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Unterstützungsleistungen von Krankenkassen zugunsten Versicherter bei vermuteten Behandlungsfehlern und Aufklärungsmängeln

SGB V §66; SGG 153 Abs. 4

  • RECHTSPRECHUNG
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Medizinrecht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

1. Die Richtigkeit des MD-Gutachtens ist im Berufungsverfahren nicht zu überprüfen. Streitgegenstand sind Unterstützungsleistungen nach §66 SGB V, die mit Einholung des MD-Gutachtens erfüllt sind.

2. Die Krankenkasse ist nicht zu einem initiativen Recherchieren zu Gunsten des Versicherten verpflichtet, insbesondere muss sie nicht weiterrecherchieren, bis der vermeintliche Behandlungsfehler nachgewiesen ist. Daher hat der Versicherte auch nur Anspruch auf Durchführung einer MD-Begutachtung, nicht jedoch auf ein für ihn günstiges Gutachtenergebnis. Dass er mit dem Ergebnis des MD-Gutachtens nicht einverstanden ist, verpflichtet die Krankenkasse nicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens.

3. Die gerichtliche Prüfung ist auf eine Rechtskontrolle beschränkt. (Leitsätze des Bearbeiters)

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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 25.5.2023 – L 16 KR 432/22 (SG Lüneburg). Unterstützungsleistungen von Krankenkassen zugunsten Versicherter bei vermuteten Behandlungsfehlern und Aufklärungsmängeln. MedR 42, 208–210 (2024). https://doi.org/10.1007/s00350-024-6703-1

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