Zusammenfassung
Unter „Steuerung“ soll das Leiten des Arbeitsablauf es der Maschine verstanden werden, wobei mit Hilfe von Schaltorganen die Strömungsrichtung des Triebmittels festgelegt, die Bewegungen hydraulisch betätigter Teile ermöglicht und, wenn erforderlich, in bestimmter Reihenfolge einem geschlossenen Kreislauf eingeordnet werden. Die Steuerung hat also eine zweifache Aufgabe, nämlich die innerhalb des Bearbeitungsprozesses gewünschten Haupt- und Nebenbewegungen auszulösen (Schaltaufgabe) und den Energiestrom von der Kraftquelle zur jeweiligen Verbraucherstelle zu lenken (Lenkungsaufgabe). Die begriffliche Bestimmung der „Steuerung“ ist hier grundsätzlich verschieden von der in der Regelungstechnik üblichen. Dort wird unter Steuerung das Verstellen des Reglers innerhalb einer selbsttätigen Regelanlage verstanden. Während bei den bekannten Regelanlagen die Regelung und Steuerung in ihren Funktionen stark ineinandergreifen können, ist bei dem Flüssigkeitsgetriebe eine klar umrissene Trennung zu machen: Die Zuflußmenge, der Flüssigkeitsdruck, die Abtriebszahl und die Vorschubgeschwindigkeit werden geändert, d. h. geregelt, hingegen werden der Drehsinn, die Vorschubrichtung, der Ablauf des hydraulischen Arbeitsprozesses gesteuert.
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Krug, H. (1951). Die Steuerung und Regelung des Flüssigkeitsgetriebes. In: Das Flüssigkeitsgetriebe bei spanenden Werkzeugmaschinen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-01382-3_2
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