Zusammenfassung
Mit Reformation, Revolution, Restauration und Vertreibung Jakob’s II. Sind die Grenzmarken der verfassungsmäßigen Gewalten in England in unzweidentigen Präcedenzen festgestellt. Der Kampf zwischen Sovran power und Magna Charta, wie ihn Lord Soke genannt hatte, ist beendet. Die Ihronbesteigung Wilhelm’s III. Mit dem bestätigenden Grundsatz der Declaration der Rechte bezeichnet einen formalin Abschluß der englischen Verfassung, den Beginn der eigentlich „constitutionellen“ Periode. Sie wird eröffnet in einem Parlament, welches Ihronfolge, Reichsverfassung und Unterthanenrechte declarirend feststellt, und solche mit Stolz „die unabänderlichen Freiheiten und Geburtsrechte“ des englischen Volks nennt.
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Gneist, R. (1863). Das achtzehnte Jahrhundert. In: Die Geschichte des Selfgovernment in England oder die innere Entwicklung der Parlamentsverfassung bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36930-2_5
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