Zusammenfassung
Für die ophthalmologische Begutachtung wesentliche Vorgaben und Begriffe werden dargestellt und erörtert.
Die professionelle augenärztliche Begutachtung erfordert eine fundierte Kenntnis der Anatomie, Physiologie, klinischen Pathologie mit ihren Zusammenhängen, der Versicherungsmedizin und der zutreffenden Vorschriften in den jeweiligen Rechtsgebieten.
Summary
Those specifications and concepts that are essential considerations when writing ophthalmological assessments are presented and discussed.
Notes
Dieser Wert wird aus besonderen Gründen sehr grob pauschalierend ausgewiesen.
Damit wird ein Gemisch aus Prozenten, die den Flächenverlust, einen Visus oder die Invalidität angeben vermieden. Zudem kann ein mehrfacher Augenfunktionsschaden (z. B. Visus und Gesichtsfeld) klar erkenntlich ausgewiesen und abschließend zusammengefaßt (aber nicht addiert!!) werden.
Als Ausgangsinvalidität sei die jeweilige vertraglich für den Verlust eines Auges (Gliedertaxe) vereinbarte Invalidität verstanden. Dieser Wert ist in der PUV häufig individuell vertraglich vereinbart.
Vgl. dazu Tabellen in Burggraf, H. Eigenheiten der Begutachtung; Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde 2009 226: 605–615, wobei die dort angegeben/25stel Gebrmdrgwerte in/20stel umzurechnen sind – oder Begutachtung in der Privaten Unfallversicherung Österreich, Spektrum Augenheilkd 2015, nächste Ausgabe.
Literatur
Burggraf MH. Augenbegutachtung. Thieme Verlag. (Ende 2015).
Heinzle TH, Niedermüller P, Orou F, Umbach P. Das augenfachärztliche Gutachten. Spektrum Augenheilkd. 2014;28(4):167–86.
OLG Köln 5 U 77/01 v. 28.5.03.
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Burggraf, H. Rechtsophthalmologische Begutachtung in Österreich – Rechtliche Vorgaben und Kausalität. Spektrum Augenheilkd. 29, 104–110 (2015). https://doi.org/10.1007/s00717-015-0264-7
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