Zusammenfassung
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 21. September 2017, 7 C 29.15, erstmalig mit dem im Umweltschadensgesetz normierten Haftungsinstrumentarium auseinandergesetzt, wobei insbesondere Fragen des Verschuldensmaßstabs im Kontext der verschuldensabhängigen Haftung bei Biodiversitätsschäden im Vordergrund standen. Die Frage des Vorliegens vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Handelns nach Maßgabe des §3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG beurteile sich demnach nach den bekannten, zivilrechtlichen Maßstäben, wobei die Verantwortlichkeit kein rechtswidriges Handeln voraussetze. Die Rechtmäßigkeit eines Verhaltens sei dennoch bei der Frage nach der Haftung des Verantwortlichen von maßgeblicher Bedeutung. Die Zurechnung des Verschuldens eines Dritten entsprechend §278 BGB sei hingegen nicht möglich.
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Koukakis, GA. Zum Verschuldensmaßstab im Umweltschadensrecht – zugleich Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 21.9.2017 – 7 C 29.15 . NuR 40, 460–465 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3365-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-018-3365-7