Infektionen und Kinderwunsch

Infektionen sind eine wichtige potenzielle Gefahrenquelle für Schwangere und ihre ungeborenen Kinder. Hinzu kommt, dass durch die physiologische Immunsuppression während der Schwangerschaft Infektionskrankheiten gehäuft auftreten. Daher ist es für Frauen mit Kinderwunsch, die aktiv eine Schwangerschaft anstreben, empfehlenswert, Vorbereitungen zu treffen, um virale Infektionen zu vermeiden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Expositionsprophylaxe, das Erheben des Impfstatus, ggf. entsprechende Auffrischungsimpfungen, und die Durchführungen von Reiseschutzimpfungen im Falle von Auslandsreisen in Risikogebiete. Ziel dieser Maßnahmen ist es, sowohl mütterliche als auch fetale Infektionserkrankungen zu vermeiden und dadurch die mütterliche, fetale und neonatale Morbidität und Mortalität zu reduzieren.

Die Wirksamkeit von Impfungen ist hoch. Sie lässt sich beispielsweise daran ermessen, dass in der letzten Dekade die Letalitätsraten von invasiven Pneumokokkenerkrankungen, Hepatitis B und Varizelleninfektionen deutlich reduziert werden konnten [1, 2]. Auch die populationsbasierte infektionsassoziierte Mortalität von durch Impfungen vermeidbaren Erkrankungen sank in den USA in der letzten Dekade signifikant ab [2]. Dennoch sterben in den USA jährlich etwa 50.000 Erwachsene an Erkrankungen, die durch Impfungen vermeidbar wären [1].

Durch den steigenden Wohlstand und immer bequemere und effizientere Reisemöglichkeiten nimmt die Zahl reisender Schwangerer bzw. reisender Frauen mit Kinderwunsch und potenzieller Schwangerschaft zu. In westlichen Industriestaaten steigt die Zahl reisender Schwangerer daher kontinuierlich an [3]. Für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch ist es vor dem Antritt einer internationalen Reise empfehlenswert, einschlägige Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie sollten eine spezifische Beratung einholen, insbesondere wenn das Reiseziel in einem Endemiegebiet für relevante Infektionskrankheiten liegt. Infektionserkrankungen, die den Fetus in utero betreffen, sind u. a. [4]

  • Malaria,

  • Gelbfieber,

  • Tuberkulose,

  • Hepatitis,

  • Human-immunodeficiency-virus (HIV)-assoziierte Erkrankungen,

  • Leishmaniose,

  • Toxoplasmose,

  • Filariose,

  • Japanische Enzephalitis,

  • Röteln,

  • Typhus,

  • Leptospirose,

  • Dengue-Fieber,

  • Helicobacter-pylori-Gastritis und

  • Trypanosomiasis.

Inhalte der reisemedizinischen Beratung sollten neben der Frage, welche Erkrankungen im Reiseland endemisch sind, die Dauer der Reise, eine eventuelle Malariaprophylaxe, Insektenschutzmaßnahmen, Wasser- und Nahrungsmittelhygiene und vor allem auch die Notwendigkeit von Reiseschutzimpfungen sein.

Impfungen

Generell sollten Impfungen idealerweise vor einer Schwangerschaft verabreicht werden. Es kann jedoch aus verschiedenen Gründen sinnvoll und empfehlenswert sein, sie auch während der Schwangerschaft durchzuführen, um sowohl die Mutter als auch den Fetus zu schützen. Auch und gerade bei Frauen mit Kinderwunsch kann es vorkommen, dass Impfungen in der Frühschwangerschaft verabreicht werden. Aus diesen Gründen ist das Wissen um die Teratogenität mancher Impfstoffe und die Möglichkeit, Impfstoffe bei bestehender Schwangerschaft gefahrlos anwenden zu können, von großer Bedeutung. Grundsätzlich sollten Frauenärzte all jene Impfungen kennen, deren Impfschutz für Schwangere empfehlenswert ist, z. B. gegen Tetanus, Diphtherie und Influenza. Zudem sollten jene Impfungen bekannt sein, die bei Exposition der Schwangeren verabreicht werden können. Kontraindikationen für Impfungen von Schwangeren sind zu beachten. Darüber hinaus sollten Frauen postpartal bezüglich ihres Impfstatus kontrolliert werden und all jene Impfungen erhalten, die während der Schwangerschaft nicht durchgeführt wurden oder kontraindiziert waren, z. B. jene gegen humane Papillomaviren (HPV), Röteln und Varizellen.

Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft kontraindiziert

Toxoidimpfstoffe, inaktivierte Impfstoffe und Immunglobuline können in der Schwangerschaft verabreicht werden, Lebendimpfstoffe sind aufgrund der Möglichkeit einer fetalen Infektion kontraindiziert. Aufgrund des fehlenden Nachweises fetaler Schäden nach Lebendimpfstoffen ist eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in der Schwangerschaft allerdings in den meisten Fällen keine zwingende Indikation zu einem Schwangerschaftsabbruch [5, 6].

Impfungen, die während der Schwangerschaft empfehlenswert sind bzw. verabreicht werden können, sind in Tab. 1 aufgelistet. Impfungen, die während der Schwangerschaft nicht empfehlenswert sind bzw. nicht verabreicht werden können, sind in Tab. 2 aufgeführt. In Tab. 3 werden jene Impfungen genannt, die im Rahmen von internationalen Reisen relevant sind.

Tab. 1 Impfungen, die während der Schwangerschaft empfehlenswert sind
Tab. 2 Impfungen, die während der Schwangerschaft nicht verabreicht werden sollen
Tab. 3 Impfungen, die im Rahmen von internationalen Reisen von Bedeutung sind. (Nach den Empfehlungen der Centers for Disease Control and Prevention, USA 2016 [2])

Eine Schädigung von Schwangeren und Feten durch inaktivierte Impfstoffe und Totimpfstoffe, die während der Schwangerschaft verabreicht wurden, ist nicht nachgewiesen. Eine Impfung im ersten Trimenon wird im Allgemeinen vermieden, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Empfehlenswerte Impfungen in der Schwangerschaft sind die gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (TDP) im Falle eines fehlenden Impfschutzes (keine Primärimpfung oder Notwendigkeit einer Auffrischung) und die saisonale Influenzaimpfung.

Immunglobuline

Eine passive Immunisierung von Schwangeren ohne Immunschutz kann mit spezifischen Immunglobulinen, z. B. Antivarizellenimmunglobulinen, oder mit unspezifischen Immunglobulinen erfolgen. Die Verabreichung von Antivarizellenimmunglobulinen zielt auf eine Reduktion maternaler Komplikationen einer Varizelleninfektion. Es existiert kein Nachweis der Effektivität hinsichtlich der Infektion des Fetus während der Schwangerschaft oder des Schweregrads einer solchen fetalen Infektion [79]. Die Dauer der Protektion beträgt wahrscheinlich 3 Wochen, die Effektivität der passiven Immunisierung ist schlecht dokumentiert. Eine Verabreichung bis zu 10 Tage nach Varizellenexposition ist möglich. Erwähnenswert ist, dass die passive Immunisierung die Inkubationszeit einer Varizelleninfektion von 10 bis 21 Tagen auf über 28 Tage verlängert.

Spezielle Reiseschutzimpfungen

Unter Reiseschutzimpfungen versteht man jene Impfungen, die anlässlich einer Reise überprüft und ggf. aufgefrischt oder erstmalig gegeben werden sollten. Manche dieser Impfungen sind bei spezifischen Reisen vorgeschrieben, andere werden generell empfohlen und manche Impfungen sollten ausschließlich bei hohem Infektionsrisiko verabreicht werden [10].

Vorgeschriebene Reiseschutzimpfungen

Nach den internationalen Gesundheitsempfehlungen der World Health Organization (WHO) ist derzeit eine Impfvorschrift zur Einreise in bzw. Ausreise aus bestimmten Ländern für die Gelbfieber- und Poliomyelitisimpfung vorgesehen. Für die Gelbfieberimpfung gilt dies meist nur bei Ankunft aus Endemie- bzw. Infektionsgebieten (jährlich aktualisierte Länderbestimmungen der WHO unter http://www.who.int/ith/ITH_country_list.pdf?ua=1), für die Poliomyelitisimpfung bei Ausreise aus Ländern, in denen aktuell Polioausbrüche dokumentiert wurden und daher Polioerkrankungen exportiert werden könnten. Neben dem persönlichen Schutz der Reisenden geht es hier vor allem darum, eine internationale Verschleppung der Erreger zu verhindern.

