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Zusammenfassung

In den beiden letzten Jahrzehnten ist dem Arbeiterstande von Seiten der Regierung und der Volksvertretung, wie überhaupt von allen Kreisen der Bevölkerung, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, ein lebhaftes Interesse entgegengebracht worden. Eine Fülle von Gesetzen zum Schutze des Arbeiters und der Arbeiterin in der Fabrik, zur Sicherung gegen die Folgen von Unglücksfällen im Betriebe, zur Sicherung gegen die Folgen von Krankheit, hohem Alter, gegen dauernde Erwerbsunfähigkeit ergoss sich über das deutsche Reich. Ob diese Fürsorge lediglich einem endlich erwachten warmen Gefühl für die arbeitenden Klassen und der Erkenntniss, dass deren Lage verbesserungsbedürftig sei, entsprang, oder ob allgemein politischen Erwägungen sie ihr Dasein verdanken, mag dahingestellt bleiben. Sicher ist, dass wenn auch die Arbeiter selbst das bisher Erreichte nur als eine geringe Abschlagszahlung betrachten, ihren geschlossenen Organisationen der grösste Antheil gebührt an den raschen und grossen Erfolgen. Andere Berufskreise, deren wirthschaftliche Lage sich ebenfalls verschlechtert hatte, konnten, indem sie die Erfolge der Arbeiter sahen, sich des Gefühls nicht erwehren, dass ihre Verhältnisse keine oder doch nur geringe Beachtung fanden. Es darf daher nicht Wunder nehmen, dass diese Kreise glaubten, sich den Organisationen der Arbeiter anschliessen zu müssen, obwohl ihre Berufsinteressen weit abliegen von denen der Arbeiter.

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Literatur

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Goldschmidt, F. (1894). Die sociale Lage und die Bildung der Handlungsgehilfen. In: Die sociale Lage und die Bildung der Handlungsgehilfen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33116-3_1

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