Zusammenfassung
Das deutsche Gentechnikgesetz regelt neben gentechnischen Arbeiten im geschlossenen System auch Freisetzung und Inverkehrbringen (Anbau und Vermarktung) gentechnisch veränderter Organismen. Es dient dem Schutz des Menschen und der Umwelt gegenüber gentechnikspezifischen Gefahren. Deshalb wird für jeden Einzelfall eine Risikoabschätzung durchgeführt (case-by-case) und in einem Schritt-für-Schritt-Verfahren Erfahrungen mit dem jeweiligen gentechnisch veränderten Organismus gewonnen. Dabei werden in aufeinanderfolgenden Versuchen (Gewächshaus, Freisetzung im kleinen Maßstab, Freisetzung im großen Maßstab, Inverkehrbringen) die Sicherheitsauflagen, die zunächst ein Ausbringen des gentechnisch veränderten Organismus in die Umwelt verhindern (geschlossenes System) bzw. räumlich und zeitlich begrenzen sollen (Freisetzungsversuche), verrringert. Dieser Schritt kann dann getan werden, wenn der vorherige gezeigt hat, dass er keine Risiken für Mensch und Umwelt birgt (s. kap. 2).
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Stirn, S. (2001). Zusammenfassung. In: Schütte, G., Stirn, S., Beusmann, V. (eds) Transgene Nutzpflanzen. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-8282-8_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-8282-8_7
Publisher Name: Birkhäuser, Basel
Print ISBN: 978-3-7643-6475-5
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