Zusammenfassung
Die Europäische Union hat im Zuge des Reformvertrags von Lissabon zwar politisch an Macht gewonnen. Diese kann aber auf Dauer nur dann funktionieren, wenn sie besonderen Risiken für eine menschenrechtsorientierte Demokratie in den Mitgliedstaaten begegnen kann. Zu diesem Zweck analysiert sie im Verbund mit dem Europarat die nationalen Konfliktzonen und nutzt ihre erweiterten Kompetenzen, um Verfahren und (wirtschaftliche) Sanktionen gegen Mitgliedstaaten (z.B. Ungarn) einzuleiten, die den Unionsvertrag schwer verletzen.
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Der Beitrag ist der um Fußnoten und die aktuellen ungarischen Rechtsfragen ergänzte Fassung eines Vortrags vom 23.11.2012 in der LMU München. Ein besonderer Dank der Autorin gilt dem Ungarnspezialisten Prof. Dr. Herbert Küpper (IOR), der die Ausführungen zu Ungarn durch Anmerkungen aktualisiert hat.
Prof. Dr. iur. utr. Marie-Theres Tinnefeld Publizistin mit dem Schwerpunkt Informationsrecht und europäische Rechtskultur
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Tinnefeld, MT. Europäische Integration vs. Nationalismus. Datenschutz Datensich 37, 418–422 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0170-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-013-0170-6