Zusammenfassung
Unter Kommunalverbänden versteht man Körperschaften der Bewohner eines bestimmten Theiles des Staatsgebietes, welche auf der einen Seite Glieder des höheren Drganismus des Staates bilden und zur Erreichung der Zwecke desselben dienen, auf der andern Seite eigene Drganismen zur Durchführung derjenigen Angelegenheiten bilden, welche ihr Interesse zunächst berühren und innerhalb ihrer Gtenzen durch ihre eigenen Kräfte besorgt und durchgeführt warden können. Die Kommunalverbände zerfallen in solche niederer und höherer Drdnung; die erstern, die Gemeinden, bestehen aus den im nachbarlichen Zusammenhang wohnenden Einzelindividuen, die leßtern, Kreise und Provinzen, in der Regel au seiner Mehrzahl von Kommunalverbänden niederer Drdnung, ausnahmsweise find einzelnen größeren Kommunalverbänden niederer Drdnung gleichzeitig die Rechte und Pflichrten eines solchen höherer Drdnung beigelegt (Stadtkreise). Dementsprechend find auch die Aufgaben verschieden: während die Gemeinden den engsten Lokalzwecken dienen, find die Zwecke des Kreises und noch mehr der Provinz weitere, den Aufgaben des Staates sich mehr nähernde.
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Struß, G. (1888). Einleitung. In: Die Kommunalverbände in Preußen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26181-1_1
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