Zusammenfassung
Die für Polarisationszelle und Haut geltende Regel — Verstärkung des einem Grundstrom gleichgerichteten, Abschwächung des einem Grundstrom entgegengerichteten Stromstoßes — gilt auch für den Nerven.
Als Grundstrom dient entweder ein durch den Nerven geschickter polarisierender Gleichstrom (Prüfung der „totalen“ Erregbarkeit nachPflüger) oder ein durch Polarisation entstandener elektrotonischer Stromzweig (übliche Prüfung der elektrotonischen Erregbarkeitsänderung).
Als Stromstoß, der sich mit dem Grundstrom kombiniert, kommen vor: der von außen angelegte Induktionsschlag oder der im Nerven ebenfalls zum Stromstoß umgewandelte konstante Strom, die durch Störung elektrischer Doppelschichten stromstoßähnlich wirkenden nichtelektrischen Reize und schließlich die nach der Hermannschen Theorie als Erregungsüberträger wirkenden Aktionsströme.
Für die Auslösung der lokalen Nervenerregung hat die — gleiche oder entgegengesetzte — Richtung von Grundstrom und äußerem Reiz, für die Fortpflanzung der Erregung die — gleiche oder entgegengesetzte — Richtung von elektrotonischem Strom und Aktionsstrom die entscheidende Bedeutung.
Es ergibt sich eine Beziehung zum Satz vom polarisatorischen Inkrement und Dekrement. Die elektrotonischen Erregbarkeitsänderungen werden hiernach auf elektrotonische Reizänderungen zurückgeführt und physikalisch verständlich.
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Ebbecke, U. Die elektrotonische Reizänderung des Nerven. Zugleich ein Beitrag zur Strömchentheorie der Erregungsleitung. Pflügers Arch. 211, 786–796 (1926). https://doi.org/10.1007/BF01722218
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