Zusammenfassung
1. Bei der Wiedererteilung der Vertrags(zahn)arztzulassung nach erfolgter Zulassungsentziehung ist von wesentlicher Bedeutung, ob der Arzt den Unrechtsgehalt seines Verhaltens einsieht und die Entziehung der Vertragsarztzulassung als Anlass genommen hat, sein Verhalten zu korrigieren.
2. Die Rüge einer Rechtsprechungsabweichung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde darf nicht lediglich isoliert auf einzelne Sätze der bundesgerichtlichen Entscheidung gestützt werden. (Leitsätze des Bearbeiters)
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BSG, Beschl. v. 30.10.2013 – B 6 KA 6/13 B (LSG Saarland). Voraussetzungen zur Wiedererteilung der Vertrags(zahn)arztzulassung nach erfolgter Zulassungsentziehung . MedR 32, 609–612 (2014). https://doi.org/10.1007/s00350-014-3787-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-014-3787-z