Abweichend hiervon können einzelne Länder zusätzliche Impfvorschriften für die Ein- und Ausreise erlassen, so etwa in Bezug auf Impfungen gegen die Meningokokkenkrankheit und Poliomyelitis, selten auch gegen Cholera. Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist beispielsweise seit 2002 eine tetravalente Meningokokkenimpfung vorgeschrieben. Bei der Aufstellung des Impfplans ist neben dem Reiseziel immer die Reiseroute zu berücksichtigen; Zwischenaufenthalte, auch im Transit, können die Impfpflicht ändern [10].

Gelbfieber und Polio

Schwangere sollten grundsätzlich Reisen in gelbfiebergefährdete Gebiete, d. h. in das tropische Afrika und Südamerika, vermeiden. Eine Gelbfieberimpfung, bestehend aus einem attenuierten Lebendimpfstoff, ist allerdings möglich und laut vorliegenden Daten nicht mit einer erhöhten fetalen Mortalität oder einer erhöhten Rate an kongenitalen Anomalien assoziiert [11].

Allerdings wurden im Zusammenhang mit der Gelbfieberimpfung in einer Größenordnung von 1/125.000 verabreichten Dosen schwere neurotrope sowie in einer Häufigkeit von 1/250.000 verabreichten Dosen seltene schwere viszerotrope Nebenwirkungen bei geimpften Personen beobachtet, letztere mit einer Letalität von über 50 % [10]. Ursache sind offenbar immunmodulierende Wirtsfaktoren. Das Risiko ist auf die Erstimpfung beschränkt und steigt im höheren Lebensalter an. Die Gelbfieberimpfung sollte daher insgesamt nur bei aktueller Indikation nach individueller Nutzenabwägung gegeben werden. In der Regel ist das Infektionsrisiko in endemischen Gebieten immer größer als das Impfrisiko. Der Impfschutz der Gelbfieberimpfung besteht lebenslang [10].

Die Polioimpfung ist für Schwangere in Deutschland ohne klinische Relevanz. Allerdings ist für Schwangere, die in ein Poliogebiet reisen, eine einmalige Auffrischung empfehlenswert.

Empfohlene Reiseschutzimpfungen

Zu den empfohlenen Reiseschutzimpfungen gehören all jene Standardimpfungen, die die Reisende gemäß ihrem Alter nach dem aktuellen Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) aufweisen sollte [10]. Es sind dies

  • die Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindesalter gegen

    • Rotaviren,

    • Tetanus,

    • Diphtherie,

    • Pertussis,

    • Haemophilus influenzae Typ b,

    • Poliomyelitis,

    • Hepatitis B,

    • Pneumokokken,

    • Meningokokken,

    • Masern,

    • Mumps,

    • Röteln und

    • Varizellen;

  • später gegen

    • das humane Papillomavirus (HPV),

    • Influenza sowie

    • Pneumokokkenerkrankungen bei Personen über 60 Jahren

    • neben allen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter empfohlenen Auffrischungsimpfungen.

Darüber hinaus hat in der Reisemedizin der Immunschutz gegen Hepatitis A einen hohen Stellenwert. Er sollte vor allem bei Reisen in südliche und östliche Länder immer vorhanden sein. Erfahrungsgemäß ist die ärztliche Beratung vor einer Reise ein häufiger Anlass, den Impfstatus zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.

