Zusammenfassung
“Als Hund eine Katastrophe, als Mensch unersetzlich” – diese Bilanz des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau wird vielen Hundehaltern nachvollziehbar erscheinen. Nicht angeleint hat sich allerdings schon der treueste Familienhund seines Raubtierrudiments besonnen und verfolgt urplötzlich das vor ihm abspringende Reh. Der Jagdschutz ermächtigt nahezu bundesweit bestimmte Personen, wildernde Hunde erschießen zu dürfen. Es scheint geboten, der Anwendung dieser speziellen Form der Gefahrenabwehr mit gebotener Ambivalenz zu begegnen.
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Berg, A. Das Töten von wildernden Hunden als Maßnahme des Jagdschutzes . NuR 43, 99–104 (2021). https://doi.org/10.1007/s10357-021-3803-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-021-3803-9