Zusammenfassung
Normalerweise gilt es als wenig erstaunlich, dass eine Richtlinie, die einmal erlassen worden ist, auch praktische Wirksamkeit durch einen auf ihr fußenden Durchführungsbeschluss erlangen soll. Umso erstaunlicher sind die schrillen Töne, die dem Erlass des Durchführungsbeschlusses 2017/1442 der Europäischen Kommission vom 31.7.2017 folgten, nachdem Deutschland, Polen, Tschechien, Bulgarien, Finnland, Ungarn, die Slowakei und Rumänien im Vorfeld erfolglos gegen den Beschluss gestimmt hatten. Es wurde sogar gefordert, die Bundesregierung möge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Beschluss klagen. Doch was ist das Besondere, gar Schockierende, an dem Beschluss 2017/1442? Haben die warnenden Stimmen Recht, die sich schützend vor die deutschen Kohlekraftwerke stellen, weil ohne diese die Versorgungssicherheit in Gefahr sei? Oder haben manche schlicht die Industrieemissionsrichtlinie (IED) nicht richtig gelesen, auf der der Durchführungsbeschluss 2017/1442 beruht?
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Vollmer, M. Die Kommission macht ernst: Der Durchführungsbeschluss 2017/1442 . NuR 39, 822–826 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3269-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-017-3269-y