Humanes Papillomavirus

Die bivalente und die quadrivalente HPV-Impfung enthalten keinen Lebendimpfstoff und werden von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) als Kategorie-B-Arzneimittel eingestuft [12]. Die Impfung ist für Schwangere nicht zugelassen. Wenn eine Frau nach der ersten und vor der dritten HPV-Impfung schwanger werden sollte, ist die Impfung zu unterbrechen und nach Geburt und Stillzeit zu komplettieren. Unabhängig von der verstrichenen Zeit zwischen den Impfungen gilt dann die Impfung als komplett [1215]. Darüber hinaus sind 2 Impfdosen des tetravalenten HPV-Impfstoffs von gleicher Wirksamkeit wie 3 Dosen [10].

In den Zulassungsstudien der HPV-Impfung wurde bei schwangeren Frauen, die eine HPV-Impfung erhalten hatten, keine erhöhte Rate an kongenitalen Anomalien festgestellt [14, 15]. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in einem derartigen Fall daher nicht gerechtfertigt.

Masern, Mumps, Röteln

Der Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) ist für Schwangere von Bedeutung, da die Impfung in der Schwangerschaft kontraindiziert ist und die Infektion einer nichtimmunen Schwangeren zu schweren Schäden des Fetus führen kann. Eine Masernerkrankung in der Schwangerschaft ist mit einer erhöhten Rate an Aborten und Frühgeburten assoziiert [16, 17], Mumps mit einer erhöhten Rate an intrauterinen Fruchttoden [18]. Röteln sind in der Schwangerschaft mit einer erhöhten Rate an Aborten und intrauterinen Fruchttoden assoziiert und führen in 20–85 % der exponierten Feten zu einem kongenitalen Rötelnsyndrom, gekennzeichnet durch Taubheit, kardiale Anomalien, neurologische Auffälligkeiten und mentale Retardierung [16].

Die MMR-Impfung ist für alle nichtschwangeren Frauen ohne Immunschutz empfehlenswert

Die MMR-Impfung ist für alle nichtschwangeren Frauen ohne Immunschutz empfehlenswert. Ein positiver Röteln-IgG-Antikörper-Titer oder eine dokumentierte MMR-Impfung (2 Dosen) reichen aus, um eine Rötelnimmunität festzustellen, eine Wiederholung in jeder Schwangerschaft ist nicht notwendig. Ein Test auf Masern- und Mumpsimmunität ist nicht notwendig. Geimpfte Frauen sollten mindestens 28 Tage nach der Impfung nicht schwanger werden [19]. Die MMR-Impfung kann Stillenden verabreicht werden, wobei es zur Serokonversion des Kindes, nicht aber zu einer Infektion kommen kann [20].

Bei Frauen, die versehentlich während einer Schwangerschaft eine MMR-Impfung erhalten hatten, wurden keine Fälle eines kongenitalen Rötelnsyndroms festgestellt [2123], ein Schwangerschaftsabbruch ist daher in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt.

Varizellen

Eine Varizelleninfektion während der ersten 20 Schwangerschaftswochen führt in etwa 2 % der Fälle zu einem kongenitalen Varizellensyndrom, gekennzeichnet durch Mikrozephalie, Extremitätenhypoplasie und Augendefekte [24]. Nach der 20. Schwangerschaftswoche ist das kongenitale Varizellensyndrom nach Varizelleninfektion selten, eine Reihe von Fällen wurde jedoch berichtet [25]. Eine maternale Varizelleninfektion kurz vor und nach der Geburt führt in etwa 17–30 % der Fälle zu einem neonatalen Varizellensyndrom mit einer Mortalität von etwa 40 % [26]. Eine Varizellenexposition während der Schwangerschaft ist außerdem mit einer erhöhten Herpes-zoster-Rate in der Kindheit assoziiert [27].

Die Varizellenimpfung erfolgt mit einem Lebendimpfstoff und ist in der Schwangerschaft kontraindiziert. Nach der Geburt sollte 1–3 Monate mit einer Varizellenimpfung gewartet werden. Geimpft werden sollten alle Frauen, die nicht schwanger sind und keinen spezifischen IgG-Antikörper-Titer aufweisen.

Bei Frauen, die versehentlich während einer Schwangerschaft eine Varizellenimpfung erhalten hatten, wurden keine Fälle von kongenitalem Varizellensyndrom festgestellt [28], ein Schwangerschaftsabbruch ist daher in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt. Eine Varizellenimpfung während der Stillzeit ist möglich [29].

