Zusammenfassung
Lassen wir also den Indeterminismus fallen und mit ihm auch jenen Mißgriff, der die indeterministische Gesetzlosigkeit als Freiheit bezeichnet, so behalten wir einen Freiheitsbegriff übrig, in den der Indeterminismus nicht mehr hineinspricht und der trotzdem, wie wir gesehen haben, allen Anforderungen der rechtlichen, der ethischen und selbst einer metaphysischen Verantwortlichkeit durchaus gerecht wird. Wenn wir aber in diesem Sinne, den wir uns hier zu eigen gemacht haben, von Freiheit reden, dann repräsentiert sie einen Begriff, der nichts mehr zu tun hat mit psychologischen Zusammenhängen und nichts mit der Frage nach den psychologischen Wegen, auf denen unsere Entschließungen zustande kommen. Es handelt sich bei diesem Begriff vielmehr um eine gänzlich andersartige und hiervon völlig unabhängige Fragestellung, nämlich um den inhaltlichen Tatbestand und sein Rechtsverhältnis zu andern Tatbeständen, gewissermaßen um das Heimrecht der Motive und Entschließungen. Sind diese — so fragen wir — inhaltlich getragen und beherrscht von dem eigenartigen Komplex alles dessen, was wir als unser Ich bezeichnen, von seinem Charakter, seinem Wissen, seinem ethischen Besitzstande usw., und bringen sie diesen Inhaltskomplex bestimmend und ausschlaggebend zum Ausdruck?
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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v. Kern, B. (1914). Die Willensfreiheit als logischer Begriff. In: Die Willensfreiheit. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26018-0_4
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