Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
BVerwG. Die mit der unteren Baugenehmigungsbehörde identische Gemeinde darf die Ablehnung eines Bauantrags nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens begründen. Die Anordnung der Widerspruchsbehörde, die Baugenehmigung zu erteilen, kann die Gemeinde nur bei Verletzung Ihrer materiellen Planungshoheit abwehren. Natur und Recht 27, 105–106 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-004-0552-5
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-004-0552-5