Tetanus, Diphtherie, Pertussis

Für die Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Tdap) kommen modifizierte bakterielle Toxine zur Anwendung, welche die Bildung von Antitoxinantikörpern induzieren. Die komplette Tdap-Impfung besteht aus einer Serie von 3 Impfungen. Bei allen Schwangeren, die diese Impfung vor der Schwangerschaft nicht oder nicht komplett erhalten haben, sollte die Impfung nach der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen bzw. die Impfserie komplettiert werden [30]. Eine erhöhte Rate an mütterlichen, kongenitalen oder neonatalen Auffälligkeiten nach Tdap-Impfung in der Schwangerschaft wurde bislang nicht festgestellt [31]. Frauen, die bislang nur eine Impfung gegen Tetanus und Diphterie (Td) erhalten haben, sollen eine Tdap-Impfung nach der 20. Schwangerschaftswoche erhalten. Eine Auffrischungsimpfung ist empfehlenswert, wenn >10 Jahre seit der letzten Td-Impfung vergangen sind.

Influenza

Influenza in der Schwangerschaft führt zu einer erhöhten schweren maternalen Morbidität und einer erhöhten Rate an Krankenhausaufenthalten [32]. Der saisonale Grippeimpfstoff ist ein inaktivierter Lebendimpfstoff, der effektiv maternale Komplikationen reduziert. Er ist kosteneffektiv und nicht mit einer erhöhten Rate an fetalen oder neonatalen Komplikationen assoziiert [33].

Die Influenzaimpfung aller Schwangeren sowie derjenigen Frauen, die in der kommenden Influenzasaison schwanger werden wollen, ist empfehlenswert. Die Impfung sollte idealerweise zwischen Oktober und November stattfinden. Die Impfung während der Stillzeit ist sicher [34]. Der relative Wirkungsgrad der Impfung bezüglich der Prävention von Influenza bei der Schwangeren beträgt etwa 63 % [35], der relative Wirkungsgrad bezüglich der Prävention von Influenza bei den Neugeborenen in den ersten 6 Lebensmonaten beträgt etwa 92 %. Aufgrund der H1N1-Pandemie von 2009–2010 enthalten Influenzaimpfstoffe seit 2010 zusätzlich zu den saisonalen Influenzaviren Antigene der H1N1-Pandemie.

Hepatitis B

Für die Hepatitis-B-Impfung kommt ein rekombinanter Impfstoff zur Anwendung, der während der Schwangerschaft verabreicht werden kann. Empfehlenswert ist diese Impfung für jene Schwangeren, die vor der Schwangerschaft eine Immunisierung begonnen haben (Impfschema 0, 1 und 6 Monate) und für diejenigen ohne Impfschutz und mit einem erhöhten Risiko einer Hepatitis-B-Infektion, z. B. aufgrund von i. v.-Drogenabusus oder einem Partner mit bekannter Hepatitis-B-Infektion [36].

Pneumokokken

Eine Pneumokokkenimpfung ist für jene Schwangeren empfehlenswert, die ein erhöhtes Risiko einer Pneumokokkeninfektion aufweisen, z. B. bei

  • HIV-Infektion,

  • chronischer Lungen- oder Lebererkrankung,

  • Immunsuppression,

  • Diabetes mellitus,

  • Alkoholismus,

  • chronischer kardiovaskulärer Erkrankung sowie

  • Zustand nach Kochleaimplantat.

Eine Impfung ab dem zweiten Trimenon ist möglich, Daten zur Impfung während des ersten Trimenons sind rar. Eine reduzierte Rate an neonatalen Pneumokokkeninfektionen wurde nicht nachgewiesen [37].

Reiseschutzimpfungen bei besonderem Risiko

„Indikationsimpfungen“ setzen ein entsprechendes Risiko voraus, wie etwa durch

  • Typhus,

  • Tollwut,

  • Meningokokkenkrankheit,

  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME),

  • Influenza A/H5N1,

  • Japanische Enzephalitis,

  • Cholera und

  • Gelbfieber, sofern letztere Impfung nicht ohnehin für die Einreise vorgeschrieben ist [10].

