Nach einem Jahr des Übergangs mit gemeinsamer Herausgeberschaft ist die geschäftsführende Herausgeberschaft nunmehr an Reinhard Dettmeyer übergegangen, der damit auf Michael Staak (1991–1999), Gunther Geserick (1999–2002) und Klaus Püschel (2003–2016) folgt.

Auch für den neuen geschäftsführenden Herausgeber bleibt die Förderung der Fortentwicklung unserer Zeitschrift Rechtsmedizin kontinuierliche Aufgabe. Die Rubriken der Rechtsmedizin haben in der Vergangenheit eine gute Akzeptanz gefunden und sollen auch weiterhin ein Spiegelbild vielfältiger wissenschaftlicher Tätigkeit in unserem Fach sein. Mit Unterstützung seitens der Rubrikherausgeber, der Mitglieder des Editorial Board und des Scientific Advisory Board sowie zahlreicher Reviewer kann und soll das hohe Qualitätsniveau der Publikationen in der Rechtsmedizin beibehalten werden und zugleich Ausdruck der thematischen Weiterentwicklung unseres Faches sein. Auf der stabilen Grundlage anerkannten Wissens wird sich auch ein nicht selten interdisziplinär arbeitendes und fächerübergreifend forschendes Fach wie die Rechtsmedizin neuen Entwicklungen stellen müssen, wobei aktuelle Erkenntnisse durch die Forschung immer auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die gutachterliche Tätigkeit betrachtet werden müssen. Die klinischen Fächer profitieren wiederum von rechtsmedizinischen Erkenntnissen u. a. als Teil der Qualitätssicherung und einer wesentlich deutlicher medizinrechtlich geprägten Denkweise mit wichtigen Impulsen für die studentische Lehre, häufig nicht nur für Studenten der Humanmedizin, sondern auch für z. B. Studenten der Rechtswissenschaft, der Lebensmittelchemie oder der Biologie.

Für einen Rechtsstaat ist eine leistungsfähige Rechtsmedizin unverzichtbar

Die „Verzahnung“ unseres Faches mit den schon quantitativ beachtlichen gutachterlichen Anforderungen vor allem seitens der Justizbehörden verdeutlicht, dass für einen funktionierenden Rechtsstaat eine starke, leistungsfähige Rechtsmedizin unverzichtbar ist. In der Summe werden jährlich weit mehr als hunderttausend vorläufige und abschließende Gutachten in rechtsmedizinischen Instituten erstellt, was wesentlich die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz in vielen Bereichen erst garantiert. Die Besonderheit liegt dabei auch in der herausfordernden Kommunikation mit Nichtmedizinern, vor allem mit Kriminalisten und Juristen, und deren spezieller Denkweise.

Eine von den Mitgliedsbeiträgen an die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) finanzierte Fachzeitschrift hat selbstverständlich als Forum den Mitgliedern zu dienen und insbesondere Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses verdienen besondere Förderung. In diesem Sinne steht auch der neue geschäftsführende Herausgeber für Fragen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Kritik im Hinblick auf die Ausgestaltung der Rechtsmedizin immer gerne zur Verfügung.

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Reinhard Dettmeyer