Zusammenfassung
Am 5. Juli 2016 trat die sog. Geschäftsgeheimnis-Richtlinie in Kraft, deren Vorgaben bis zum 9. Juni 2018 durch die Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Ihr erklärtes Ziel ist es, den äußerst unterschiedlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen innerhalb der EU zu harmonisieren. Die Auswirkungen auf die verschiedenen Bereiche des deutschen Rechts wurden bereits ausführlich diskutiert. Nahezu unbeachtet blieb dabei die Frage, ob sich auch für das Umweltinformationsrecht Konsequenzen ergeben. Schließlich enthält die Richtlinie erstmals eine Legaldefinition des im gesamten Informationsfreiheitsrecht bedeutsamen Begriffs “Geschäftsgeheimnis” und bietet damit die Möglichkeit, den Inhalt dieser Zugriffsschranke neu zu bestimmen. Dabei ist auch die Frage zu stellen, ob die naheliegende Angleichung des nationalen Begriffsverständnisses an die Richtlinien-Definition dogmatischen Bedenken begegnet.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Lohmann, H. Neuausrichtung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Umweltinformationsrecht (?) . NuR 40, 607–612 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3399-x
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-018-3399-x