Zusammenfassung
Im Abschnitt 4.2 wurde gezeigt, dass die Fortpflanzung von Längsrissen in die unbewehrte Druckzone eines Biegebalkens die Festigkeit und die Duktilität beeinträchtigen können. In solchen Fällen kann die nach der Plastizitätstheorie ermittelte Traglast in Wirklichkeit nicht erreicht werden. Der Grund dafür ist die durch ungenügende Verzahnung der Rissufer verhinderte Kraftübertragung (siehe Abschnitt 3.2, Bild 3.15). Im vorliegenden Abschnitt werden weitere Beispiele behandelt, bei denen sich die Tragwirkung, aus welcher nach Plastizitätstheorie die Traglast bestimmt wird, nicht einstellen kann. Es handelt sich dabei um schubbeanspruchte Balken, Stützen und Platten ohne Schubbewehrung. Aehnliche Tragwerke, jedoch mit Schubbewehrung, wurden im Abschnitt 4.4 behandelt. Dabei wurde gezeigt, dass bei diesen Tragwerken mit der Anordnung einer ausreichenden Bewehrung die Traglast nach Plastizitätstheorie richtig bestimmt werden kann, und dass sich die zugehörigen Spannungsfelder (Tragwirkungen) effektiv einstellen können.
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Muttoni, A. (1990). Einschränkung der Umlagerung durch breite Risse. In: Die Anwendbarkeit der Plastizitätstheorie in der Bemessung von Stahlbeton. Institut für Baustatik und Konstruktion ETH Zürich, vol 176. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5598-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5598-3_6
Publisher Name: Birkhäuser, Basel
Print ISBN: 978-3-7643-2537-4
Online ISBN: 978-3-0348-5598-3
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