Erratum zu:

Ophthalmologe (2017) 114:120

DOI 10.1007/s00347-016-0435-1

In Abschn. 4.2 Diagnostik bei Punkt 7 wurde leider eine falsche Untersuchungsmethode angegeben.

Korrekt muss es lauten:

Notwendig sind laut der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie aber auch ein Elektrokardiogramm (EKG) inklusive einer 72-h-EKG-Langzeitmessung, eine transthorakale Echokardiographie und ggf. auch eine transösophageale Echokardiographie zum Ausschluss einer Endokarditis, eines Ventil-offenen Foramen ovale oder anderer Emboliequellen.

Wir bitten, die korrekte Untersuchungsmethode zu beachten.