Zusammenfassung
An den Anfang dieses Kapitels möchte ich unkommentiert zwei Anmerkungen stellen: In Zeitungen, im Rundfunk und im Fernsehen, ebenso wie in vielen Vorträgen, wird immer wieder darauf hingewiesen, dass sich 70 bis 80% der Bevölkerung in Deutschland gegen den Kauf von Lebensmitteln ausgesprochen haben sollen, die aus gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial (GVP) hergestellt worden sind, also ihren Verzehr ablehnen. Eine ebenso häufig kolportierte statistische Aussage, die zunächst nicht mit der Akzeptanz oder Nicht-Akzeptanz von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in Verbindung zu stehen scheint, ist die (fast) ungebrochene Reisefreudigkeit der Deutschen ins Ausland. Der Autor hat weder in den Medien noch von Einzelpersonen jemals das Argument gehört, dass eine Auslandsreise deswegen nicht unternommen worden ist, weil man am Urlaubsort — ohne davon Kenntnis zu haben — unter Umständen gentechnisch veränderte Lebensmittel hätte essen müssen und dieses Risiko nicht habe eingehen wollen. In diesem Fall scheint es für viele deutsche Urlauber wichtiger zu sein, am Urlaubsort Essen und Trinken „all inclusive“ zu bekommen; die Herkunft der Lebensmittel ist offensichtlich — wenn überhaupt — eher zweitrangig (siehe hierzu Kapitel 11.). Auf dieser sehr realen und praxisbezogenen Ebene ist das Verbraucherverhalten in Bezug auf Risikobewertung und Risikomanagement äußerst ambivalent.
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Notizen
Die Ergebnisse dieses Großversuchs sind in insgesamt 9 Beiträgen in der Zeitschrift Phil Trans Royal Society London B Vol 358 (2003) pp. 1777–1913 veröffentlicht worden.
Es sei angemerkt, dass man in allen sechs Anbauverfahren einen noch stärkeren Rückgang der Biodiversität zu verzeichnen gehabt hätte, wenn man an Stelle des Herbizid-Einsatzes die konkurrierenden Pflanzen auf den Anbauflächen manuell hätte entfernen lassen.
Die Erstfassung der beiden EU-Richtlinien wurde in englischer Sprache beschlossen. Bei der anschließenden Übertragung ins Deutsche wurde leider nicht auf den Bedeutungsunterschied von «genetisch» und «gentechnisch» geachtet.
Bei Übersetzungen aus dem ursprünglich englischen Richtlinien-Text wird das Wort „genetically“ leider immer wieder (falsch) mit „genetisch“ und nicht mit „gentechnisch“ übersetzt.
Das bedeutet real eine Verminderung des administrativen Aufwands, der Kosten und der Zeit bis zur Genehmigung.
Blattläuse stechen ausschließlich das Phloem (Siebröhren) der Pflanzen an; nachweislich gehört das CrylAb nicht zu den Substanzen, die in den Siebröhren der transgenen Maispflanzen transportiert werden. Im Freiland kommen somit weder die Blattläuse, die an diesen transgenen Maispflanzen saugen, mit dem CrylAb in Kontakt noch die Chrysoperla carnea-Larven, welche diese Blattläuse fressen.
Eine bekannte deutsche Boulevard-Zeitung titelte in diesem Zusammenhang „Gen-Kartoffeln lassen das Gehirn schrumpfen“.
Als Beispiel sei auf die Internet-Adresse http://www.irb.affrc.go.jp verwiesen.
Dieser Frage soll hier aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgegangen werden unabhängig davon, dass in der EU-Richtlinie 2001/18/EG ausgeführt wird, dass in der Präambel erklärt wird, dass „das Problem der Antibiotikaresistenzgene bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung von GVO, die solche Gene enthalten, besonders berücksichtigt werden soll“, und dass im Artikel 4 erklärt wird, dass bis Ende des Jahres 2004 derartige Antibiotika-Resistenzgene nicht mehr in transgenen Pflanzen vorhanden sein dürfen, für die das Inverkehrbringen beantragt wird, und dass bis Ende des Jahres 2008 dasselbe für transgene Pflanzen gilt, für die ein Antrag auf einen Freisetzungsversuch gestellt wird. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass sich diese Regelungen auf keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, sondern gesellschaftspolitischen Entscheidungen folgen.
Im Folgenden wird weitgehend aus dieser ZKBS-Stellungnahme zitiert.
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Brandt, P. (2004). Risikobewertung und Risikomanagement. In: Transgene Pflanzen. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-7962-0_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-7962-0_10
Publisher Name: Birkhäuser, Basel
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