Zusammenfassung
Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen die ehemals bergbaulich und zum Zweck der Kohleverstromung genutzten Flächen zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und Energiezwischenspeicher verwendet werden können. Dazu wird untersucht, welche Empfehlungen der Abschlussbericht der Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” zur Folgenutzung ehemaliger Kohlestandorte enthält und danach, welche rechtlichen Bestimmungen sich durch das Bundesberggesetz (BBergG), das Raumordnungsrecht und das Genehmigungsrecht für erneuerbare Energien und Energiezwischenspeicher ergeben. Außerdem wird der aktuelle Stand in Form von aktuellen Projekten und die aktuelle Gesetzgebung diesbezüglich betrachtet. Der erste Teil untersucht den Abschlussbericht der Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” und die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, denen die Folgenutzung der ehemaligen Kohlestandorte und die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unterstehen.
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Wehmeyer, A. Allgemeiner Rahmen der energetischen Folgenutzung von ehemaligen Kohlestandorten im Zuge des Kohleausstiegs . NuR 42, 162–168 (2020). https://doi.org/10.1007/s10357-020-3655-8
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