Zusammenfassung
Man kann darüber streiten, ob die Ehre eines Menschen unbedingt mit den Mitteln des Strafrechts geschützt werden muss und ob nicht andere Rechtsinstrumente (privatrechtliche Klage auf Unterlassung, Widerruf, Schadenersatz, Schmerzengeld, Abgabe einer Ehrenerklärung usw) ausreichen. Auch steht der strafrechtliche Ehrenschutz in einem Spannungsverh←tnis zum Grundrecht der Freiheit der Meinungsäuβerung und zur Pressefreiheit (Art 10 EMRK, Art 13 StGG). Andererseits können Ehrabschneidungen — auch im Zuge von Mobbing — einen Menschen schwer beeinträchtigen, und gerade die Presse kann ihre Macht durch ehrenrührige Behauptungen und Eingriffe in den Privatbereich von Menschen in durchaus fragwürdiger Weise einsetzen.
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Fuchs, H., Reindl-Krauskopf, S. (2009). Delikte gegen die Ehre. In: Strafrecht Besonderer Teil I. Springer Notes Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-99258-6_14
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