Zusammenfassung
Die hierzu dienenden Mittel haben nicht die Wirkung, daß die damit getränkten Stoffe im buchstäblichen Sinne des Wortes unverbrennlich werden, sondern nur, daß sie nicht mehr mit Flamme brennen können. Derartig zubereitete Stoffe glimmen nur und sind deshalb verhältnismäßig leicht zu löschen. Man bedient sich der Flammenschutzmittel namentlich für Kulissen, Theater- und Ballkleider, Vorhänge usw. Die Einverleibung der Flammenschutzmittel in die zu schützenden Stoffe geschieht am besten durch Hineinlegen, Tränken der Stoffe mit den Flüssigkeiten, anderseits werden die Flammenschutzmittel aufgespritzt oder aufgestrichen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Buchheister, G.A., Ottersbach, G. (1942). Flammenschutzmittel. In: Vorschriftenbuch für Drogisten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29493-2_15
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