Zusammenfassung
Während die Fortentwicklung des Verbandsklagerechts nach Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention mit der Protect-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ihren vorläufigen Schlusspunkt erreicht hat, besteht die Diskussion um die Klagerechte Einzelner aus der Konvention fort. Sie erfährt jüngst durch das Urteil des EuGH in der Rs. C-197/18 neue Impulse. Der Beitrag analysiert die Reichweite der dort entwickelten Maßstäbe und legt die Konsequenzen für das Verständnis des Individualrechtsschutzes im deutschen Umweltrecht dar.
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Römling, D. Europäisierung des Individualrechtsschutzes im Umweltrecht . NuR 42, 686–689 (2020). https://doi.org/10.1007/s10357-020-3749-3
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