Auszug
Die Zahl der Insassen in österreichischen Gefängnissen erreichte mit mehr als 9000 im Jahre 1970 eine so kritische Bilanzziffer, daß es zu extremen Überfüllungen der Justizanstalten kommt. In konservativen Kreisen des Strafvollzuges begegnet man den absurden Gedanken, neue Einrichtungen zu schaffen. Mehr als ein Promille der österreichischen Bevölkerung befindet sich in Strafanstalten. Der Vergleich mit anderen europäischen Ländern ergibt: England und Frankreich haben bei 50 Millionen Einwohnern nur 20,000 bis 30,000 Strafgefangene, Holland bei 13 Millionen Einwohnern nur ein Drittel unseres Häftlingsstandes, etwa 2600 Strafgefangene. Bedenkt man die wirtschaftlichen Belastungen eines Landes durch die Versorgung des Gefangenen, so wird die kritische Situation deutlich. Es wird immer schwieriger, die Kosten der Strafanstalten durch Arbeitseinsatz von Häftlingen wenigstens teilweise einzubringen. Von der Forderung nach Ersatz der Haftkosten durch den Gefangenen selbst ist man nach dem neuen StVG abgekommen. Der Aufwand für das Eintreiben der Haftkosten stand in keinem ökonomischen Verhältnis zu den aufgebrachten Summen. Die hohe Zahl von Häftlingen resultiert aus dem allgemeinen Ansteigen der Kriminalitätsrate, den verhängten hohen Freiheitsstrafen, vor allem aber aus der großen Zahl der Rückfallsverbrecher. Die geringe Wirksamkeit traditioneller Strafvollzugssysteme ist offensichtlich. So steigt im Fall von Eigentumsdelikten die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls mit der Anzahl der Vorstrafen.
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Literatur
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(2007). Sozialtherapeutische Erfahrungen im österreichischen Strafvollzug. In: Humaner Strafvollzug. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-71834-6_17
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