Handeln nach dem Motto: „Die Starken nur, wenn es mir richtig schlecht geht!“ — so könne eine Opioidtherapie nicht funktionieren, betont Norbert Schürmann vom Regionalen DGS-Schmerzzentrum Duisburg. „Mal zwei, mal drei Tabletten, all dies geht mit Opioiden nicht. Dies würde die Regulation der Opioidrezeptoren im Körper völlig durcheinanderbringen.“ Die bedarfsweise Einnahme von Opioidtropfen könne sogar eine Hyperalgesie auslösen, weil die Opioidrezeptoren in der schmerzenden Region hochreguliert würden. Dies und die schnelle Anflutung des Wirkstoffs führten dann rasch in den Opioid-Missbrauch. „Deshalb ist es sehr wichtig, dass Patienten ihre retardierten Opioide regelmäßig und in festen Intervallen einnehmen“, erklärt Schürmann. Auf kontinuierliche Wirkspiegel kommt es an.

Wissen müssen die Patienten auch, dass das Opioid auf nüchternen Magen genommen werden sollte — etwas, das gerade NSAR-gewöhnten Patienten zunächst erklärt werden muss. Opioide auf nüchternen Magen erzeugen keine Übelkeit. Denn sie werden erst im Dünndarm resorbiert. Mit der Nahrung aufgenommen, tritt die Wirkung dagegen vergleichsweise schneller ein und hält weniger lang an. Auch in puncto Verkehrstüchtigkeit können neu auf Opioide einzustellende Patienten beruhigt werden: Eingeschränkt verkehrstüchtig sind sie nur in der Einstellungsphase, bis ein konstanter Wirkspiegel und ein adäquater Effekt erreicht sind.

Selten spontan angesprochen wird das Thema Alkohol. Der abendliche Likör oder ein Glas Wein sind für manchen Patienten ein Stück Lebensqualität. Aufgeklärt werden müssen sie aber über das Dose-Dumping-Phänomen: Die gleichzeitige Aufnahme von Alkohol und Opioid kann dazu führen, dass in kurzer Zeit großer Wirkstoffmengen freigesetzt werden. Schürmann rät, nach Opioid-Einnahme zwei bis drei Stunden zu warten, bevor Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird.

Bleibt noch das „Aut-idem“-Problem. Aus medizinischer Sicht müsste generell das Kreuz gesetzt werden. Denn die Effekte wirkstoffgleicher Opioidpräparate können um 15 % nach unten und um 25 % nach oben abweichen. Zudem drohen Einnahmefehler bei Abgabe wechselnder Präparate in der Apotheke. Aus Wirtschaftlichkeits- und Selbstschutzgründen kann der niedergelassene Arzt nicht überall das Aut-idem-Kreuz setzen, da schwer einzuschätzen ist, welche Rabattverträge gelten. Schürmann betont: „Auf jeden Fall mache ich ein Kreuz bei Palliativpatienten und wenn ich weiß, dass ein Patient ein Generikum früher schon einmal nicht vertragen hat oder die Wirkung zu schwach war.“