Zusammenfassung
Der Gerichtshof hat jüngst mit zwei Urteilen zum Artenschutz und zum Abfallrecht einen Gedanken zur Konkretisierung des Vorsorgeprinzips aufgegriffen, der bislang nur im Gebietsschutz nach der Habitatrichtlinie Anwendung fand. Danach können bestimmte Aktivitäten nur zugelassen werden, wenn jeder vernünftige wissenschaftliche Zweifel ausgeschlossen wird, dass sie keinen Schaden anrichten. Der vorliegende Beitrag wird die jeweiligen Entscheidungen darstellen und anschließend ihre praktischen Konsequenzen, den Kontext komplexer Beurteilungen, die Verhältnismäßigkeit und die Übertragung auf andere Zulassungen erörtern.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Sobotta, C. Zur Rechtsprechung: Neues vom Vorsorgeprinzip – jeder Zweifel ausgeschlossen? . NuR 42, 453–457 (2020). https://doi.org/10.1007/s10357-020-3705-2
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-020-3705-2