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Zusammenfassung

Als ich im Frühjahr des Jahres 1995 das Manuskript für die 1. Auflage dieses Buches abschloss, konnte ich nicht erahnen, welche Wendung es mit der Entwicklung der „Grünen Gentechnik“ in den kommenden Jahren in der Europäischen Union und in Deutschland nehmen sollte. Zu diesem Zeitpunkt war gesetzlich festgelegt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) nach einer Erprobungsphase im Gewächshaus und im Freiland überprüft werden mussten, ob sich Hinweise darauf ergeben haben, dass diese GVP bei einem Inverkehrbringen schädigende Auswirkungen auf die Rechtsgüter1 nach §1 des Gentechnikrechts haben könnten. Konnte diese Frage verneint werden und gaben weitere Untersuchungen, z.B. zu Fragen der Allergenität oder zur möglichen Schädigung von Nicht-Zielorganismen in der Umwelt, keinen Anlass zur Ablehnung, so konnte die Zulassung solcher GVP mit derart positiven Eigenschaften für das Inverkehrbringen im Bereich der EU erteilt werden. Das hätte dann auch bedeutet, dass diese GVP nach der Zulassung zum Inverkehrbringen wie jede andere konventionell gezüchtete Pflanzensorte zu behandeln gewesen wäre — eine damalige Tatsache, die heute unvorstellbar ist. Diese damaligen Regelungen fanden ein Ende mit dem de facto-Moratorium2 in der EU für weitere Zulassungen für das Inverkehrbringen von GVP im Jahr 1998.

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Notizen

  1. Leben und Gesundheit von Menschen, Tiere, Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefuge und Sachgüter.

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  2. De jure war und ist ein solches Moratorium nach den Regularien der EU nicht vorgesehen.

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  3. Reis, der mit Hilfe gentechnischer Methoden die Fähigkeit vermittelt bekommen hat, die Vitamin A-Vorstufe Carotin in den Reiskörnern anzureichern (Ye et al, 2000).

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Brandt, P. (2004). Einleitung. In: Transgene Pflanzen. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-7962-0_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-7962-0_1

  • Publisher Name: Birkhäuser, Basel

  • Print ISBN: 978-3-7643-5753-5

  • Online ISBN: 978-3-0348-7962-0

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