Der AeDA erhielt zuletzt vermehrt Anfragen seiner Mitglieder aus dem Bereich der KV Bayern: Den Allergologen wurde dort durch die KV die Auskunft gegeben, dass Provokationstestallergene zur nasalen Provokationstestung nicht über Praxisbedarf bezogen werden dürfen. Der AeDA hat sich daraufhin informiert und folgende Auskunft erhalten: Nasale Provokationslösungen können in Bayern über Praxisbedarf bestellt werden. Erstmalig wurde in der „Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung-Änderungen/Ergänzungen (Einlegeblatt für die SSB-V, Stand Januar 2016)“ eine redaktionelle Richtigstellung vorgenommen. Diese Richtigstellung ist in der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung (auf S. 27) seit 1. Juli 2015 gültig.

Sollten auch Sie davon betroffen sein, weisen Sie bitte die KV Bayern in einem Telefonat auf die genannten Vereinbarungen hin (Tel.: [089] 57 09 34 00 30).