitarbeit?. Soziale Chancen Schriftenreihe des ISO-Instituts, Köln, vol 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80958-2_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8100-3977-4
Online ISBN: 978-3-322-80958-2
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