Da jede Impfung mit unerwünschten Wirkungen einhergehen kann, ist immer eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich, die neben dem Reiseziel bzw. der Reiseroute auch die Reisedauer, den Reisestil sowie ggf. berufliche Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten im Hinblick auf eine mögliche Exposition berücksichtigt. Während der Schwangerschaft sollten Impfungen generell nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und bei eindeutiger Indikation durchgeführt werden. Das gilt vor allem für Lebendimpfstoffe im ersten Trimenon, speziell für die Gelbfieberimpfung. Bei formaler Indikation (Impfpflicht bei Einreise) sollte eine Impfung vermieden und eventuell ein Impfbefreiungszeugnis ausgestellt werden. Bei medizinischer Indikation (Exposition im Endemiegebiet) ist die Reise möglichst zu vermeiden, ansonsten erfolgt die Impfung unter Risikoabwägung [10]. Eine Tollwutimpfung mit inaktiviertem Lebendimpfstoff im Sinne einer Postexpositionsprophylaxe ist in der Schwangerschaft möglich (Tab. 3). Eine versehentlich in der Schwangerschaft durchgeführte Impfung mit einer Lebendvakzine ist keine generelle Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sind folgende Reiseschutzimpfungen als unbedenklich einzustufen, sollten jedoch vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon verabreicht werden [10]:

  • Diphtherie

  • Hepatitis B

  • Influenzatotimpfstoff (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung ab dem ersten Trimenon)

  • Poliomyelitis (inaktivierte Poliovakzine)

  • Tetanus

  • Pertussis

  • Hepatitis A

Als relativ kontraindiziert werden von der DTG folgende Impfungen eingestuft und sollten wegen fehlender Erfahrungen nur unter sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und nur ab dem zweiten Trimenon verabreicht werden:

  • Cholera

  • FSME

  • Gelbfieber

  • Japanische Enzephalitis

  • Meningokokkenkrankheiten

  • Pneumokokkenkrankheiten

  • Tollwut (präexpositionell)

  • Typhus (oral, parenteral)

Als absolut kontraindiziert werden eingestuft:

  • Masern-Mumps-Röteln

  • Varizellen

  • Influenzalebendimpfstoff

Zika-Virus

Das Zika-Virus ist ein RNA-Virus der Familie der Arboviren, die durch Arthropoden wie Stechmücken übertragen werden. 2015/16 kam es zu einer Zika-Pandemie mit Fokus in Südamerika, Mittelamerika und der Karibik [38]. Das Zika-Virus wurde 1947 in Uganda entdeckt. Beim Menschen führt es zu Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen und Augenschmerzen. Hämorrhagisches Fieber oder Todesfälle treten nach Zika-Infektion in der Regel nicht auf [38]. Eine sexuelle Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich.

Bemerkenswert und für Schwangere von großer Bedeutung ist die Teratogenität dieser Viruserkrankung. Im Jahr 2015 wurden in Brasilien erste Fälle von Neugeborenen mit Mikrozephalie nach mütterlicher Zika-Infektion in der Schwangerschaft bekannt. Eine aktuelle Studie an 42 Schwangeren mit Zika-Virus-Infektion stellte bei 12 von ihnen (29 %) fetale Anomalien fest, darunter Mikrozephalie, Wachstumsrestriktion, intrauteriner Fruchttod, Oligohydramnion, Ventrikelverkalkungen und Anomalien des zentralen Nervensystems [39]. Eine Impfung gegen das Zika-Virus existiert bis dato nicht. Schwangeren und Frauen, die aktiv eine Schwangerschaft anstreben, wird daher von Reisen in Ausbruchsgebiete abgeraten.

Fazit für die Praxis

  • Reisende Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch sollten vor Reiseantritt eine spezifische Beratung erhalten.

  • Zu den wichtigsten Reiseschutzimpfungen zählen alle Standardimpfungen (Rotavirus, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, HPV, Influenza) sowie Gelbfieber und Polio.

  • In seltenen Fällen kann eine Impfung gegen Typhus, Tollwut, FSME, Influenza A/H5N1, Japanische Enzephalitis und Cholera sinnvoll sein.