Zusammenfassung
In den beiden letzten Jahrzehnten ist dem Arbeiterstande von Seiten der Regierung und der Volksvertretung, wie überhaupt von allen Kreisen der Bevölkerung, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, ein lebhaftes Interesse entgegengebracht worden. Eine Fülle von Gesetzen zum Schutze des Arbeiters und der Arbeiterin in der Fabrik, zur Sicherung gegen die Folgen von Unglücksfällen im Betriebe, zur Sicherung gegen die Folgen von Krankheit, hohem Alter, gegen dauernde Erwerbsunfähigkeit ergoss sich über das deutsche Reich. Ob diese Fürsorge lediglich einem endlich erwachten warmen Gefühl für die arbeitenden Klassen und der Erkenntniss, dass deren Lage verbesserungsbedürftig sei, entsprang, oder ob allgemein politischen Erwägungen sie ihr Dasein verdanken, mag dahingestellt bleiben. Sicher ist, dass wenn auch die Arbeiter selbst das bisher Erreichte nur als eine geringe Abschlagszahlung betrachten, ihren geschlossenen Organisationen der grösste Antheil gebührt an den raschen und grossen Erfolgen. Andere Berufskreise, deren wirthschaftliche Lage sich ebenfalls verschlechtert hatte, konnten, indem sie die Erfolge der Arbeiter sahen, sich des Gefühls nicht erwehren, dass ihre Verhältnisse keine oder doch nur geringe Beachtung fanden. Es darf daher nicht Wunder nehmen, dass diese Kreise glaubten, sich den Organisationen der Arbeiter anschliessen zu müssen, obwohl ihre Berufsinteressen weit abliegen von denen der Arbeiter.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Georg Hiller, Die Lage der Handlungsgehilfen. Lpzg. 1890. Siehe auch Verhandlungen des Deutschen Reichstags vom 9. Dec. 1891, S. 3282.
S. Verhdlg. d. Deutsch. Reichstags vom 21. Mai 1889, S. 1875.
S. Verhdlg. d. Reichstags vom 19. Nov. 1891, S. 2917 A.
S. Monatsschr. f. Handel und Industrie, amtliches Organ der Handelsk. z. Braunschw. 1893, No. 8, S. 1.
Jahresber. d. Kaufm. Ver. z. Mannheim (1. Apr. 1889 bis 31. März 1890 ) S. 14.
Der Handlungsgehilfe und die Iiaiserl. Socialreform. Eine Antwort an den Herrn Minister v. Bötticher, betreffend die Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe. Berlin 1893.
Die Berliner „Neuest. Nachr.“ brachten am 9. Juni 1891 unter der Spitzmarke „Lehrlingszüchterei” eine Notiz, nach der sich ein Vater ausnahmsweise einmal entschlossen hat, einen gewissenlosen Lehrherrn auf Schadenersatz zu verklagen, weil sein Sohn, anstatt etwas ordent-liches zu lernen, nor unnütz seine Zeit dort verbracht habe.
S. Verhdlg. d. Pr. Abg.II. 1885, S. 992; s. a. Friedrich und Paul Goldschmidt, Belton des Staatsraths Kunth. 2. Aufl. Berli
Denkschrift des Handelsministeriums über die Entwicklung der Fortbildungsschulen und gewerblichen Fachschulen in den Jahren 1883 bis 1890. Berlin 1891.
Der betr. Satz d. § 120 lautet: „Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, welche eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichenfalls von der Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren.“
Bericht über die öffentliche Handelslehranstalt der „Dresdener Kaufmannschaft“ S. 13.
Siehe Glasser, das kommercielle Bildungswesen in OesterreichUngarn. Wien und Leipzig 1893. S. 130.
In der Instruction heisst es: Siehe Glasser — 1. c. S. 123.
G-lasser, a. a. O. — S. 172.
S. Köln. Ztg. vom 18. April d. J.
Köln. Ztg. vom 9. Mai d. J. (Bericht über die Sitzg. der Handelskammer vom 8. Mai).
Rights and permissions
Copyright information
© 1894 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Goldschmidt, F. (1894). Die sociale Lage und die Bildung der Handlungsgehilfen. In: Die sociale Lage und die Bildung der Handlungsgehilfen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33116-3_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-33116-3_1
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-32289-5
Online ISBN: 978-3-662-33116-3
eBook Packages: Springer Book Archive