Zusammenfassung
Die Wiege der Kreisverbände ist die Mark Brandenburg. Hier waren von Alters her die Rittergutsbesitzer bestimmter Districte, „Kreise”, zu „Kreiskonventen” vereinigt und bildeten ständische Korporationen; von einer Vertretung der Landgemeinden konnte be idem Zustand völligster Unselbständigkeit, in dem sich diese besanden, nicht die Rede sein, während die Städte diesen Kreiskonventen nicht angehörten, sich die Kreise vielmehr nur auf das platte Land erstreckten. Der Geschästskreis der Kreiskonvente um saßte namentlich die Vertheilung der von den Kreisen auszubringenden Steuern und Leistungen, deren Bertheilungsmaßstab nich schon feststand, das sonstige Finanzwesen der Kreise, eine Mitwirkung bei Verwaltung des Deich-, Hypotheken-, Feuersocietäts-, Landarmenwesens und des landschaftlichen Kreditwerks. Als Vorsteher der Kreiskonvente, denen die laufende Verwaltung, insbesondere die Erhebung der bewilligten Steuern oblag, wählten die Konvente seit dem 16. Jahrhundert aus ihrer Mitte „Kreisverordnete” oder „Landräthe”. Diese somit ursprünglich rein ständischen Beamten wurden allmälig immer mehr zu landesherrlichen Beamten.
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Struß, G. (1888). Die Kreisverbände. In: Die Kommunalverbände in Preußen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26181-1_3
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