Zusammenfassung
Als umfassende Unbedenklichkeitsbescheinigung beinhaltet die BImSchG-Genehmigung nicht nur eine Prüfung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG), sondern auch die Prüfung, ob “andere öffentlich-rechtliche Vorschriften” dem Vorhaben nicht entgegenstehen (6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG). Darunter fallen u.a. die Vorschriften des Naturschutz- und Artenschutzrechts. Unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung verschafft der Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben hierzu, wie sie sich in erster Linie aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben. Eingegangen wird dabei auch auf Windkraftanlagen, da gerade für deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung naturschutz- und artenschutzrechtliche Vorgaben in der Regel von besonderer Bedeutung sind.
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Scheidler, A. Naturschutz- und artenschutzrechtliche Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. NuR 44, 395–402 (2022). https://doi.org/10.1007/s10357-022-4013-9
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