Zusammenfassung
Wie bereits im 1. Abschnitte 6. Kap. S. 73 erörtert wurde, gilt im Verkehre der vollspurigen Eisenbahnen Europas im Allgemeinen die Regel, daß die ausreichend beladenen Güterwagen von der Abgangs- bis zur Bestimmungstation durchführt werden. Es bestehen zu diesem Zwecke drei große Verbände, der V.D.E.B.1), der Internationale Verband, welcher zwischen den meiten Verwaltungen des V.D.E.V. und einer großen Zahl belgischer und französischer Verwaltungen abeschlossen ist2)und der deutsch-italienische Wagenverband zwischen den italienischen Bahnen einerseits und einer großen Zahl deutscher, österreichisch-ungarischer, schweizerischer, belgicher und holländischer Bahnen andererseits3), außerdem aber eine große Zahl von Uebereinkommen geringeren Umfanges, welche theils den Wagenübergang neben den drei großen Verbänden bezw. über deren Grenzen hinaus bezwecken4), theils innerhalb der Verbände für gewisse Gebiete oder Sonderverbände besondere Bestimmungen schaffen, wie der St.W.V. der Preußischen Direktionen. Entsprechend der hervorragenden Wichtigkeit, welche der St.W.V. für die Pr.St.V. besitzt, sollen nach einer gemeinsamen Erörterung der besonderen Einrichtungen des St.W.V. besprochen werden und an dritter Stelle die sonstigen Vereinbarungen über den Wagenaustausch.
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Cauer, W. (1897). Benutzung der Güterwagen. In: Betrieb und Verkehr der Preußischen Staatsbahnen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50840-0_16
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