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Der Münsteraner Kreis verweist auf einen konsentierten Vorstoß des Deutschen Ärztetages. „Vom derzeit zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern sind alle invasiven Maßnahmen (wie chirurgische Eingriffe, Injektionen und Infusionen) sowie die Behandlung von Krebserkrankungen auszuschließen“, forderte der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg in einer Entschließung zur Reform des Heilpraktikerwesens. Der Ärztetag verband das gleichzeitig mit der Forderung an den Gesetzgeber, „eine Definition der Heilkunde an geeigneter Stelle gesetzlich zu verankern, die eine deutlichere Abgrenzung von Paramedizin und dem Heilpraktikerwesen erlaubt.“ Um eben diese Abgrenzung geht es auch den Vertretern des Münsteraner Kreises, der gar von Parallelwelten — der Welt der akademischen Medizin und der Welt der Heilpraktiker — spricht. Während die akademische Medizin nach Evidenzbasierung und begründetem Fortschritt strebe, seien Heilpraktiker in der, wie die Kritiker betonen, überwiegend unwissenschaftlichen Gedankenwelt der Komplementären und Alternativen Medizin (KAM) verankert.