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Vom Schicksale des weiblichen Geschlechts

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Spätlese
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Zusammenfassung

Es gibt wohl keinen anderen Problemkreis des gesellschaftlichen Lebens, der so deutlich zeigt, daß die Vermischungen und Verschlingungen des Zueinander und Auseinander der Menschen die allgemeinsten, stets spürbaren, von keiner anderen Betrachtungsweise an Wichtigkeit und Lebensnähe erreichbaren Kategorien sind, wie der der Beziehungen der beiden Geschlechter zueinander. Verfolgt man im Dienste einer zur Harmonie drängenden Ideologie nur den Weg des Suchens und Findens der Geschlechter, der Paarbildung, der Ergänzung, Freundschaft und Liebe in der Menschengeschichte, so begeht man denselben Fehler, höchst Bemerkenswertes und für die Erkenntnis Notwendiges unberücksichtigt zu lassen, wie wenn man nur Kampf, Gegnerschaft, Rivalität und Feindschaft zu sehen vermeint. Es wäre auch falsch, etwa in Haßliebe oder Liebeshaß eine psychologisch verlockende Einheitsformel zu suchen. Vielmehr ist jede zugespitzte Antithese, so sehr sie den Dramatiker anziehen mag, eine unangemessene Deutung der Wirklichkeit. Es gibt eben alle Gradstufen von Verbindung und Trennung, und ein Trend in der einen Richtung zieht bald den in entgegengesetzter Richtung nach sich. Anklagende Feministen wie Simone de Beauvoir oder Stendhal haben ebenso recht und unrecht wie Antifeministen, etwa Strindberg oder Montherlant; sie können Tatsachen anführen, übergehen aber andere. Immer handelt es sich darum, was verallgemeinert wird.

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Referenzen

  1. Vgl. Simone de Beauvoir „Das andere Geschlecht“, deutsch im Verlage Rowohlt, Hamburg 1951/52; französisch «Le deuxième Sexe», Paris, Librairie Gallimar, auch in englischer Sprache.

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  2. in „Die Frau“, Köln 1953, J. P. Bachem.

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  3. a. a. O. S. 14.

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  4. Buytendijk zitiert (S. 95) das Wort Virchows: „Propter solum ovarium mulier est quod est.“

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  5. Vgl. auch die gut gewählten Stendhal-Zitate bei Simone de Beauvoir, S. 257.

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  6. In diesem Abschnitte habe ich hier und da Sätze wiederholt, die ich vor sechsunddreißig und mehr Jahren teils in meiner Schrift: „Strindberg, ein Beitrag zur Soziologie der Geschlechter“ (München und Leipzig 1918), teils in Vorträgen ausgesprochen habe. Da aber diese Ausführungen heute längst vergessen sind, glaube ich, mich mit bloßen Verweisungen auf im Buchhandel vergriffene Veröffentlichungen nicht begnügen zu dürfen.

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  7. Vgl. C. G. Jung, Die Frau in Europa, Zürich 1948.

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  8. In „Das Vermächtnis des Ostens“, dem ersten Bande seiner Geschichte der Zivilisation, S. 64 (deutsch, Bern o. Jz., A. Francke).

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  9. Vgl. seinen Aufsatz in Mensch en Maatschappij, 28. Jg., Nr. 6.

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  10. Vgl. über Nord-Neu-Guinea: Margaret Mead, Sex and Temperament; auch in einer wohlfeilen Ausgabe der Mentor Books; 2 Aufl. New York 1952, New American Library of World Literature; über die Lhota Nagas: J. P. Mills, London 1922, Macmillan; über die Khasis: P. R. T. Gurdon, London 1914 ebendort.

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  11. Seltsamerweise wird neuerdings von einigen Ethnographen bestritten, daß es eine Zeit gegeben habe, in der Unkenntnis über die Mitwirkung des Mannes bei der Fortpflanzung geherrscht habe. Wahrscheinlich haben diese Forscher bei den Stämmen, die sie grade beobachtet haben, eine solche Unkenntnis nicht festgestellt. Dagegen liegen aber von Malinowski und anderen Ethnographen Zeugnisse vom Gegenteil genug vor. Wenn das bei heute lebenden Stämmen von Naturvölkern festgestellt werden kann (z. B. auf den Trobriand-Inseln), so gibt es doch erst recht viele Gründe, anzunehmen, daß es in der Vorkultur-Zeit häufig (wenn nicht immer) zunächst der Fall gewesen sein wird.

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  12. Band III, Seite 363.

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  13. Es wäre verlockend, an dieser Stelle auf die poetischen, aber doch wohl zu phantastischen Deutungen einzugehen, die Johann Jakob Bachofen von den Zuständen gegeben hat, die in Griechenland in der Zeit der Pelasger oder in Italien vor Romulus und Remus bestanden. Es sind nach ihm Perioden des Mutterrechts, das er als zivile, besonders aber als religiöse Gynaikokratie betrachtet. Dabei ist für ihn das Mutterrecht nicht bloß eine Kulturerscheinung der beiden Länder in der Urzeit, sondern eine Epoche der gesamten Menschheit. — Manches davon ist Dichtung, die mit seiner Hochschätzung des Mythus zusammenhängt. Aber die Reaktion, die auf seine Auffassung erfolgt ist und zumeist in Ablehnung bestanden hat, scheint mir darin zu weit zu gehen. — Vgl. jetzt auch die gute Auswahl-Ausgabe, die Rudolf Marx als Kröners Taschenausgabe, Bd. 52, herausgegeben hat (Stuttgart 1954).

