Zusammenfassung
Anknüpfend an einen bereits in “Natur und Recht” publizierten Beitrag des Verfassers zum Thema kommunaler Taubenfütterungsverbote, geht es hier um die Frage, ob das Zustandekommen dieser Fütterungsverbote den Anforderungen an die Bestimmtheit und Berechenbarkeit der Landesgesetze nach Art. 103 Abs. 2, Art. 80 Abs. 1 GG genügt. Außerdem wird untersucht, ob Tierschützer im Falle der Nothilfe für Tiere in Form einer artgerechten Taubenfütterung rechtmäßig handeln, weil sie sich auf ihre Gewissensfreiheit und auf den Verfassungsrang des ethisch begründeten Tierschutzes berufen können.
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v. Loeper, E. Warum die Tierethik kraft Verfassungsrang auch für Stadttauben gelten muss . NuR 43, 159–165 (2021). https://doi.org/10.1007/s10357-021-3812-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-021-3812-8