Erratum zu:

Schmerz 2019

https://doi.org/10.1007/s00482-019-0383-1

Wir danken einem aufmerksamen Leser, der uns auf zwei Fehler in unserem Beitrag hingewiesen hat.

Die Ethikkommission, welche die Studie genehmigt hat, war nicht die Ethikkommission der Universitätskliniken des Saarlandes, sondern die der Ärztekammer des Saarlandes.

Die Verteilung der Fragebögen an die Teilnehmer der Studie hatte vor der Genehmigung durch die Ethikkommission begonnen. Wir haben uns erst während der Datensammlung entschieden, einen Ethikantrag zu schreiben. Alle Kollegen, die an der Befragung teilgenommen haben, gaben uns vor Beginn der Befragung ihre mündliche Zusage der Teilnahme. Da es sich um eine retrospektive Arbeit handelt, bei der die Daten anonymisiert sind und keinen Schluss darüber zulassen, um welche Patienten es sich handelt, wurde niemandem ein Schaden zugefügt. Wir haben daher nicht gegen die Deklaration von Helsinki verstoßen.