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  14. Vgl. Durant, Bd. I, S. 473.

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  15. Im Gegensatze zur älteren Literatur über die Familie in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts (z. B. zu Henry Sumner Maine) sucht die moderne Familiensoziologie teilweise den Grad der Abhängigkeit von Frauen und Kindern im Zeitalter des Patriarchalismus abzuschwächen. So besonders René Kœnig, der sich dabei auch auf andere Schriftsteller wie R. Thurnwald, Georges Davy, Paul Koschaker, Carle C. Zimmermann, berufen kann. Richtig wird von Kœnig ausgesprochen, daß die „rechtlichen Kategorien als solche nur wenig über die tatsächlichen Verhältnisse aussagen“ (S. 238). Der patria potestas seien „sehr genaue Grenzen“ gesetzt gewesen, „ so daß von keiner totalen Abhängigkeit der Frau gesprochen werden kann“. Das würde der hier mehrfach hervorgehobenen Forderung entsprechen, nicht zu sehr zu verallgemeinern und nicht nur ein Prinzip in den Vordergrund zu rücken, auch Rückschritte in der Entwicklung in Rechnung zu ziehen und keineswegs das Ältere als das dem Späteren gegenüber stets Unfreiere hinzustellen (dafür gibt auch Kœnig [S. 240] gute Beispiele). Aber man sollte jetzt nicht in den entgegengesetzten Fehler verfallen und die Organisation der patriarchalischen Familie in ihrer Praxis als frauenfreundlich darstellen. Die Tatsachen, die als abschwächende Faktoren des Gewaltverhältnisses angeführt worden sind, sind doch recht wenig beweiskräftig; besonders nicht die Möglichkeit der „Rache der Frauensippe“. — Vgl. u. a. R. Kœnigs Essay „Abhängigkeit und Selbständigkeit in der Familie“ in dem von mir herausgegebenen Sammelwerke: „Abhängigkeit und Selbständigkeit im sozialen Leben“, S. 232 ff. (Köln und Opladen 1951, Westdeutscher Verlag). In Fußnoten verweist dort Kœnig auf andere umfangreiche Schriften von ihm zur Familiensoziologie.

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  16. Vgl. Durant, Bd. I S. 257.

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  17. Über andere Brutalitäten des uralten Gesetzbuches vgl. Durant, Bd. I, S. 287.

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  18. Vgl. Durant, Bd. IV, englische Ausgabe, S. 363.

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  19. Vgl. Kap. 6 des oben erwähnten Buches: Strindberg (München und Leipzig 1918).

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  20. Vgl. Joh V.. Jensen, Exotische Novellen. S. Fischer, Berlin 1916.

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  21. Vgl. dazu wie zu den übrigen obigen Ausführungen meinen Aufsatz in der „Neuen Generation“, 7. Heft des 9. Jahrgangs: »Die Sexualordnung Indiens und das Problem ihrer Reform.“

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  22. Zu welcher für Europäer unverständlichen Borniertheit der Einfluß der Religion des Islams auf das Geschlechterverhältnis führen konnte, dafür ein Beispiel, das Hans-Hasso v. VeltheimOstrau in seinen „Tagebüchern aus Asien“ (S. 104) anführt: Die ... Lieblingsfrau Jahangirs, die schöne Nurjahan, erbaute eine steinerne Moschee, welche jetzt „in Srinagar (Kaschmir) als Speicher benutzt wird, weil die Mohammedaner eine von einer Frau erbaute Moschee nicht benutzen wollen.“

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  23. In Band 3, Heft 1 (März 1954) des indischen Sociological Bulletin schreibt Ghurye, der Präsident der indischen Gesellschaft für Soziologie: Die frühe Heirat zwischen einem jungen Mädchen und einem Manne im vorgerückten Alter führt zu viel frühem Witwentume. Den Witwen war durch sozialen Brauch verboten wieder zu heiraten; die britische Gesetzgebung erlaubte es; die erste Witwenheirat fand im Jahre 1875 statt. „Das Leben einer Hinduwitwe“, sagte Ghurye, „war ganz geregelt und reguliert in der Absicht, sie in einem unterernährten Zustande zu halten. Sie wurde als eine unbeachtliche Person betrachtet, die man schelten und hart behandeln mußte. Aber die grausamste Sitte war die völlige Entfernung ihres Haupthaares. Haare auf dem Kopfe einer Witwe wird als Unmoralität angesehen.“ In demselben Hefte teilt Kapadia das Ergebnis einer Umfrage bei Lehrern über ihr Eheleben mit: Von 407 Ehen waren 40 mit Mädchen zwischen 12 und 13 Jahren, 63 mit solchen zwischen 14 und 15 Jahren geschlossen worden; dies bei einem Berufsstande, der für besonders modern gilt.

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  24. Ober den Schakti-Kultus der Kali in Bengalen vgl. Durant Bd. I S. 552.

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  25. Vgl. Michel Rimet, Vers une Société Nouvelle, Paris 1953.

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© 1954 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen

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von Wiese, L. (1954). Vom Schicksale des weiblichen Geschlechts. In: Spätlese. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05497-9_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-05497-9_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-04051-4

  • Online ISBN: 978-3-663-05497-9

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